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Rosemarie Höfler

Die Unionsbürgerfreiheit. Ansprüche der Unionsbürger auf allgemeine Freizügigkeit und Gleichheit unter besonderer Berücksichtigung sozialer Rechte

Berlin: Duncker & Humblot 2009 (Tübinger Schriften zum internationalen und europäischen Recht 92); 233 S.; 76,- €; ISBN 978-3-428-12350-6
Rechtswiss. Diss. Tübingen; Gutachter: M. Nettesheim, W. Graf Vitzthum. – Höfler betrachtet die Gesetzeslage und die Rechtsprechung der EU in Sachen Freizügigkeit. Während die EU lange Zeit primär als Wirtschaftsgemeinschaft definiert war und Arbeitnehmer, Dienstleistungserbringer sowie Niedergelassene Freizügigkeitsrechte und die damit einhergehenden sozialen Rechte beanspruchen konnten, entwickelt sie sich stetig hin zu einem politischen Europa. Der „homo oeconomicus“ wird zum „homo europaeus“ (19), so die Autorin. Jeder kann sich innerhalb der Union frei bewegen, auch wenn er kein Arbeitnehmer ist. In mehreren Urteilen hat der Europäische Gerichtshof das bestätigt und dabei das Diskriminierungsverbot, das Freizügigkeitsrecht (Art. 18 EGV) sowie die Unionsbürgerschaft (Art. 17 EGV) miteinander verbunden und allen „Unionsbürgern unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Stellung einen Anspruch auf Partizipation an den Sozialleistungen des Aufenthaltsstaates“ (15) zugesprochen. Höfler weist daraufhin, dass diese Rechtsentwicklung von erheblicher politischer Brisanz ist. Die Sozialpolitik liege nach wie vor weitgehend im Kompetenzbereich der Mitgliedstaaten und in diesen werde nun eingegriffen. Zudem seien die einzelnen mitgliedstaatlichen Sozialsysteme unterschiedlich ausgestaltet, sodass eine Öffnung für Unionsbürger gleichzeitig eine Koordinierung oder gar Harmonisierung erforderlich machen könnte. Daher sei vor allem unter Ökonomen eine Debatte über die Auswirkungen und die Gefahr eines „‚Sozialtourismus’“ (16) entbrannt. Diese Rechtsentwicklung untersucht die Autorin. Zunächst stellt sie die Entstehung des Freizügigkeitsrechts für Unionsbürger dar und fragt, ob das Recht erst entsteht, wenn ausreichende Existenzmittel vorliegen. Unter welchen Voraussetzungen das Aufenthaltsrecht wegen Inanspruchnahme sozialer Leistungen entzogen werden kann und ob der Art. 18 EGV ein Beschränkungsverbot enthält, sind die folgenden Untersuchungspunkte. Schließlich geht es um den Gleichbehandlungsanspruch, also um die Frage, bis zu welchem Umfang Unionsbürger in sozialer Hinsicht gleich zu behandeln sind.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 3.2 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Rosemarie Höfler: Die Unionsbürgerfreiheit. Berlin: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/31622-die-unionsbuergerfreiheit_37662, veröffentlicht am 17.02.2010. Buch-Nr.: 37662 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken