/ 05.06.2013
Wolfgang Schulz
Gewährleistung kommunikativer Chancengleichheit als Freiheitsverwirklichung
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 1998 (Materialien zur interdisziplinären Medienforschung 32); 216 S.; brosch., 64,- DM; ISBN 3-7890-5478-XRechtswiss. Diss. Hamburg; Gutachter: M. Köhler, I. von Münch. - Die rechtsdogmatische Auseinandersetzung um die Frage, ob die Grundrechte nicht nur eine subjektive, sondern auch eine objektive (institutionelle) Komponente besitzen, bildet den Hintergrund für diese Arbeit. Die diesem Streit zugrundeliegenden unterschiedlichen Theoriekonzepte werden auf den Prüfstand der Kantischen Rechtsphilosophie als normativer Metatheorie gehoben. In ihrer Analyse setzt sich Schulz mit sprachorientierten Ansätzen der Vernunftkritik auseinander (Apel/Habermas/Kuhlmann; Luhmann/Ladeur) und kommt zu dem Ergebnis, daß diese "nicht zur Ablösung des Kantischen Normbegründungsprogrammes führen" (120).
Am Beispiel des Grundrechtsgehaltes des Art. 5 Abs. 1 GG werden Erkenntnisse gewonnen, die den Anspruch besitzen, für die Auslegung aller (Freiheits-)Grundrechte zu gelten: Rechtsnormen müssen auf das Individuum rückführbar sein, ansonsten sind sie als Unrecht zu qualifizieren. Erst der Staat sichert die verteilungsgerechte Durchsetzung des Rechts, immanent einher geht damit die Begrenzung von Eigentum. "Die Freiheitlichkeit dieser staatlichen Gesetzgebung [...] muß [...] auf einer gesellschaftlichen Willensbildung" (193) ruhen. An dieser Stelle werden die zwei grundlegenden Funktionen der Grundrechte deutlich, nämlich "eine gewährleistende, die auf die Beteiligung der Subjekte an der Willensbildung drängt [...] und eine, die konkrete Handlungen aus dem Bereich rechtlicher und damit auch staatlicher Verfügung ausgrenzt. Der zweiten Komponente fehlt es ohne die erste an rechtlicher Wirklichkeit" (193). Für die Kommunikation bedeutet dies, daß es die Rechtspflicht aller ist, die Teilnahmemöglichkeit am Kommunikationsprozeß zu wahren bzw. zu schaffen.
Objektive Grundrechtskomponenten werden somit zur Voraussetzung der Möglichkeit subjektiver Grundrechtsnutzung: Staatliche Regulierungspolitik darf den Subjekten keine Inhalte vorgeben, sie darf und muß aber für Chancengleichheit der Individuen sorgen. Den Vorrang vor der Etablierung einer staatlich gesetzten festen Ordnung eines Lebensbereiches hat die staatliche Regulierung der gesellschaftlichen Selbstregulierung (194). Eine konsequent subjekt-basierte Betrachtung der Kommunikationsordnung begründet also keineswegs eine reine Marktregulierung. Vielmehr erweist sich die Sicherung kommunikativer Chancengleichheit durch gesetzgeberische Ausgestaltung als zentraler Zielwert im Gewährleistungsgefüge des Art. 5 Abs. 1 GG. Dem Autor gelingt damit eine aus subjektbezogener Rechtsphilosophie hergeleitete Begründung objektiver Komponenten der Grundrechte.
Inhaltsübersicht: B. Problemstellung und Vorgehen: I. Verfassungsrechtliche Problemstellung der Untersuchung; II. Begriffsverständnis und Gliederung. C. Diskussion um eine objektive Komponente im Gewährleistungsgefüge von Art. 5 Abs. 1 GG: I. Die unbestrittene subjektive Komponente; II. Die Begründungsschritte der objektiven Komponente; III. Kritik an einer objektiven Komponente von Art. 5 Abs. 1 GG. D. Rekonstruktion einer subjektorientierten Rechtsbegründung: I. Ausgangspunkt: Kants Konzept der "Normativität aus Freiheit"; II. Rechtssubjektivität; III. Kommunikation als Gegenstand von Recht im vorstaatlichen Verhältnis; IV. Kommunikation in der bürgerlichen Gesellschaft. E. Prinzipien einer freiheitlichen Kommunikationsordnung: I. Ein Kant-inspiriertes Grundrechtsverständnis; II. Gewährleistung von kommunikativer Chancengleichheit.
Christian Schütze (ChS)
Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.32 | 2.333 | 5.33 | 5.44
Empfohlene Zitierweise: Christian Schütze, Rezension zu: Wolfgang Schulz: Gewährleistung kommunikativer Chancengleichheit als Freiheitsverwirklichung Baden-Baden: 1998, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/7633-gewaehrleistung-kommunikativer-chancengleichheit-als-freiheitsverwirklichung_10137, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 10137
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Politikwissenschaftler.
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