
Die Europäisierung der Integrationspolitik
Soziolog. Diplomarbeit Oldenburg. – Erst Ende der 90er-Jahre wurde die Integrationspolitik auf die Agenda der Europäischen Union gesetzt. Die Autorin fragt, warum es zur Etablierung des Politikbereiches auf EU-Ebene gekommen ist. Wer waren die beteiligten Akteure und welche Motive hatten sie? Rosenow beschränkt ihre Analyse auf die Integration von Drittstaatsangehörigen, die legal in der EU ansässig sind, jedoch nicht die Staatsbürgerschaft von einem der Mitgliedstaaten besitzen. Lange Zeit waren sie von europaweit geltenden Rechten ausgeschlossen. Erst 2003 einigten sich die Mitgliedstaaten der Europäischen Union erstmals auf eine Vereinheitlichung ihrer Rechte. Die Autorin zeichnet diesen Prozess der Europäisierung der Integrationspolitik, der Verknüpfung der nationalen und der europäischen Ebene in diesem Politikbereich nach. Die Migrationspolitik, die Einwanderungs- und Asylpolitik habe als Vorbild gedient, da die Nationalstaaten in diesem Bereich erstmals Kooperationen eingegangen seien. Die Europäische Kommission, das Europäische Parlament sowie zahlreiche Nichtregierungsorganisationen – und selbst den supranationalen Europarat – benennt sie als Akteure, die sich für die Interessen der Drittstaatsangehörigen eingesetzt haben. Auch wenn die Kompetenzen der EU vor allem im Bereich der strukturellen Integration der Drittstaatsangehörigen erweitert worden seien, wie etwa hinsichtlich der Grundrechte, der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung sowie beim Zugang zur sozialen Sicherheit und zum Arbeitsmarkt, so habe die EU im Bereich der Integration von Migranten weiterhin nicht dieselben Kompetenzen wie die Nationalstaaten. Bezüglich der Fragen der Staatsangehörigkeit verfüge die EU weiterhin über keine Kompetenzen.