Zur Unmöglichkeit eines israelischen Genozids im deutschen Kriegsdiskurs: Varianten der Zurückweisung
In Deutschland wird im öffentlichen und akademischen Diskurs in verschiedenen Varianten abgestritten, dass Israel einen Genozid an den Palästinenser*innen in Gaza begehen würde. Hanna Pfeifer, Leiterin des Forschungsbereichs Gesellschaftlicher Frieden und Innere Sicherheit am IFSH, über unterschiedliche Typen der Leugnung und das deutsche Sprechen über Massengewalt in Gaza.
Ein Debattenbeitrag von Hanna Pfeifer[1]
In der Genozidforschung wird Leugnung als konstitutiver Teil der Gewalt behandelt, als „constant feature of the genocidal process“[2]. Im deutschen Kriegsdiskurs wird in unterschiedlichen Varianten abgestritten, dass Israel einen Genozid an den Palästinenser*innen begeht. Wurden Techniken der Leugnung, wie sie für den Gaza-Genozid in internationalen Medien vorkamen, bereits untersucht,[3] so stelle ich hier Typen der Leugnung vor, wie sie im deutschen Diskurs vorkommen. Die Koexistenz unterschiedlicher Typen verweist darauf, dass Leugnung geschichtet strukturiert ist. Eine neue Schicht der Leugnung beginnt jeweils dort, wo gegenüber der vorherigen ein Zugeständnis im Hinblick auf die Realität des Gewaltgeschehens gemacht wird. Dies erklärt auch, wie es möglich ist, dass Abstreiten und Rechtfertigen, Ignorieren und Legitimieren israelischer Gewaltanwendung im deutschen Diskurs synchron vorzufinden sind.[4] Umgekehrt lassen sich die Typen auch als diachron verfügbares Repertoire verstehen, bei dem über die Zeit scheibchenweise Zugeständnisse erfolgen und sich ein Wechsel zu einer anderen Form der Leugnung vollzieht.[5] Im Folgenden stelle ich Varianten der Zurückweisung des Genozidvorwurfs idealtypisch vor, wie sie sich im deutschen Kriegsdiskurs einschließlich des sozialwissenschaftlichen Fachdiskurses finden. Sie weisen deutsche Eigenarten auf, sind grundsätzlich aber auch in anderen Diskursformationen auffindbar.
Typ 1/Moralische Leugnung: Prinzipielle Unmöglichkeit eines israelischen Genozids
Die erste Variante ist die Leugnung eines durch Israel begangenen Genozids durch einen Ausschluss seiner Möglichkeit a priori. Sie ergibt sich aus einer partikularistischen Lesart der Lehren aus dem Holocaust, wonach das „Nie wieder“ genozidaler Gewalt exklusiv für Jüdinnen:Juden gilt. Erinnerungskulturell eingeübt, beinhaltet diese Haltung auch eine konsequente Abwehr einer vermuteten Täter-Opfer-Umkehr. Israel – pars pro toto für Jüdinnen*Juden – eines Genozids zu bezichtigen, ist (moralisch, theoretisch und praktisch) unmöglich und wird gleichsam als Leugnung des Holocausts angesehen.[6] Ob durch Israel ein Völkermord begangen wird, ist demnach keine empirische Frage; sie zu stellen, ist bereits ein Tabubruch. Ein Auftrag zur Wissensproduktion zu realweltlichen Entwicklungen ergeht entsprechend nicht. Typ 1 verbleibt im Grundsätzlichen, auch Ideologischen. Er ist gegen empirische Irritation imprägniert.
Um die Imprägnation dieses Typus aufrechtzuerhalten, wird die diskursive Tabuisierung der Genozidfrage durch Praktiken der Verleumdung und Repression flankiert.[7] Hierzu dient eine immer weiter reichende Expansion des Antisemitismusvorwurfs, teils bis hin zum Phantasma einer israel- und damit für Typ 1 judenhassenden Weltverschwörung.[8] Diese wird auf eine wachsende Zahl an Personen und Institutionen bezogen, auf Kolleg*innen, Institute, ganze Forschungstraditionen oder auch die Vereinten Nationen. In Deutschland ist der Antisemitismusvorwurf dabei durch gesenkte bis entfallende Begründungslasten erleichtert.
