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Michaela Wittinger / Rudolf Wendt / Georg Rees (Hrsg.)

Verfassung – Völkerrecht – Kulturgüterschutz. Festschrift für Wilfried Fiedler zum 70. Geburtstag

Berlin: Duncker & Humblot 2011 (Staats- und völkerrechtliche Abhandlungen der Studiengruppe für Politik und Völkerrecht 26); XII, 1020 S.; 128,00 €; ISBN 978-3-428-13494-6
In der umfangreichen Festschrift zu Ehren des Rechtswissenschaftlers Wilfried Fiedler erörtern ehemalige Schüler, Doktoranden, Freunde und Kollegen eine Vielzahl interessanter juristischer Fragestellungen aus verschiedenen Rechtsgebieten. Der Staats-, Verwaltungs- und Völkerrechtler Fiedler gehörte der International Law Association an. Auf diese geht das Abkommen über den Schutz des kulturellen Erbes unter Wasser zurück, das Kurt Siehr erörtert. Er weist darauf hin, dass für das Kulturgut unter Wasser (mangels völkerrechtlicher Normen) das Internationale Sachenrecht gilt. Handelt es sich dabei um Handelsschiffe, die eine Flagge geführt haben, sei es problemlos. Komplizierter werde die Lage allerdings bei Kriegsschiffen, da diese internationalen Konventionen unterliegen können. Auch hätten sich im Völkergewohnheitsrecht noch keine allgemeinen Grundsätze zum Eigentum an Schiffswracks herausgebildet. Siehr fordert vom Staat daher die Entwicklung entsprechender Regelungen. Udo Fink fragt, inwieweit das nordkoreanische Atomprogramm eine Bedrohung des Weltfriedens darstellt. In seiner Analyse der Behandlung des Atomprogramms durch den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen hebt er hervor, dass es dem Sicherheitsrat dabei nicht vorrangig darum gehe, einem hoch aggressiven Regime gefährliche Waffen aus der Hand zu schlagen, sondern vielmehr, das atomare Gewaltmonopol der maßgeblichen Träger des UN-Friedenssystems zu erhalten. „Wann ist Krieg?“ (691), fragt Torsten Stein im Zusammenhang mit der Beteiligung deutscher Streitkräfte an dem ISAF-Mandat des UN-Sicherheitsrates. Mithilfe einer Diskussion von völkerrechtlichen Argumenten kommt Stein zu dem Ergebnis, dass der Begriff des Krieges oder des Kriegszustandes bei den vom UN-Sicherheitsrat mandatierten Militärmissionen keine Rolle spielt. Operationen wie die der NATO im Kosovo-Konflikt unterliegen demnach weder dem Staats- noch dem Völkerrecht, es gelten für sie lediglich die Regeln des sogenannten humanitären Kriegsrechtes.
Marinke Gindullis (MG)
Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 1.3 | 2.32 | 2.325 | 2.34 | 4.1 | 2.4 | 2.61 | 2.2 | 4.22 | 2.314 Empfohlene Zitierweise: Marinke Gindullis, Rezension zu: Michaela Wittinger / Rudolf Wendt / Georg Rees (Hrsg.): Verfassung – Völkerrecht – Kulturgüterschutz. Berlin: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/33959-verfassung--voelkerrecht--kulturgueterschutz_40701, veröffentlicht am 01.09.2011. Buch-Nr.: 40701 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken