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Daniel Esklony

Das Recht des inneren Notstands. Verfassungsgeschichtliche Entwicklung unter besonderer Berücksichtigung der tatbestandlichen Voraussetzungen von Notstandsmaßnahmen und ihrer parlamentarischen Kontrolle

Berlin: dissertation.de 2000; XX, 238, X S.; 43,46 €; ISBN 3-89825-046-6
Rechtswiss. Diss. Göttingen; Gutachter: W. Heun, H. H. Klein. - Viele Verfassungen beinhalten Notstandsregelungen, um im Falle staatsbedrohender Situationen diese abwenden zu können. Auch die deutschen Verfassungen von 1871 und 1919 enthielten entsprechende Normen, wobei die jeweilige Ausgestaltung stets von den jeweiligen politischen Umständen geprägt war. Das Grundgesetz wiederum verfügte zunächst allerdings nicht über Notstandsregelungen, sondern erhielt diese erst Ende der Sechzigerjahre. In der juristischen Diskussion sowie im Schrifttum hat diese Verfassungsänderung jedoch nur eine stiefmütterliche Behandlung - Böckenförde sprach gar von einem "verdrängten Ausnahmezustand" (3) - erfahren. Zu Recht? Bedürfen die bundesdeutschen Notstandsregelungen wirklich keiner Diskussion? Der Autor erhebt vehement Einspruch. Notstandsregelungen gefährden - dies ist ihr Dilemma - grundsätzlich jene Rechtsgüter, zu deren Schutz sie verfassungsrechtlich verankert werden. Und trotz der "derzeitigen, politisch gefestigten Situation in der Bundesrepublik" wäre es angesichts der realistischen Gefahr einer Verschärfung heute existierender Probleme" verfehlt, "den inneren Notstand als überholtes, rein historisches Phänomen zu betrachten" (3). Esklony liegt daher daran, "vor dem Hintergrund der geschichtlichen Entwicklung das geltende Recht des inneren Notstands kritisch zu würdigen" (3). Somit nimmt er, nach einer Betrachtung früherer deutscher Verfassungen, die Notstandsnormen des Grundgesetzes sowie die "nur von wenigen Autoren" (229) an diesen geäußerte Kritik unter die Lupe. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen im Grundsatz durchaus Anerkennung verdienen. Jedoch seien einige Defizite zu beklagen. Beispielsweise bestünde die Gefahr, "dass sich das Parlament aus der Verantwortung stiehlt, weil es vor notwendigen, aber unbequemen Entscheidungen zurückschreckt" - eine Gefahr immerhin, die sich in der Weimarer Verfassung "verheerend" (234) ausgewirkt habe. Inhaltsübersicht: B. Das preußische Belagerungsrecht; C. Das Recht des inneren Notstands in der Bismarckschen Reichsverfassung von 1871; D. Das Recht des inneren Notstandes unter der Weimarer Reichsverfassung; E. Ausnahmerecht im "Dritten Reich"; F. Das Recht des inneren Notstands im Grundgesetz des Jahres 1949; G. Beeinflussung des Notstandsrechts durch die Einführung der Wehrfassung 1956 (Art. 143 GG a. F.); H. Veränderungen durch die Einführung der Notstandsverfassung v. 24.6.1968; J. Kritik am geltenden Notstandsrecht.
Detlef Lemke (LE)
Dipl.-Politologe.
Rubrizierung: 2.32 | 2.31 Empfohlene Zitierweise: Detlef Lemke, Rezension zu: Daniel Esklony: Das Recht des inneren Notstands. Berlin: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/15823-das-recht-des-inneren-notstands_18058, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 18058 Rezension drucken