Parteien als Eigentümer von Medien. Am Beispiel ihrer Beteiligung an Presseunternehmen
Rechtswiss. Diss. Tübingen; Gutachter: F. Kirchhof, B. Remmert. – In der Mediengesellschaft verändert sich das Verhältnis der politischen Parteien zu den modernen Formen der Massenkommunikation. Neben die seit jeher mit den politischen Parteien assoziierten, primär an die eigenen Mitglieder gerichteten spezifischen Veröffentlichungen der sogenannten Parteipresse treten Versuche, sich an „normalen“, d. h. grundsätzlich nicht parteipolitisch gebundenen Presse- und Medienunternehmen zu beteiligen. Dies eröffnet den Parteien nicht nur die Möglichkeit, im Sinne einer rein wirtschaftlichen Investition zusätzliche Einnahmen zu generieren. Sie könn(t)en auch in einer bedeutsamen, zudem für die Bürger nicht klar erkennbaren Weise auf den politischen Meinungsbildungsprozess einwirken. Deshalb begegnen derartige, in der deutschen Rechtswirklichkeit bislang vor allem für die SPD relevante Modelle verfassungsrechtlichen Bedenken. Diesem Problemkontext hat sich in jüngerer Vergangenheit eine Reihe von Autoren gewidmet. Die vorliegende Studie bietet insoweit keine weitergehenden Einsichten, fasst jedoch die Diskussion in knapper und verständlicher Form zusammen. Nicht unproblematisch sind allerdings die abschließenden rechtspolitischen Vorschläge, insbesondere die – unter Bezug auf eine Untersuchung zur Bild-Zeitung aus dem Jahre 1965 – geäußerte Forderung, die Qualität der Presseveröffentlichungen bzw. die Beeinflussbarkeit ihrer Leser als Differenzierungskriterium der Beteiligungsmöglichkeit zu verwenden.