Zur Aufrechterhaltung der Leugnung durch Tabuisierung werden insbesondere die Stellen und Institutionen moralisch diskreditiert oder als untragbar markiert, deren empirische Forschung zum fraglichen Gegenstand die Durchsetzung von Befassungsverboten und Bekenntnisgeboten erschwert. Es greifen Denunziationen, deren Verdauerung und Streuung über Listen und Dossiers sowie deren Exekution via Auftrittsverboten und Skandalisierung. Durch all dies wird ein empirisch belegter Effekt der Selbstzensur verstärkt.[9]
Typ 2/Epistemologische Leugnung: Unüberwindbare Unwissbarkeit von Massengewalt
Genügt für Typ 1 die moralische Tabuisierung des bloßen Genozid-Verdachts, so überschreitet Typ 2 die Grenze zu dem, was als realweltliches Geschehen diskursiv verhandelt wird. Typ 2 baut einen Verteidigungsring, indem er grundsätzliche Zweifel an der prinzipiellen Wissbarkeit des Geschehens in Gaza nährt. Die Zerstreuung des Zweifels wird wiederum als ‚Entschlossenheit‘ gewertet und in einen Antisemitismus-Vorwurf eingespeist. Weil etwa Bilder angeblicher Gewalt selbst Teil der Kriegsführung seien und insbesondere Hamas zu propagandistischen Zwecken dienten, verfügten sie über keinerlei Erkenntniswert. Mittels Generalverdachts gelten dabei Palästinenser*innen in Gaza per se als untaugliche Zeug*innen: Sind sie nicht doch irgendwie Hamas? Sind sie nicht allesamt antisemitisch? Insofern disqualifiziert bereits das Palästinensisch-Sein jegliche Opfer-Berichte; ihnen wird der epistemische Wert zur Rekonstruktion des Gewaltgeschehens, und zwar ungesehen und umfassend, abgesprochen.[10]
Diese Diskursstrategie fällt deshalb ins Auge, weil zugleich das israelische Militär als interessierte und schwerster Verbrechen angeklagte Kriegspartei als epistemisch verlässlich gilt. Diese Verlässlichkeit wird mit Verweis auf einen „demokratischen“ oder „moralischen“ Charakter unterstellt, auch mit der geteilten Zugehörigkeit zur „westlichen Zivilisation“. Entsprechend werden durch die israelischen Streitkräfte präsentierte Evidenzen, teils mittels Techniken der „digital forensics“ erstellt,[11] problemlos zirkuliert und honoriert. In Ermangelung „neutraler“ Berichterstattung (wegen der durch Israel verhängten und nach wie vor geltenden, nahezu absoluten Zugangsbeschränkung für Medien und Wissenschaft nach Gaza) gilt defaultmäßig allein diese Quelle als zugleich offiziell und tragfähig. Entsprechend kann israelische Massengewalt gegen palästinensische Zivilpersonen prinzipiell nicht gewusst werden.
Typ 3/Ontologische Leugnung: Verbeidseitigung einseitiger Gewalt
Unter dem Eindruck weiterer Evidenzen und Beweisverfahren hält Typ 3 die prinzipielle Leugnung einer Erkenntnismöglichkeit nicht länger aufrecht. Angesichts von Satellitenbildern oder Berichten von mit epistemischer Autorität ausgestatteten Fachkolleg*innen[12] verlagert sich die Verteidigungslinie der Genozid-Leugnung auf eine ontologische Ebene: Demnach muss das, was in Bildern und Berichten wie einseitige Gewalt gegen Zivilpersonen in Gaza erscheint, als beidseitiger Gewaltaustrag zwischen israelischen Streitkräften und Hamas verstanden werden. Entsprechend wird jegliche militärische Gewalt als Gegengewalt und damit notwendig ausgewiesen.[13]
Die Verbeidseitigung einseitiger Gewalt operiert vermittels einer zeitlichen Streckung der Selbstverteidigungsnot nach dem terroristischen Angriff von Hamas und anderen militanten Gruppen –, so dass letztlich jede Gewalt nach dem 7. Oktober auf den 7. Oktober und damit Hamas zuzurechnen sei. Israel habe grundsätzlich ein Recht auf die Herstellung „permanenter Sicherheit“.[14] Anerkannt werden zuweilen Grenzen der Verhältnismäßigkeit, deren Verletzung allerdings nur im Einzelfall zugestanden wird. Das Kriegsverbrechen gilt als Ausnahme, mit Verweis auf deren erwartbare juristische Verfolgung im Rechtsstaat Israel.
Die Verbeidseitigung erfolgt außerdem durch die räumliche Abschichtung Gazas in sichtbare und eigentliche Infrastruktur. Auf der Oberfläche befindet sich demnach gleichsam als Kulisse das, was dem naiven Betrachter als Wohnhaus, Schule, Krankenhaus, Kulturzentrum, Moschee, archäologische Stätte etc. erscheint. Dieser Anschein diene allerdings der Camouflage der darunter befindlichen „Underground City of Terror“[15]. Wo Personen und Strukturen nicht selbst terroristisch sind, da können sie doch terroristisch unterwandert werden, bis hin zu ihrer Vereinnahmung als (menschliche) Schutzschilde. Hier operiert nun allerdings nicht der Rückzug auf den Einzelfall, sondern die Generalisierung. Es ist die Gesamtheit der sich in Gaza befindlichen Menschen und Infrastrukturen,[16] die in den terroristischen Apparat in der einen oder anderen Form eingebunden sind. Zeitliche Streckung wie räumliche Grundierung entkräften, ohne weitere empirische Ansehung, jedweden Genozid-Vorhalt.
Typ 4/Methodologische Leugnung: Unerforschbarkeit der Intention
Demgegenüber gesteht Typ 4 die empirische Möglichkeit von (auch einseitiger) Massengewalt gegen Zivilist*innen und zivile Infrastruktur in Gaza ein. In dieser Variante werden Israel nicht nur Kriegsverbrechen, sondern auch ethnische Säuberung und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt. Eine Unterstützung des Internationalen Strafgerichtshofes zur Durchsetzung des Haftbefehls gegen Benjamin Netanjahu und Yoav Gallant wird befürwortet und auch der Rechtsextremismus innerhalb der israelischen Regierung beklagt. Typ 4 erkennt die Serialität der Einzelfälle und deshalb die systematische Dimension der israelischen Gewaltanwendung an. Geleugnet wird allerdings, dass eine Vernichtungsabsicht – „in whole or in part“ – Israels gegen die Palästinenser*innen vorliegt. Diese Absicht wäre zur Feststellung eines Genozids zu belegen.
Im Rahmen dieses Typs werden die außerordentlich hohen Todeszahlen und Zerstörungsausmaße entweder als Kollateralschäden gedeutet. Um deren Vermeidung mag sich Israel nur unzureichend bemühen, sie gar in Teilen wissentlich in Kauf nehmen.[17] Sie bleiben aber Resultat einer fehlbaren, nie trennscharfen Kriegspraxis; sie sind gerade nicht Ausdruck einer Vernichtungsabsicht. Oder sie werden auf den Extremismus einzelner Verantwortlicher in Regierung und Militär zurückgeführt. Deren wiederholte und fortgesetzte genozidale Äußerungen[18] werden zwar als entmenschlichende Sprache anerkannt, aber als eine Reihe persönlicher Entgleisungen eingehegt. Sie summieren sich nicht zu einer geschlossenen, homogenen genozidalen Absicht eines Kollektivakteurs.
