Mehr Liaison als Kontrolle. Die Kontrolle des BND durch Parlament und Regierung 1955-1978
Politikwiss. Diss. Marburg; Gutachter: W. von Bredow, W. Krieger. – Aufgrund des Interessenkonfliktes zwischen Transparenz und Geheimhaltung ist die Geheimdienstkontrolle prinzipiell ein „schwieriges Metier“ (18), führt die Journalistin Waske aus. In chronologischer Weise rekonstruiert sie die exekutive und die parlamentarische Kontrolle des Bundesnachrichtendienstes. Ihre Analyse beginnt mit der ersten Kontaktaufnahme Reinhard Gehlens zur Bundesregierung und zu Politikern der Opposition im Jahr 1950 und endet mit dem ersten Kontrollgesetz 1978. Es handelt sich somit um jene Phase, in der das Parlament keinen gesetzlich festgelegten Ausschuss besaß, dem die Kontrolle des BND oblag. Aber anders als in anderen westlichen Demokratien habe die Bundesrepublik sehr früh über ein eigenes Gremium zur Kontrolle des Auslandsnachrichtendienstes in Gestalt des Vertrauensmännergremiums verfügt. Es wurde 1955 gegründet und habe die Übernahme der Aktion Gehlen als Bundesbehörde begleitet. Doch aufgrund des „Charakters“ dieses informellen Gremiums habe es bin in die 70er-Jahre zu wenig Kontinuität in der Kontrollpraxis gegeben, weshalb die Autorin es als „ein stumpfes und teils schlecht geführtes Schwert“ (19) bezeichnet. Dennoch sei es das Verdienst des Bundestages gewesen, dass diese Institution existierte. Außerdem, so die zentrale These Waskes, habe „die Form der gegenseitigen Abhängigkeit, der Liaison“, einer Verflechtung zwischen Parlament, Regierung und Geheimdienst, eine effektive Kontrolle verhindert: „Erstere war für die Abgeordneten, aber auch für Regierungsmitglieder, oft interessanter und hilfreicher, als das schwierige Feld der Kontrolle.“ (22)