Die Europäische Zentralbank: Zwischen Selbstbestimmung und vertragsmäßiger Zusammenarbeit mit der Gemeinschaft
Rechtswiss. Diss. Würzburg; Gutachter: B. Kempen, H. Hahn. - In welcher Weise wurde die Unabhängigkeit der Europäischen Zentralbank in den Verträgen von Maastricht und Amsterdam rechtlich abgesichert? Zur Beantwortung dieser Leitfrage wird eine Übersicht über die Normen, die dem Schutz der Zentralbank dienen sollen und deren Zweck sowie Reichweite gegeben. Insbesondere geht es um Artikel 105 Absatz 1 EGV, welcher der Institution Ziele und Grenzen setzt, sowie um Artikel 108 (ex 107) EGV, der Weisungen und Beeinflussungen der EZB verbietet. Untersucht wird schwerpunktmäßig die Einbindung der EZB in das System der Gemeinschaft und ihrer Institutionen sowie das Verhältnis der EZB zu den EU-Organen. Zwar sei eine Kooperation zwischen den EU-Institutionen wünschenswert, jedoch sollte bei einer Interessenkollision eine eindeutige Abgrenzung von Aufgabenbereichen und Befugnissen vorgenommen werden können. Die Autorin arbeitet diese nicht immer eindeutige Grenzlinie heraus und fragt auch nach der Rolle des Europäischen Gerichtshofes als Rechtsschutzinstanz und nach der tatsächlichen Effektivität des Rechtsschutzes für die EZB.