Außer Acht gelassen werden von Typ 4 bestimmte Qualitäten der Gewaltserie: eine anhaltende Kette von gezielten Kopfschüssen auch bei Kindern (belegt durch Röntgenaufnahmen), von Erschießungen an Essensausgabestellen, von Vernichtungen der Lebensgrundlagen wie Agrarland, Saatgutbanken, Olivenbäumen, etc. Ebenso wenig werden Muster der Zerstörung oder „hyper relations“[19] in Betracht gezogen, also Beziehungen zwischen Beziehungen einzelner Gewaltakte, die vor Gericht zum Nachweis einer Absicht herangezogen werden können.[20]
Zugleich wird die Bestimmbarkeit einer allgemeinen Vernichtungsabsicht für die terroristischen Akte von Hamas – ebenso wie für den ISIS‘ Genozid an den Jesid*innen oder für Russlands Verschleppung ukrainischer Kinder – problemlos unterstellt. Weil der sozialwissenschaftliche Vergleich diese Inkonsistenz in der methodologischen Anlage sichtbar macht, wird zusätzlich die Unvergleichbarkeit des israelischen (oder auch palästinensischen) Falles ins Feld geführt.[21] Ein Nachhall von Typ 1 findet sich hier, wo bereits die Methode des Vergleichs mit dem Antisemitismusverdacht belegt wird.
Typ 5/Autoritative Leugnung: Juristische Alleinzuständigkeit für Genozidfeststellungen
Typ 5 hält im Gegensatz zu Typ 4 alles für möglich, aber nichts für schon ausgemacht. Es kann sein, dass Israel eine Vernichtungsabsicht gegen die Palästinenser*innen hegt. Allerdings ist dies erst dann seriös festgestellt, wenn der Internationale Gerichtshof (IGH) auf Grundlage der Genozidkonvention zu einem entsprechenden Urteil gelangt ist. Typ 5 erklärt alle epistemischen Autoritäten jenseits des IGH für nicht zuständig in der Völkermordfrage. Typ 5 bedient sich damit eines radikalen wie unkritischen Rechtspositivismus.[22]
Diese Monopolisierung des Urteils geht mit der Entwertung wissenschaftlichen Wissens einher. Der Forschungsstand, errungen per politikwissenschaftlicher, soziologischer, anthropologischer und historischer, vergleichender wie normativer Studien zu Genozid-Fällen, wird praktisch negiert. Typ 5 teilt insofern das Vergleichsverbot von Typ 4, als er das bestehende Wissen auf den vorliegenden Fall für nicht übertragbar hält. Ungenutzt bleiben in Deutschland entsprechend die reichhaltigen Fachdebatten in internationalen Journals, die die Erkenntnisse der interdisziplinären Genozidforschung für die Analyse des Gaza-Falles nutzen. Typ 5 macht außerdem Anleihen bei Typ 1, wo hinter jeder Beforschung eines Genozids in Gaza eine antisemitische Obsession mit Israel – auch hier verstanden als singuläre Repräsentation von Jüdinnen*Juden – vermutet wird. Dieser Enthusiasmus, so heißt es dann, würde gegenüber anderen Gewaltexzessen nicht an den Tag gelegt.
Alle Typen fordern eine strikte Zurückhaltung zu Fragen eines Genozids in Gaza. Sie fordern mit Verweis auf je eigene Setzungen, sich eines Urteils zu dieser heiklen Frage zu enthalten (Genozid: ja oder nein?). Eine Folge ist, dass keine Untersuchungen der israelischen Gewalt, weder in der Fachsemantik der Genozidforschung noch in der allgemeinen Gewalt- und Konfliktforschung, vorzunehmen sind. Der richtige Umgang mit der Massengewalt in Gaza sei entsprechend die epistemische wie moralische Enthaltsamkeit in dieser Frage bis hin zum bloßen Verschweigen.[23] Diese starke strukturelle Präferenz lässt sich auch an Konferenzprogrammen der deutschen sozialwissenschaftlichen Fachgesellschaften ablesen. Selten wird ein so relevantes wie drängendes Thema derart akademisch ausgespart.
