Das Europäische Defizitverfahren und der Europäische Stabilitäts- und Wachstumspakt im Lichte der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 13. Juli 2004
Rechtswiss. Diss. Köln; Gutachter: B. Kempen, S. Hobe. – Am 25. November 2003 entschied der Rat, die Defizitverfahren im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspaktes (SWP) gegenüber Deutschland und Frankreich auszusetzen. Darin sah die Europäische Kommission eine Überschreitung der Kompetenzen des Rates – nämlich die ausgesprochene Empfehlung nicht anzunehmen und damit die Ermessensbindung aufzulösen – und rief den Europäischen Gerichtshof an. Mit den Auswirkungen seiner Entscheidung vom 13. Juli 2004 setzt sich Engel auseinander. So wird näher auf die Begründung der Klage sowie auf das Urteil eingegangen. Grundlagen werden mit der historischen Darstellung der Entwicklung der Wirtschafts- und Währungsunion gelegt. Des Weiteren erfolgt eine detaillierte Wiedergabe des alten und revidierten SWP, wobei hier ausschließlich die juristische Dimension des Vertragswerkes beleuchtet wird.