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Katharina Serini

Sanktionen der Europäischen Union bei Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Demokratie- oder Rechtsstaatsprinzip

Berlin: Duncker & Humblot 2009 (Schriften zum Europäischen Recht 141); 303 S.; 64,- €; ISBN 978-3-428-12833-4
Rechtswiss. Diss. Frankfurt (Oder); Gutachter: A. Wolff, M. Pechstein. – Spätestens seit dem Vertrag von Amsterdam ist die EU auch eine Wertegemeinschaft. In Art. 6, Abs. 1 EUV haben sich die Mitgliedstaaten zur Achtung der Grundsätze der Freiheit, der Demokratie, der Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie der Rechtsstaatlichkeit verpflichtet. Inwieweit kann und muss die EU europa- oder völkerrechtliche Sanktionen gegen Mitgliedstaaten ergreifen, wenn diese von den fundamentalen Grundprinzipien der Gemeinschaft abzuweichen drohen? Die Frage, welche Rechtsfolgen der Art. 7 Abs. 1 EUV im Falle einer Verletzung der genannten Grundsätze vorsieht, steht im Zentrum der Untersuchung. Es geht darum, „inwieweit sich ein (rechtlicher) Maßstab aufstellen lässt, der unabhängig von (politischen) Faktoren zu einer einheitlichen Anwendung des Art. 7 EUV beitragen kann“ (26). Der bisherige Umgang der EU mit Sanktionen gegenüber Mitgliedstaaten wird anhand der Beispiele Österreich und Italien analysiert. Während Österreich im Jahr 2000 nach der Regierungsbeteiligung der FPÖ durch die übrigen Mitgliedstaaten außenpolitisch isoliert worden ist, wurde zwar in der italienischen und europäischen Öffentlichkeit immer wieder der „Interessenkonflikt" in der Person Berlusconi – als zugleich Medienunternehmer und Ministerpräsident Italiens – unter demokratiepolitischen Aspekten kritisiert, ein „europäisches“ Einschreiten ist jedoch unterblieben. Ob dieser Interessenkonflikt oder die damalige Gesetzgebung in Italien, die aus wirtschaftspolitischen und strafrechtlichen Gründen angegriffen worden war, ein solches geboten hätte, leitet über zu der Frage, welche Bedeutung der Sanktionsmechanismus in Zukunft für die EU haben wird. Der Sanktionsmechanismus des Art. 7 EUV habe Schwächen, die aus der Unbestimmtheit der Vorschrift resultierten, schreibt Serini. Auch der Lissabonner Vertrag lasse keine Verbesserung erkennen, sondern werfe zusätzliche Schwierigkeiten auf. Zudem sei aufgrund des bisherigen Umgangs mit dieser Vorschrift künftig keine praktische Relevanz des Art. 7. EUV zu erwarten.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 3.1 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Katharina Serini: Sanktionen der Europäischen Union bei Verstoß eines Mitgliedstaats gegen das Demokratie- oder Rechtsstaatsprinzip Berlin: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/30868-sanktionen-der-europaeischen-union-bei-verstoss-eines-mitgliedstaats-gegen-das-demokratie--oder-rechtsstaatsprinzip_36685, veröffentlicht am 15.09.2009. Buch-Nr.: 36685 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken