Verfassungsrechtliche Anforderungen an das Wahlrecht der Auslandsdeutschen
Rechtswiss. Diss. Würzburg; Gutachter: D. Blumenwitz, D. Scheuing. - Das aktive Wahlrecht für Auslandsdeutsche wurde 1985 auf parlamentarischem Wege eingeführt, wozu der Gesetzgeber jedoch laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht verpflichtet gewesen wäre. Diese Ansicht war vor allem durch die deutsche Teilung bedingt, denn damals wurde befürchtet, dass es bei Stimmabgaben aus dem Ausland zu Wahlbeeinflussungen seitens der DDR kommen könnte. Mit der deutschen Einheit ist dieses Motiv entfallen, sodass sich die Frage nach der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Auslandsdeutschenwahlrechts neu stellt. Breuer verfolgt zwei Ziele: Einerseits informiert er über die Entstehung dieses Wahlrechts auf einfachgesetzlicher Grundlage, andererseits bietet er eine Analyse der Verfassungsrechtsprechung zum Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl (Art. 38 Abs. I Satz 1 GG), der das Zugangsrecht zur Bundestagswahl regelt. Er gelangt zu dem Ergebnis, dass ein völliger Ausschluss der Auslandsdeutschen von den Bundestagswahlen heute verfassungsrechtlich nicht mehr zu rechtfertigen ist.
Inhaltsübersicht: I. Historische Entwicklung der Wohnsitzklauseln im Wahlrecht; II. Die Inlandsbindung des aktiven Wahlrechts aus verfassungsrechtlicher Sicht; III. Einzelfragen der Beteiligung Auslandsdeutscher an den Wahlen zum Deutschen Bundestag.