Historische Gerechtigkeit
Wie lässt sich historisches Unrecht philosophisch begründen, wie soll rechtlich und institutionell mit von früheren Generationen begangenem Unrecht umgegangen werden? Meyer leuchtet auf der Basis seiner zuvor entwickelten „Idee überlebender Pflichten“ (2) verschiedene Dimensionen intergenerationeller Gerechtigkeit aus. Es geht ihm u. a. um historisches Unrecht und die Pflicht zu Kompensationsleistungen heutiger und zukünftiger Generationen, aber auch um die Würdigung verdienstvoller Taten früher lebender Menschen sowie um den Umgang mit historisch gewachsenen konfliktären Gruppenansprüchen. Seine Ausführungen beziehen sich auf zentrale Auffassungen liberaler politischer Philosophie: „Nach liberaler Überzeugung haben überlebende Pflichten wie auch die Pflichten zur Kompensation aufgrund der bleibenden Wirkungen historischen Unrechts dann keine Geltung, wenn sie mit den dringendsten, für alle gleichermaßen gültigen Handlungsgründen konfligieren, zu denen insbesondere zählt, die Verletzung fundamentaler Rechte von Menschen zu vermeiden. Die Möglichkeit solcher Konflikte wird in dieser Arbeit für überlebende Pflichten mit Blick auf heute tote Opfer und Pflichten gegenüber überlebenden und indirekten Opfern ausdrücklich anerkannt.“ (11 f.)