Die Nachrichtendienste Deutschlands und die Geheimdienste Russlands - ein Vergleich
Politikwiss. Diss. Hamburg; Gutachter: O. Luchterhandt, M. Albers. – Die Arbeit von Geheimdiensten ist vor allem in Demokratien im Spannungsverhältnis zwischen Effizienz und Rechtsvorschriften angesiedelt. Spitzer analysiert am Beispiel der geheimdienstlichen Institutionen Deutschlands und Russlands das Geheimdienstrecht anhand von zwei übergeordneten Kriterien: die Stellung der Geheimdienste im Staat sowie das materielle Recht, das sich in den Staatszielen und den verfassungsgemäßen Aufgaben der Geheimdienste konstituiert. Spitzer ist sich dabei durchaus der unterschiedlichen Rechts- und Verfassungstraditionen der beiden Fallbeispiele bewusst. Da jedoch das Rechtsstaatsprinzip als konstituierendes Staatsprinzip sowohl für Deutschland als auch für Russland gilt, müssen die Tätigkeiten beider Geheimdienste als Teil der Exekutive auch an den rechtsstaatlichen Vorgaben gemessen werden. Damit diese dennoch asymmetrische Ausgangslage methodisch umgesetzt werden kann, stellt er dem Vergleich die deutschen geheim operierenden Sicherheitsdienste vorweg und leitet daraus Fragen für die Analyse der russischen Dienste ab. In seinem Rechtsvergleich kommt Spitzer zu dem wenig überraschenden Ergebnis, „dass die Geheimdienstgesetze in Russlands schwerwiegende rechtsstaatliche Defizite aufweisen, die im Vergleich dazu die Mängel der deutschen Nachrichtendienste verblassen […] lassen“ (485). Die Rechtsgrundlagen stellen daher in erster Linie semantische Gebilde dar. Der Autor betont jedoch eine Ausnahme: das neue Datenschutzgesetz. Aber auch dieses könne lediglich als singuläres Phänomen gewertet werden, da es „keine rechtsstaatliche Initialzündung ausgelöst hat“ (486). Spitzer plädiert daher für einen ernsteren Umgang mit den verfassungsrechtlich gebotenen Prinzipien der Bestimmtheit und Transparenz von Normen sowie der Abstimmung der einzelnen Gesetze aufeinander.