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/ 22.06.2013
Joachim Jens Hesse

Arbeits- und Sozialverwaltung im Bundesstaat. Notwendiger Wettbewerb im SGB II

Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2009 (Staatsreform in Deutschland und Europa 13); 452 S.; 59,- €; ISBN 978-3-8329-5308-9
Mit dem seit 2005 geltenden Sozialgesetzbuch II sollte durch Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe eine Strukturreform in der Grundsicherung für Arbeitssuchende erreicht werden, die Integrationsleistungen aus einer Hand anbietet. Zwar ließ das SGB II als Organisationsformen drei Typen zu – gemeinsame Verantwortung durch Arbeitsagenturen und Kommunen (ARGE), alleinige Verantwortung bei den Kommunen (Optionskommunen) und institutionell getrennte Aufgabenwahrnehmung, aber im seinerzeitigen Gesetzgebungsprozess wurde die Konstruktion der ARGE eindeutig präferiert. Diese Wahl erhielt noch eine zusätzliche Bestätigung durch eine Reihe von im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMAS) durchgeführten Evaluationen, die mehrheitlich die ARGE als effizientere, weil besser in Beschäftigung vermittelnde Organisationsform beurteilten. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht 2007 diese Konstruktion aufgrund der damit praktizierten Vermischung administrativer Zuständigkeiten von Bund und Ländern für unzulässig erklärt. Vor diesem Hintergrund hat die vom Internationalen Institut für Staats- und Europawissenschaften (ISE) im Auftrag des Deutschen Landkreistages 2005 bis 2008 durchgeführte Untersuchung der unterschiedlichen Trägermodelle eine besondere Bedeutung erhalten. Dies zum einen, weil deren Datenbasis aufgrund des vierjährigen Erhebungszeitraums deutlich breiter angelegt ist als die der BMAS-Evaluationen mit durchschnittlich einjähriger Laufzeit. Zum anderen aber, weil die ISE-Studie – gestützt auf 12 Fallstudien und drei flächendeckende Befragungen – zur funktionsanalytischen Bewertung nicht einseitig Vermittlungsleistungen herangezogen hat, sondern ebenso die Kriterien Förderung von Beschäftigungsfähigkeit und soziale Integration berücksichtigte. Im Ergebnis wird in der Studie deutlich die gegenwärtig bestehende Übersteuerung der Grundsicherung durch die Bundesagentur für Arbeit kritisiert und dagegen entschieden für eine kommunale Trägerschaft plädiert. Zugleich müsste diese Organisationsentscheidung abgesichert werden durch die längst ausstehende Konkretisierung des „präventiven und sozialintegrativen Handlungsauftrags“ (120) des SGB II.
Thomas Mirbach (MIR)
Dr., wiss. Mitarbeiter, Lawaetz-Stiftung Hamburg, Lehrbeauftragter, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.3422.325 Empfohlene Zitierweise: Thomas Mirbach, Rezension zu: Joachim Jens Hesse: Arbeits- und Sozialverwaltung im Bundesstaat. Baden-Baden: 2009, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/32333-arbeits--und-sozialverwaltung-im-bundesstaat_38580, veröffentlicht am 07.09.2010. Buch-Nr.: 38580 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken
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