Die Chance der Eurozone. Zur Bedeutung der Währungsintegration für das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht. Staatsrechtliche und wirtschaftstheoretische Aspekte
Rechtswiss. Magisterarbeit Jena. – In Artikel 109 Abs. 2 des Grundgesetzes heißt es, dass Bund und Länder bei ihrer Haushaltswirtschaft den „Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts Rechnung zu tragen“ haben. Otterbeck untersucht das Spannungsverhältnis zwischen dieser Vorgabe der deutschen Wirtschaftsverfassung und den Maßgaben der „Unionsgewalt“ (14) im Rahmen der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion. Seiner Meinung handelt es sich hier um ein lösbares Problem: „Im Wege einer pragmatischen, am Zweck der ‚Unionsgewalt’ orientierten Interpretation ist es [...] möglich, die Erfordernisse des Gemeinschaftsrechts mit den Erfordernissen des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts gemäß Art. 109 Abs. 2 GG in Einklang zu bringen.“ (71) Die knappe, für Politikwissenschaftler eher weniger interessante Arbeit wurde bereits im Jahr 2000 im Aufbaustudiengang „Privates und Öffentliches Wirtschaftsrecht“ der Friedrich Schiller-Universität vorgelegt und 2002 überarbeitet.