Unilaterale präventive Gewaltanwendung. Eine Untersuchung zur "präventiven Selbstverteidigung" im Völkerrecht
Rechtswiss. Diss. Mainz; Gutachter: U. Fink, R. Schwartmann. – Existiert „im Rahmen des gegenwärtigen Gewaltregelungsregimes ein unilaterales Recht zur präventiven Gewaltanwendung mit Blick auf die Gefahr eines bewaffneten Angriffes“ (463)? Zur Beantwortung der Frage analysiert Rechtsanwalt Kühn den Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen sowie weitere völkerrechtliche Quellen und gelangt zu dem Ergebnis, dass das augenblickliche völkerrechtliche Gewaltregelungsregime lediglich „ein Recht zur interzipierenden Selbstverteidigung“ kennt. Dieses decke allein die „gewaltsamen Verteidigungshandlungen, die ein Staat nach Beginn eines bewaffneten Angriffes, aber noch vor Eintritt des Angriffserfolges unternimmt“ (465). Die Arbeit ist sowohl vom Inhalt als auch vom Duktus her eher für Juristen denn für Politikwissenschaftler geeignet.