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/ 04.06.2013
Manfred Friedrich

Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft

Berlin: Duncker & Humblot 1997 (Schriften zur Verfassungsgeschichte 50); 437 S.; geb., 98,- DM; ISBN 3-428-09114-0
Das hier anzuzeigende Buch ist die imponierende Verwirklichung des großangelegten Versuchs, die Entwicklung des deutschen Staatsdenkens von der frühen Neuzeit bis 1945 darzustellen. Das Inhaltsverzeichnis zeigt, daß Wissenschaft und Lehre, Praxis und politische Rahmenbedingungen gleichermaßen berücksichtigt werden. Alle wesentlichen Denker kommen vor, keinesfalls ausschließlich Juristen. Natürlich läßt es sich nicht vermeiden, daß die einzelnen Abschnitte etwas kurz geraten sind. Ein Politikwissenschaftler wäre sicherlich länger etwa bei Hobbes (90 f.) verweilt, aber man sollte eher anerkennen, daß der Einfluß von Hobbes auf deutsche Autoren seiner Zeit im weiteren Verlauf gewürdigt wird. Friedrich hat die Arbeit aus juristischer Perspektive geschrieben. Daraus resultiert leider eine nur geringe Berücksichtigung politikwissenschaftlicher Forschungsresultate, die um so geringer wird, je mehr sich die Arbeit unserer Zeit nähert. Das ist ebenso bedauerlich wie das fehlende ausführliche Literaturverzeichnis. Gleichwohl kann kein Zweifel bestehen, daß die Arbeit als Nachschlagewerk auch für Politikwissenschaftler unverzichtbar werden wird, und zwar nicht nur für Ideengeschichtler. Friedrich gibt keine Detailanalysen, wohl aber die großen Entwicklungslinien, die gerade für den fachfremden Leser hilfreich sind. Die Studie ist sehr stark aus den Quellen gearbeitet, enthält aber auch zu entlegenen Themen und Autoren weiterführende Literatur, und hier besonders (um die obige Kritik nun positiv zu wenden) Arbeiten, an die der Politikwissenschaftler nicht unbedingt als erstes denkt. Personen- und Sachregister runden das gelungene und für ein Hardcover-Buch dieses Umfangs keineswegs teure Werk ab. Inhalt: 1. Einleitung; I. Entstehung und frühe Entwicklung des Ius Publicum Imperii Romano-Germanici: 2. Gemeinwesen und öffentliche Herrschaft im europäischen Rechtsdenken bis zum Reformationszeitalter; 3. Entstehungsbedingungen des neuen Faches; 4. Das Einsetzen des neuen Faches; 5. Die Reichsdebatte in der Publizistik des 17. Jahrhunderts; 6. Zwischen Konfessionellem Zeitalter und Aufklärung; 7. Das Ius publicum im gelehrten Unterricht. II. Unter dem Einfluß der Aufklärung: 8. Ius publicum universale und Reichshistorie; 9. Die Hochblüte der Reichspublizistik; 10. Der Entwicklungsstand der Staatsrechtswissenschaft um 1800. III. Die ältere konstitutionelle Staatsrechtslehre: 11. Der deutsche Weg zum Verfassungsstaat; 12. Von der vernunftrechtlichen zur geschichtlichen und organischen Staatslehre; 13. Die positive Staatsrechtswissenschaft von der Gründung des Rheinbundes bis zur Spätzeit des Deutschen Bundes; 14. Die wissenschaftliche und politische Bedeutung des gemeinen deutschen Staatsrechts des 19. Jahrhunderts; 15. Der Übergang zur modernen deutschen Staatsrechtswissenschaft: Carl Friedrich von Gerber. IV. Die Staatsrechtswissenschaft des kaiserlichen Deutschland: 16. In der Bahn der selbständigen Dogmenwissenschaft; 17. Paul Laband und Zeitgenossen; 18. Frühe Abwendungen vom staatsrechtlichen Positivismus; 19. Dogmatische Hauptfragen der spätkonstitutionellen Staatsrechtswissenschaft; 20. Der Aufstieg des Verwaltungsrechts zur Rechtsdisziplin. V. Weimar und danach: 21. Staatsrechtswissenschaft in der Krise; 22. Vertreter der Weimarer Staatsrechtslehre; 23. Felder der verfassungsrechtlichen Diskussion der Weimarer Republik; 24. Die Staatsrechtswissenschaft im "Dritten Reich".
Michael Dreyer (MD)
Prof. Dr., Institut für Politikwissenschaft, Universität Jena.
Rubrizierung: 2.35.3 Empfohlene Zitierweise: Michael Dreyer, Rezension zu: Manfred Friedrich: Geschichte der deutschen Staatsrechtswissenschaft Berlin: 1997, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/5872-geschichte-der-deutschen-staatsrechtswissenschaft_7678, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 7678 Rezension drucken
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