Das deutsche Wahlsystem vereint Elemente von Mehrheits- (Erststimme) und Verhältniswahl (Zweitstimme). In „Parteienwettbewerb und Wählerverhalten im deutschen Mischwahlsystem“ untersuchen F. U. Pappi, A.-S. Kurella und T. Bräuninger, wie sich die zwei Stimmabgaben beeinflussen und auf Wahlentscheidung und Kandidatenaufstellung einwirken. In seiner Rezension des Werkes betont Ulf Kemper das schlüssige Zusammenspiel von Theorie und Fallbeispielen und das auf der theoretischen Ebene innovative Vorgehen der Autor*innen, wenngleich er hier in Teilen noch gewisse Unschärfen sieht.
In der Diskussion über die Reform des deutschen Wahlrechts spielt die Frage nach der Anzahl der Abgeordneten infolge von Ausgleichs- und Überhangmandaten eine zentrale Rolle. So hat der 19. Deutsche Bundestag 111 Sitze mehr als regulär vorgesehen – seine Arbeitsfähigkeit ist nach Ansicht von Kritikern damit infrage gestellt. Die Autoren spiegeln die bisherige Wahlrechtsdebatte und zeigen mögliche Auswege aus dem Trade-off zwischen Proporz und Bundestagsgröße auf. Als mögliche Stellschrauben werden die Stimmverrechnung, die Stimmabgabe und die Wahlkreiseinteilung ausgemacht.
Das deutsche Wahlrecht befinde sich in einem Reformdilemma, weshalb Niels Dehmel Verbesserungspotenziale auslotet und schließlich zwei Lösungsoptionen erwägt: eine verständlichkeits- und eine beteiligungsorientierte personalisierte Verhältniswahl. Erstere würde das Zweistimmen- in ein Einstimmensystem mit Nebenstimme umwandeln. Dehmels zweite Reformoption sei insofern beteiligungsorientiert als sie die bislang geschlossenen Listen der Parteien öffne, sodass nicht nur die Liste an sich, sondern einzelne Personen auf der Liste bevorzugt gewählt werden könnten, schreibt Rezensent Daniel Hellmann.
Peggy Matauschek diskutiert Vorschläge für eine grundlegende Reform des Bundestagswahlrechts und plädiert für seine Weiterentwicklung hin zu einem Mehrheitswahlsystem. Aus Sicht des Rezensenten Daniel Hellmann blickt Matauschek dadurch aus einer "selten eigenommenen Perspektive?“ auf die Wahlrechtsreform. Gänzlich überzeugt ist er aber nicht: Immerhin basierten Matauscheks Vorschläge auf der Überzeugung, dass das geltende Wahlrecht keine hinreichende Konzentrationsleistung erbringe und damit die Regierungsbildung entscheidend beeinträchtige. Diese Ansicht werde aber nur von wenigen Forschenden vertreten.