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Katharina Engbruch

Das Menschenrecht auf einen angemessenen Lebensstandard. Ernährung, Wasser, Bekleidung, Unterbringung und Energie als Elemente des Art. 11 (1) IPWSKR

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2008 (Studien zum internationalen, europäischen und öffentlichen Recht 20); 337 S.; brosch., 56,50 €; ISBN 978-3-631-57575-8
Rechtswiss. Diss. Mannheim; Gutachter: E. Riedel, T. Puhl. – Ohne Nahrung, Wasser und eine Unterkunft ist menschliches Überleben nicht möglich. Erst auf der Basis der Befriedigung dieser Grundbedürfnisse lassen sich bürgerliche und politische Grundrechte aktiv wahrnehmen. Die Vereinten Nationen garantieren den völkerrechtlichen Schutz der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte im „Internationalen Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte“ (IPWSKR). Das Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, das in Art. 11 (1) IPWSKR festgeschrieben ist, war bei der Erstellung dieses Paktes am stärksten umstritten. Gleichzeitig ist es eines der am weitesten gefassten Rechte, da es Aspekte der Agrarentwicklung, der Ernährungssicherung, des internationalen Handels und der Entwicklungshilfe enthält. Die Autorin betont seine völkerrechtliche und wirtschaftsrechtliche Relevanz, ihrer Ansicht nach ist dieser Artikel „eng mit der Grundlage des gesamten Menschenrechtsnetzwerks verbunden, dem der Grundsatz zugrunde liegt, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind und sich im Geiste der Brüderlichkeit begegnen sollen“ (20). Sie kritisiert allerdings, dass 30 Jahre nach Inkrafttreten des Sozialpaktes noch immer nicht klar definiert sei, ab wann ein angemessener Lebensstandard vorliege und welche Vorraussetzungen dafür erfüllt sein müssten. Zusätzlich seien die weiteren Rechte im Rahmen des Art. 11 (1) IPWSKR, nämlich die auf Ernährung, Bekleidung und Unterbringung, schwer zu präzisieren. Engbruch stellt sich dieser Präzisionsaufgabe. Abschließend bewertet sie die Bedeutung des Rechts auf einen angemessenen Lebensstandard innerhalb des Sozialpaktes vor allem in seiner Funktion als strukturierendes Element. Dieses Recht könne, so ihr Fazit, den Maßstab für die progressive Umsetzung aller anderen Rechte liefern.
Marinke Gindullis (MG)
Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 4.42 | 4.1 Empfohlene Zitierweise: Marinke Gindullis, Rezension zu: Katharina Engbruch: Das Menschenrecht auf einen angemessenen Lebensstandard. Frankfurt a. M. u. a.: 2008, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/30097-das-menschenrecht-auf-einen-angemessenen-lebensstandard_35680, veröffentlicht am 20.01.2009. Buch-Nr.: 35680 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken