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/ 03.06.2013
Michael Brenner

Der Gestaltungsauftrag der Verwaltung in der Europäischen Union

Tübingen: J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1996 (Jus publicum 14); XVIII, 467 S.; 198,- DM; ISBN 3-16-146552-0
Rechtswiss. Habilitationsschrift mit dem Titel "Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Gestaltungsauftrages der Verwaltung in der Europäischen Union" München. - Der Verfasser kennzeichnet die europäische Integration als einen maßgeblich gouvernemental betriebenen Prozeß, da der rechtsetzende Rat als Gremium der Regierungen der Mitgliedstaaten und die das Recht umsetzende Kommission als Exekutivorgan die Rolle der Verwaltung betonten. Das Verständnis von Verwaltungsrecht auf der Ebene der Union unterscheidet sich allerdings von dem in Deutschland. Einer eigenständigen Umsetzung von Recht, wie sie durch die Kommissionsaktivitäten betrieben wird, steht dem verfassungsrechtlich ausgesprochen begrenzten Eigengestaltungsmandat der deutschen Verwaltung gegenüber. Am Beispiel der Wirtschaftsverwaltung wird deutlich, wie sich durch die Europäisierung des Wirtschaftsverwaltungsrechts die Frage nach der Stellung der Verwaltung im Gefüge der Gewaltenteilung der Bundesrepublik Deutschland neu stellt. Da das europäische Wirtschaftsrecht andere Rahmenbedingungen als das deutsche herstellt, wird sich die Stellung der deutschen Verwaltung ändern müssen. Die Untersuchung bietet eine Zusammenschau beider Rechtsebenen und klärt die Voraussetzungen eines integrativen i. S. eines rechtsharmonisierenden Ansatzes für den Gestaltungsauftrag der Verwaltung. Im Ergebnis stellt der Verfasser klar, daß angesichts der Fülle von Einflüssen des europäischen auf das deutsche Wirtschaftsverwaltungsrecht die Wirtschaftsgestaltung durch Gesetzgebung künftig daran zu messen sein wird, ob sie den europäisch gesetzten Prinzipien genügt. Eine lediglich an mitgliedstaatlichem Recht orientierte Wirtschaftsverwaltung wird nicht mehr möglich sein. Deshalb unterlägen die legislativen Gestaltungsbefugnisse der Mitgliedstaaten zweierlei Einschränkungen: Gesetzgebungszuständigkeiten verlagern sich von der nationalen auf die europäische Ebene, und die nationalen Gesetzgeber werden - speziell in den staatlich dominierten Bereichen der Wirtschaft - auf die Verwirklichung des Wettbewerbs verpflichtet. Andererseits wird dem verwaltungsrechtlichen Wirtschaftsgestaltungsauftrag mehr Bedeutung zukommen. Dies liegt in der verwaltungsfreundlichen Ausrichtung des Gemeinschaftsrechts ebenso wie in den weiten Gestaltungsspielräumen der Verwaltung im Europarecht, die auf das nationale Recht ausgreifen werden, begründet. Damit wird der Verwaltung als eigenständiger Staatsgewalt mehr Gewicht eingeräumt werden und dem Gebot funktionsgerechter Aufgabenteilung zwischen den Staatsgewalten mehr Anerkennung als bisher in der eher verwaltungskritischen deutschen Rechtslandschaft zuteil. Die Schrift ist allen an Wirtschaftsverfassungsrecht und europäischem Wirtschaftsrecht Forschenden zu empfehlen. Die in der Debatte um die Wirkungen der europäischen Integration auf das deutsche Verfassungssystem relativ wenig beachtete Ebene der Verwaltung wird in ihrer Bedeutung für den Integrationsprozeß umfangreich gewürdigt. Diese Verwaltung kann alle möglichen künftigen Formen eines integrierten Europa erst mit Leben füllen, da sie es ist, die dem Bürger als Vollzugsorgan gegenübertritt.
Patricia Bauer (PB)
Dr., Politikwissenschaftlerin.
Rubrizierung: 3.13.3 Empfohlene Zitierweise: Patricia Bauer, Rezension zu: Michael Brenner: Der Gestaltungsauftrag der Verwaltung in der Europäischen Union Tübingen: 1996, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/1776-der-gestaltungsauftrag-der-verwaltung-in-der-europaeischen-union_2042, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 2042 Rezension drucken
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