Völkerrechtliche Verträge. Vereinte Nationen, Beistandspakte, Menschenrechte, See-, Luft- und Weltraumrecht, Umweltrecht, Kriegsverhütungsrecht. Stand: September 1995
Gegenüber der 6. Auflage haben sich einige Veränderungen ergeben: Neu aufgenommen wurden Abkommen aus dem Umweltrecht, Seerecht und die Europäische Menschenrechtskonvention. Nicht mehr enthalten ist der Abschnitt zur "Überwindung der deutschen Teilung". Der Zwei-plus-Vier-Vertrag und der Vertrag über die deutsch-polnische Grenze wurden in andere Abschnitte eingegliedert. Insgesamt sind 40 Abkommen und Vertragswerke abgedruckt.
Aus dem Inhalt: I. Internationale Organisationen: 1. Charta der Vereinten Nationen (26.06.1945). II. Beistands-, Freundschafts-, Partnerschaftsverträge und Verträge zum Status Deutschlands: 4. Nordatlantikvertrag (04.04.1949); 6. Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland (12.09.1990). III. Diplomatie, Internationale Verträge: 11. Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (18.04.1961). IV. Menschenrechte: 15. (Europäische) Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (04.11.1950); 15h. Elftes Zusatzprotokoll zur Menschenrechtskonvention (11.05.1994). V. Internationales See-, Luft- und Weltraumrecht: 20. Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (10.12.1982). VI. Umweltrecht: 25. Wiener Übereinkommen zum Schutz der Ozonschicht (22.03.1985); 26. Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen (09.05.1992). VII. Streitbeilegung, Kriegsverhütung, Abrüstung: 29. Kelloggpakt über die Ächtung des Krieges (27.08.1928); 33. Moskauer Atomteststopabkommen (05.08.1963). 36. Vertrag über Konventionelle Streitkräfte in Europa (19.11.1990). VIII. Kriegsrecht: 37. IV. Haager Abkommen betreffend die Gesetze und Gebräuche des Landkrieges (18.10.1907); 39. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 betreffend den Schutz der Opfer in internationalen bewaffneten Konflikten (08.06.1977); 40. Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12.08.1949 über den Schutz der Opfer in nicht-internationalen bewaffneten Konflikten (08.06.1977).