Nur langsam ergeben sich auch in Deutschland die dringend benötigten Kontexte akademisch versierter und kontroverser Debatten über den Genozid und die anderen Formen der Gewalt in Gaza als empirische Fragen, jenseits der Leugnung und des moralischen Generalverdachts. Wie in anderen drängenden Fragen der Sicherheit und des Friedens unserer Zeit[24] sind die entsprechenden fundierten und kontroversen Argumentationen Voraussetzung für einen funktionierenden wissenschaftlichen Diskurs und damit auch für eine demokratische Bearbeitung „existentieller Probleme“[25].
Stand: 18. Dezember 2025
Anmerkungen:
[1] Für hilfreiche Rückmeldungen zu früheren Versionen dieses Texts danke ich den Teilnehmer:innen des Workshops „Ohne Zeitenwende. Israels Kriege und die Internationalen Beziehungen in Deutschland“ an der Universität Erfurt, insbesondere den Organisator*innen Roy Karadag und Sophia Hoffmann, sowie Thomas Scheffer.
[2] Altanian, Melanie (2024): The Epistemic Injustice of Genocide Denialism. New York, NY/London: Routledge, S. 17; siehe auch Theriault, Henry C. (2017): Denial of Ongoing Atrocities as a Rationale for Not Attempting to Prevent or Intervene., in: Totten, Samuel (Hg.), Impediments to the Prevention and Intervention of Genocide, New York, NY: Routledge, S. 47-63; Cohen, Stanley (2001): States of Denial. Knowing about Atrocities and Suffering. Cambridge/Malden, MA: Polity/Blackwell Publishers.
[3] McDoom, Omar Shahabudin (2025): It’s Hamas’ Fault, You’re an Antisemite, and We Had No Choice. Techniques of Genocide Denial in Gaza, in: Journal of Genocide Research (online first), S. 1-18. https://doi.org/10.1080/14623528.2025.2556582.
[4] Bartov, Omer (2025): A State of Denial, in: Prospect (08.10.25), https://www.prospectmagazine.co.uk/world/israel/71213/a-state-of-denial-israel-gaza.
[5] Fassin, Didier (2024): The Rhetoric of Denial. Contribution to an Archive of the Debate about Mass Violence in Gaza, in: Journal of Genocide Research (online first), S. 1-7. https://doi.org/10.1080/14623528.2024.2308941.
[6] Segal, Raz/Daniele, Luigi (2025): Gaza as Twilight of Israel Exceptionalism. Holocaust and Genocide Studies from Unprecedented Crisis to Unprecedented Change, in: Journal of Genocide Research (online first), S. 1-10. https://doi.org/10.1080/14623528.2024.2325804.
[7] Ullrich, Peter (2024): Wird ausgerechnet Anti-Antisemitismus zu einem Katalysator der autoritären Wende?, in: Luxemburg. Gesellschaftsanalyse und Linke Praxis 2, https://zeitschrift-luxemburg.de/artikel/anti-antisemitismus/.
[8] Dische-Becker, Emily (2024): The German Question. Conversation with Emily Dische-Becker, in: The Dig (31.01.24), https://thedigradio.com/podcast/the-german-question-w-emily-dische-becker/.
[9] Grimm, Jannis Julien/Chojnacki, Sven/Schreieder, Nina Moya/El Ghoubashy, Iman/Sixta, Thaddäa (2025): "Deutsche Wissenschaft seit dem 7. Oktober. Selbstzensur und Einschränkungen unter Forschenden mit Nahostbezug." FU Berlin Working Papers Peace and Conflict Research 2.
[10] Said, Edward (1984): Permission to Narrate, in: Journal of Palestine Studies 13:3, S. 27-48; Ibsais, Ahmad (2025): Palestinians Warned of a Genocide in 2023. Why Weren’t We Believed?, in: The Guardian (30.08.25), https://www.theguardian.com/commentisfree/2025/aug/30/israel-gaza-palestine-genocide.
[11] Melamed, Laliv (2025): Production of Visible Evidence in the Gaza Genocide, in: OpinioJuris (09.12.25), https://opiniojuris.org/2025/12/09/symposium-on-forensic-and-counter-forensic-approaches-to-international-law-the-production-of-visible-evidence-in-the-gaza-genocide/.
[12] Filiu, Jean-Pierre (2025): Un Historien à Gaza. Paris: Les Arènes.
[13] Siehe McDoom, Techniques of Genocide Denial, S. 3-5; Bartov, State of Denial.
[14] Für eine Kritik der Kriegsführung im Namen permanenter Sicherheit, Moses, A. Dirk (2021): The Problems of Genocide. Permanent Security and the Language of Transgression.Human Rights in History. Cambridge: Cambridge University Press.
[15] Siehe https://www.idf.il/en/mini-sites/hamas/everything-you-need-to-know-about-hamas-underground-city-of-terror/.
[16] Gordon, Neve (2024): Shields and the Genocide in Gaza, in: Radical Philosophy 2:17, S. 10-22.
[17] Cronin, Bruce (2018): Bugsplat. The Politics of Collateral Damage in Western Armed Conflicts. New York, NY: Oxford University Press; Abraham, Yuval (2024): “Lavender”. The AI Machine Directing Israel’s Bombing Spree in Gaza, in: +972 Magazine (03.04.24), https://www.972mag.com/lavender-ai-israeli-army-gaza/.
[18] Segal, Raz (2025): Introduction. Genocide Studies – Coming to Terms with Failure, in: Journal of Genocide Research (online first), S. 1-11. https://doi.org/10.1080/14623528.2025.2557712, S. 3.
[19] Weizman, Eyal (2025): To Make the Invisible Visible. Interview with Eyal Weizman by Vibeke Harper and Therese Bjørneboe, in: Norsk Shakespeare Tidsskrift (05.03.25), https://www.shakespearetidsskrift.no/intervjuer/to-make-the-invisible-visible-interview-with-eyal-weizman/243893.
[20] Pfeifer, Hanna/Goldmann, Matthias (2025): Gegen Völkerrecht und strategisches Interesse. Deutsche Rüstungsexporte nach Israel seit dem 7. Oktober 2023, in: PRIF Report 4.
[21] Segal/Daniele, Gaza as Twilight; Makdisi, Ussama (2025): Beyond the Palestine Exception, in: Critical Times 8:1, S. 1-32.
[22] Angesichts politischer Verhinderungsversuche erscheint es im Fall Palästina gleichzeitig notwendig, auf einer Anwendung der Genozid-Konvention und der Verfolgung vor dem IGH zu beharren, mithin positivistisch zu argumentieren. Siehe Samour, Nahed/ Joyce, Richard/Pahuja, Sundhya (2025): International Law, Populism and Palestine. An Interview with Nahed Samour, in: London Review of International Law (online first), S. 1-18. https://doi.org/10.1093/lril/lraf014, S. 4.
[23] Hering, Robin/Stahl, Bernhard (2022): When Mass Atrocities Are Silenced. Germany and the Cases of Yemen, South Sudan, and Myanmar, in: Journal of International Relations and Development 25:3, S. 608-634; Strippel, Christian/Hafez, Kai/Reinemann, Carsten/Tröger, Mandy (2025): Freiheit zu schweigen? Die deutsche Kommunikationswissenschaft im Nahostdiskurs, in: Global Media Journal 15:1, S. 1-18.
[24] Siehe dazu in dieser Blogserie Simon, Hendrik (2025): Friedensforschung in der „Zeitenwende“. Vom Wert des kontroversen Streitens, in: pw-Portal für Politikwissenschaft (27.10.25), https://www.pw-portal.de/das-fach-politikwissenschaft/friedensforschung-in-der-zeitenwende-vom-wert-des-kontroversen-streitens.
[25] Scheffer, Thomas (2021): Existentielle Probleme, soziologisch, in: ZTS Zeitschrift für Theoretische Soziologie 1, S. 3-33.