/ 21.06.2013
Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.)
Menschenwürde. Philosophische, theologische und juristische Analysen
Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2007 (Philosophie und Geschichte der Wissenschaften 64); 181 S.; brosch., 34,- €; ISBN 978-3-631-57101-9Der hier dokumentierte dritte UNESCO-Welttag der Philosophie verdeutlicht, dass die UNESCO sich nicht nur politisch, sondern eben auch intellektuell „für eine Welt der Menschenwürde“ (9) einsetzt – und damit ist die gemeinsame Stoßrichtung der Autoren angegeben. Zwei Schwerpunkte sind zu erkennen. Zum einen wird die Begründungsfrage erörtert: Zwar wurden die grundlegenden Dokumente begründungsoffen formuliert, doch lasse sich (Mohr folgend) der Rekurs auf Kant und Fichte nicht verschweigen. Auch die christliche Herleitung der Menschenwürde aus der Gottebenbildlichkeit verträgt sich für Hilpert mit den Dokumenten, weil diese keinen Verzicht auf gute Gründe formulieren. Das christliche Verständnis diene der Orientierung und als „Regulativ für eine ethische Reflexion“ (51). Für Sandkühler und Schürmann ist die rechtliche Fixierung der Menschenwürde das entscheidende Moment, weil sie die absolute Geltung ohne metaphysische Absicherung festschreibe: Die Menschenwürde basiere auf Anerkennung. Der zweite Schwerpunkt liegt auf der Frage nach der rechtlichen und politischen Anwendung der Menschenwürde: Gehört zur Unantastbarkeit der Menschenwürde als normativem Grundsatz auch die Unabwägbarkeit als methodischer Anwendungsmodus? Der Jurist Hain bestreitet diese Einheit, für ihn ist die Menschenwürdegarantie keine (feste) Regel, sondern ein Prinzip, das im konkreten Fall abgewogen werden könne, bisweilen sogar müsse. Noch weiter geht Borchers, indem sie behauptet, dass solche Abwägungen in der Angewandten Ethik ohne den Rekurs auf die Menschenwürde auskämen. Das Verständnis der Menschenwürde sei zu umstritten und unbestimmt, daher helfe es nicht bei der Begründung, wohl aber bei der Implementierung moralischer Normen in die Rechtsetzung. Die Gegenposition markiert Bielefeldt, der anhand des Folterverbots aufzeigt, dass Menschenwürde nicht als Rechtsgut neben anderen stehe und mit ihnen abgewogen werden könne, vielmehr die unhintergehbare Prämisse des Rechts markiere. Mit dieser Aufsatzsammlung wird die Debatte um die Menschenwürde konzentriert und anregend geführt.
Volker Stümke (VS)
Dr., evangelischer Theologe, Priv.-Doz. für evangelische Sozialethik, Führungsakademie der Bundeswehr Hamburg.
Rubrizierung: 5.44 | 4.22
Empfohlene Zitierweise: Volker Stümke, Rezension zu: Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.): Menschenwürde. Frankfurt a. M. u. a.: 2007, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/28483-menschenwuerde_33564, veröffentlicht am 28.03.2008.
Buch-Nr.: 33564
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Dr., evangelischer Theologe, Priv.-Doz. für evangelische Sozialethik, Führungsakademie der Bundeswehr Hamburg.
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