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/ 20.06.2013

Vom Gottesrecht zum Menschenrecht

Rudolf Uertz

Vom Gottesrecht zum Menschenrecht. Das katholische Staatsdenken in Deutschland von der Französischen Revolution bis zum II. Vatikanischen Konzil (1789-1965)

Paderborn u. a.: Ferdinand Schöningh 2005 (Politik- und Kommunikationswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 25); 552 S.; kart., 59,- €; ISBN 3-506-71774-X
Habilitationsschrift Eichstätt-Ingolstadt; Gutachter: K. Graf Ballestrem, B. Sutor, K. Ruppert, J. B. Müller. - „‚Ihr müßt notwendigerweise untertan sein.'“ (45) Die päpstliche Antwort auf die Französische Revolution war eindeutig. Eine Gewaltenordnung, die von Gott kommt, ist mit dem Willen des Volkes unvereinbar. Das katholische Selbstverständnis sieht zudem einen unbedingten Wahrheitsanspruch für Papst und Kirche vor - mit der Folge, dass bisher vertretende Ansichten nicht als falsch verworfe...
Rudolf Uertz

Vom Gottesrecht zum Menschenrecht. Das katholische Staatsdenken in Deutschland von der Französischen Revolution bis zum II. Vatikanischen Konzil (1789-1965)

Paderborn u. a.: Ferdinand Schöningh 2005 (Politik- und Kommunikationswissenschaftliche Veröffentlichungen der Görres-Gesellschaft 25); 552 S.; kart., 59,- €; ISBN 3-506-71774-X
Habilitationsschrift Eichstätt-Ingolstadt; Gutachter: K. Graf Ballestrem, B. Sutor, K. Ruppert, J. B. Müller. - „‚Ihr müßt notwendigerweise untertan sein.'“ (45) Die päpstliche Antwort auf die Französische Revolution war eindeutig. Eine Gewaltenordnung, die von Gott kommt, ist mit dem Willen des Volkes unvereinbar. Das katholische Selbstverständnis sieht zudem einen unbedingten Wahrheitsanspruch für Papst und Kirche vor - mit der Folge, dass bisher vertretende Ansichten nicht als falsch verworfen werden können. Mit dem II. Vatikanischen Konzil (1962 bis 1965) aber habe der Papst einen Paradigmenwechsel vollzogen, so Uertz' zentrale These. Die Einheit von Moral und Recht sei aufgegeben und mit dem Schritt vom „Gottesrecht“ zum „Menschenrecht“ seien die individuellen Menschenrechte anerkannt worden. Bis zu diesem Zeitpunkt meinte das katholische Staatsdenken, das die menschliche Erkenntnis auf ein glaubensmäßiges Vernehmen göttlicher Urprinzipien beschränkt sei. Vor dem Hintergrund der deutschen Verfassungsgeschichte beschreibt Uertz, wie die Religion aber längst „instrumentalisiert und zum Fundament der gesellschaftlichen Ordnung“ (484) gemacht worden war, in der die Rechte des Monarchen als unantastbar galten. Die Kirche wollte im Sinne eines Wertesystems und durch die Auslegung des Glaubens eine indirekte Gewalt auf den Staat ausüben. Die Paulskirchen-Verfassung sei deshalb als „frevelhafte Willkür“ (155) gesehen worden. Der moderne Verfassungsstaat galt als illegitim, da er weltanschaulich neutral war und sich nicht auf Papst und Kirche verpflichtete. Die Analyse wichtiger Schriften deutscher und französischer kirchlicher Staatstheoretiker zeigt allerdings, dass diese in ihren neuscholastischen und naturrechtlichen Ausführungen keineswegs konsequent waren. Die Ideen personaler Verantwortung und Rechte gewannen bei ihnen wie bei den katholischen Laien (Politiker, Juristen) an Einfluss. Der Papst habe deshalb schließlich nur eine Entwicklung nachvollzogen, der sich die Kirche nicht länger glaubwürdig verschließen konnte.
Natalie Wohlleben (NW)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 5.15.412.352.32.315.33 Empfohlene Zitierweise: Natalie Wohlleben, Rezension zu: Rudolf Uertz: Vom Gottesrecht zum Menschenrecht. Paderborn u. a.: 2005, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/22213-vom-gottesrecht-zum-menschenrecht_25333, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 25333 Rezension drucken
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