/ 21.06.2013
Stefan Muckel (Hrsg.)
Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates
Berlin: Duncker & Humblot 2008 (Schriften zum Öffentlichen Recht 1096); 640 S.; geb., 88,- €; ISBN 978-3-428-12674-3Das Grundgesetz gewährleistet für die Anhänger jeder Religion und Weltanschauung religiöse Freiheitsrechte und verbietet, jemanden wegen seines Glaubens zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Dennoch enthält es – so Diana Zacharias in der Einführung – auch Regelungen, zumal in den inkorporierten Vorschriften der Weimarer Verfassung, die eng auf die staatskirchenrechtliche Situation zu Beginn des 20. Jahrhunderts zugeschnitten sind und insofern nicht so recht zu passen scheinen, wenn es darum geht, muslimische Vereinigungen in das religionsverfassungsrechtliche System einzuordnen. Das betreffe insbesondere den Begriff der Religionsgemeinschaft und die Anforderungen, die eine Religionsgemeinschaft erfüllen muss, um den Status einer Körperschaft öffentlichen Rechts erwerben zu können. Auch auf der Ebene des einfachen Rechts treten Schwierigkeiten bei der Anwendung verfassungsrechtlicher Vorschriften auf. Daher entwickeln die Autoren nach Klärung der rechtstheoretischen und verfassungsrechtlichen Grundlagen eine übergreifende Konzeption, um theoretisch und praktisch tragfähige Lösungen zu den Einzelproblemen zu ermöglichen, welche im Ergebnis sowohl den normativen Anspruch des deutschen öffentlichen Rechts als auch den religiösen Besonderheiten des Islams Rechnung tragen. Die Unterschiede zwischen dem staatlich gesetzten säkularen sowie supranationalen und dem islamischen Recht und Rechtsverständnis werden dabei herausgearbeitet und die Gesamtsituation des Islams im deutschen öffentlichen Recht aufgezeigt. Mit Mitteln der Deutschen Forschungsgemeinschaft sind die hier vorgelegten Untersuchungen von 2003 bis 2007 am Institut für Kirchenrecht der Universität zu Köln entstanden: Mithilfe der Ergebnisse dieser Analysen soll „nicht nur eine Weiterentwicklung der (Grund-)Rechtsdogmatik im Hinblick auf Probleme um religiöse Vorschriften“ vorgezeichnet werden, sondern auch Behörden und Gerichten, die mit rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit dem Islam befasst sind, Hilfestellungen für eine sachangemessene Entscheidungsfindung geboten werden. „Damit soll dem in der Rechtspraxis und -wissenschaft verbreiteten Dezisionismus, der keine einheitliche Leitlinie erkennen lässt, entgegengewirkt werden. Für die Muslime und muslimischen Organisationen kann auf diese Weise ein Beitrag zu mehr Rechtssicherheit geleistet werden.“ (41)
Heinz-Werner Höffken (HÖ)
Dr., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg.
Rubrizierung: 2.35 | 2.32 | 2.23 | 2.21
Empfohlene Zitierweise: Heinz-Werner Höffken, Rezension zu: Stefan Muckel (Hrsg.): Der Islam im öffentlichen Recht des säkularen Verfassungsstaates Berlin: 2008, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/29645-der-islam-im-oeffentlichen-recht-des-saekularen-verfassungsstaates_35096, veröffentlicht am 09.11.2010.
Buch-Nr.: 35096
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Dr., wiss. Mitarbeiter, Institut für Politikwissenschaft, Helmut-Schmidt-Universität, Hamburg.
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