Die Geltung der Menschenrechte im Staatsnotstand. Eine völkerrechtliche Analyse der Rechtslage in Deutschland, Spanien und dem Vereinigten Königreich
Rechtswiss. Diss. Düsseldorf; Gutachter: R. A. Lorz, L. Michael. – Die Autorin vergleicht Notstandsklauseln der Menschenrechtskonventionen, die eine Suspendierung von Konventionsrechten erlauben, mit entsprechenden nationalen Bestimmungen in Spanien, Großbritannien und Deutschland. Anschließend erörtert sie mögliche Defizite des Menschenrechtsschutzes. Damit ist die Autorin insgesamt weniger am Vergleich interessiert, den sie umfangreich darlegt, sondern an der Formulierung von Leitlinien für einen Notstand. Hierbei hebt sie hervor, dass weniger ein Maximum an Grundrechtsschutz die Geltung von Menschenrechten bewahrt, sondern eine ausgewogene Regelung, die der Realität einer möglichen Notstandssituation gerecht wird. Abschließend schlägt sie vor, dass auf internationaler Ebene ein Katalog von nicht aufhebbaren und auf nationaler Ebene bestimmten aufhebbaren Rechten festgelegt wird. Vollmer beschränkt sich aber nicht nur auf Grundrechtsbestimmungen. Sie ist auch der Überzeugung, dass es verboten bleiben muss, in Notstandssituationen die Verfassung zu ändern. Auch müsse das verfassungsrechtliche Institutionengefüge grundsätzlich erhalten bleiben, um das Durchregieren der Exekutive zu verhindern.