"Failed States" Die normative Erfassung gescheiterter Staaten
Rechtswiss. Diss. Kiel; Gutachter: R. Hofmann, A. Zimmermann. – Der Autor untersucht das Phänomen der gescheiterten Staaten („Failed States“) aus völkerrechtlicher Sicht. Im ersten Teil werden Definitionsmerkmale und die Rechtspersönlichkeit gescheiterter Staaten auf der Grundlage des völkerrechtlichen Staatsbegriffs charakterisiert. Als Untersuchungsgegenstände dienen mehrere defekte Staatsgewalten (z. B. Albanien, Libanon) beziehungsweise Staatskrisen (z. B. Afghanistan). Hierbei erschließen sich für den politikwissenschaftlichen Leser keine neuen Erkenntnisse. Im zweiten Teil werden die Rechtsfolgenseiten sowie potenzielle Reaktionsmöglichkeiten im Umgang mit „Failed States“ erörtert. Die normative Erfassung des „Failed State“ wird auf zentrale Regelungsbereiche des Völkerrechts begrenzt. Im Mittelpunkt stehen dabei das Völkervertragsrecht, die Geltung und Anwendbarkeit der Menschenrechte sowie des humanitären Völkerrechts und der Aspekt der Staatenverantwortlichkeit. Auch wenn diese komplexe Untersuchung einen wesentlichen Beitrag zur Definition von „Failed States“ leistet, ist sie dennoch für Politikwissenschaftler nur begrenzt geeignet. Geiß richtet sich in erster Linie an Völkerrechtler.