Skip to main content
Andrea A.-K. Fischer

Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen

Berlin: Duncker & Humblot 2013 (Schriften zum Völkerrecht 201); 401 S.; 99,90 €; ISBN 978-3-428-14043-5
Diss. Frankfurt/Oder; Begutachtung: W. Heintschel von Heinegg, C. Thiele. – Private Sicherheitsfirmen sind in den vergangenen Jahren wiederholt in den Fokus öffentlicher Berichterstattung gerückt, so bei Bekanntwerden von Folterungen im Abu Ghraib‑Gefängnis und mit dem Blackwater‑Skandal. Es wurde auch bekannt, dass die CIA im großen Stil Söldner in Geheimdienstoperationen einbindet. Die Autorin fragt, wie die Teilnahme privater Militär‑ und Sicherheitsunternehmen rechtlich geregelt ist. Ihr konkretes Thema ist der „völkerrechtliche Status privater Militär‑ und Sicherheitsfirmen […] sowie die daraus sich ergebende Frage, welche Rechte und welcher Schutz, aber auch welche Pflichten sich für die genannten Akteure unter dem Blickwinkel des humanitären Völkerrechts und der Menschenrechte ergeben“ (28). Andrea A.‑K. Fischer skizziert einleitend Tätigkeitsbereiche und Aufgabenfelder solcher Sicherheitsfirmen und rekonstruiert in groben Zügen die bisherige Einsatzpraxis, die in den Jahren seit 2001 stetig zugenommen hat: Im dritten Irakkrieg sollen Militärfirmen das zweitgrößte Truppenkontingent nach den US‑Amerikanern stellen. Die Aufgaben reichen von Hilfsdiensten im Bereich Logistik über Personen‑ und Objektschutz bis hin zur Beteiligung an Kampfeinsätzen. Im ersten Teil wird der völkerrechtliche Status dieser Akteure in internationalen bewaffneten und nicht‑internationalen bewaffneten Konflikten betrachtet, der vor allem von der Art des Einsatzes abhängt. Wenn Militärdienstleister de jure in die Streitkräfte einer Konfliktpartei eingegliedert sind, steht ihnen Kombattantenstatus zu; andernfalls sind sie prinzipiell als „Zivilpersonen“ (372) einzuordnen. Im zweiten Teil fragt Fischer nach ihren völkerrechtlichen Verpflichtungen und dem Schutz, der ihnen nach dem humanitären Völkerrecht und den Menschenrechtskonventionen zusteht. Im abschließenden dritten Teil wird die Rolle privater Sicherheitsunternehmen in UN‑mandatierten Friedenssicherungsoperationen untersucht. Die Autorin kommt zu dem Ergebnis, dass die bestehenden Regelungen des humanitären Völkerrechts ausreichten, um den Status privater Sicherheitsunternehmen „adäquat zu regeln“ (375). Die Aufgabe einer Kontrolle komme primär den beauftragenden Staaten zu, sie sei am besten vorbeugend durch „entsprechende Vertragsgestaltung“ (374) zu klären. Die Frage, inwieweit solche Akteure künftig überhaupt in militärische Aufgaben eingebunden werden sollen, sei aber eine politische, keine primär rechtliche Frage.
Florian Weber (FW)
M. A., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 4.41 | 4.42 | 4.1 Empfohlene Zitierweise: Florian Weber, Rezension zu: Andrea A.-K. Fischer: Militär- und Sicherheitsunternehmen in bewaffneten Konflikten und Friedenssicherungsoperationen Berlin: 2013, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/36248-militaer--und-sicherheitsunternehmen-in-bewaffneten-konflikten-und-friedenssicherungsoperationen_44118, veröffentlicht am 02.10.2013. Buch-Nr.: 44118 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken