Nationale Umweltpolitiken und Internationaler Handel nach WTO und GATT. Analyse relevanter Entscheidungen der Panels und des Berufungsgremiums unter Berücksichtigung des Umweltvölkerrechts
Rechtswiss. Diss. Trier; Gutachter: M. Schröder, B. von Hoffmann. - Das Umweltvölkerrecht und das internationale Handelsrecht, wie es vor allem durch das GATT beziehungsweise die WTO dargestellt wird, geraten mehr und mehr in Konflikt miteinander. Unilaterale Maßnahmen zum Schutz der Umwelt können erhebliche Folgen für die Freiheit des Handels haben. Die rechtlichen Konsequenzen dieses Spannungsverhältnisses sind Gegenstand der Dissertation. Die Autorin kommt zu dem Schluss, dass Freihandel und nationale Umweltpolitiken sich nicht diametral gegenüberstehen. Unilaterale Handelsmaßnahmen können sogar die Sensibilität für Umweltprobleme fördern.
Inhaltsübersicht: A. Darstellung des Spannungsfeldes nationale Umweltpolitiken und Welthandel; B. Institutionelle und handelsrechtliche Rahmenbedingungen für Panel-Entscheidungen: I. Die Welthandelsorganisation (WTO); II. Handelsrechtliche Vorgaben (Handelsprinzipien) für Panel-Entscheidungen; III. Umweltrechtliche Vorgaben. C. Entscheidungspraxis der Panels und des Berufungsgremiums: I. GATT 1994; II. SPS-Übereinkommen. D. Zusammenfassung der Defizite: I. Unilaterale Handelsmaßnahmen zum Schutz extraterritorialer Umweltgüter.