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Debattenbeitrag / 05.11.2026

Der Nahe Osten in akademischer Forschung und die deutschen Debatten – eine kleine Bestandsaufnahme

Bild: iStock / VPanteon
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In die öffentliche und akademische Debatte um den Ukrainekrieg ist viel Expertise aus den Internationalen Beziehungen, der Friedens-, Konflikt- und Sicherheitsforschung eingeflossen. Beim Gazakrieg war das nach Ansicht von Jan Busse und Bernhard Stahl hingegen kaum der Fall. In ihrem Beitrag arbeiten sie die Gründe hierfür heraus.

Ein Debattenbeitrag von Jan Busse und Bernhard Stahl

Anlass für diesen Beitrag[1] war zunächst die Beobachtung, dass der Nahe Osten – infolge des Terroranschlags der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen vom 7. Oktober 2023 und dem sich anschließenden israelischen Krieg im Gazastreifen – zurück ins mediale und öffentliche Interesse gerückt ist. Allerdings ging diese gesteigerte Aufmerksamkeit nicht mit einer akademischen Auseinandersetzung in der deutschen IB einher, obwohl Fragen von Krieg und Gewalt, von Konflikt und Frieden offenkundig hierzu eingeladen hätten. Vor diesem Hintergrund lag es nahe zu fragen, welche analytischen Deutungsrahmen, Begriffe und theoretischen Perspektiven wissenschaftliche wie öffentliche Debatten dominierten und welche nur marginal oder gar nicht vorkamen. Wenn man bedenkt, wie viel Sachkenntnis und Expertise im Kontext des Russland-Ukraine-Krieges aus der IB, Friedens-, Konflikt- und Sicherheitsforschung in akademische und öffentliche Debatten eingebracht wurde, ist es bemerkenswert, dass dies beim Gazakrieg kaum der Fall war.[2]

Mithilfe dieses Beitrags soll daher auch ein Versuch unternommen werden, Debattenräume zu öffnen und einer diskursiven Schließung entgegenzuwirken, wie wir sie sowohl in öffentlichen als auch akademischen Kontexten nach dem 7. Oktober 2023 vielfach beobachten konnten. Unbenommen von Fragen politischer Positionierung oder Parteinahme sind wir der Ansicht, dass Wissenschaft den zentralen gesellschaftlichen Rahmen bietet, um unterschiedliche Sichtweisen auszutauschen, fachliche Auseinandersetzungen engagiert, aber nüchtern zu führen und Kontroversen auszuhalten.

Historisch bedingte Besonderheiten

Die deutsche Auseinandersetzung mit Israel / Palästina ist offenkundig durch Besonderheiten geprägt, die sich wesentlich auf die deutsche Verantwortung für den Holocaust, eine daraus abgeleitete besondere historische Verantwortung gegenüber Israel und eine dementsprechende Geschichts- und Erinnerungspolitik zurückführen lassen. Neben diesem spezifischen Eintreten für Israel und Israels Sicherheit war für die Bundesrepublik Deutschland seit ihrer Gründung immer auch ein universalistisches Bekenntnis zu Völkerrecht und Multilateralismus ein wesentlicher Bestandteil der nationalen Identität. In dieser Konstellation ist ein Spannungsverhältnis angelegt, sofern die Unterstützung von Völkerrecht einerseits und Israels andererseits in Widerspruch zueinander geraten.[3]

Infolge des Anschlags vom 7. Oktober 2023 und des Gazakrieges sind in Deutschland Auffälligkeiten in Bezug auf die Begründungen für die deutsche Nahostpolitik einerseits und diskursive Positionierungen andererseits zu konstatieren. Hier seien nur einige Beobachtungen geteilt, die die Wissenschaft und damit auch die IB direkt oder mittelbar betreffen: Anders als im Falle des Russland-Ukraine-Krieges erfolgte keinerlei umfassende akademische Auseinandersetzung aus der deutschen IB oder der Friedens- und Konfliktforschung heraus. Dies gilt sowohl für den Zeitraum der enormen gesellschaftlichen Solidaritätsbekundungen für Israel unmittelbar nach den Anschlägen – die präzedenzlosen Solidaritätserklärungen umfassten bekanntlich auch Unternehmen, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen (NGOs), Medien, Sportvereine und vieles mehr – als auch für die Zeit nach dem Beginn der israelischen Militäroperationen im Gazastreifen. Wichtige Impulse für öffentliche Debatten kamen vorrangig aus den Rechtswissenschaften.[4]

Zwei Staaten – Losung statt Lösung

Erstens fällt eine erhebliche Entkopplung zwischen einem politisch-diplomatischen Festhalten an der Zweistaatenregelung zur Lösung des Israel-Palästina-Konflikts und der zunehmenden Aussichtlosigkeit dieser Formel auf. Dies ist keine deutsche Besonderheit. Auch die EU und ein Großteil der internationalen Staatengesellschaft sehen in der Zweistaatenregelung weiterhin den bevorzugten Ansatz der Konfliktregelung. Dieses Beharren auf der Zweistaatenregelung gerade seitens der Bundesregierung geht seit Dekaden unverändert mit dem lapidaren Verweis auf eine friedliche Einigung der Konfliktparteien einher. Alternative politische Strategien wie die der Trump-Regierung in die eine Richtung (Verwandlung des Gazastreifens in eine ‚Riviera of the Middle East‘), vieler EU-Staaten in die andere (Anerkennung Palästinas als Staat, Aussetzung des EU-Israel-Assoziationsabkommens[5], Sanktionierung israelischer Minister) werden in Bundesregierung und Bundestag nicht diskutiert.

Aber auch in der deutschsprachigen Friedens- und Konfliktforschung ist kaum eine Beschäftigung mit alternativen Ansätzen zur Konfliktregelung jenseits der Zweistaatenlösung erkennbar.[6] Auch der Versuch einer Beschreibung des vorherrschenden Zustandes ohne die Etablierung zweier Staaten – im Sinne einer Einstaatenrealität – wird vermieden. Bezogen auf eine kritische Auseinandersetzung mit der Formel der Zweistaatenregelung sind akademische Debatten insbesondere in der US-amerikanischen Politikwissenschaft und IB deutlich fortgeschrittener und analytisch nuancierter, wie beispielhaft der von Michael Barnett, Nathan J. Brown, Marc Lynch und Shibley Telhami herausgegebene Sammelband ‚The One State Reality. What is Israel/Palestine?‘ verdeutlicht.[7]

Unterstützung des Völkerrechts – und Israels

Zweitens spiegelte sich das Spannungsverhältnis zwischen dem universalistischen Eintreten für das Völkerrecht und der partikularistischen Unterstützung für Israels Sicherheit nach dem 7. Oktober 2023 insbesondere in Debatten zu Verfahren vor Internationalen Gerichten wider.

Im Dezember 2023 reichte Südafrika vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) Klage gegen Israel wegen möglicher Verstöße gegen die Völkermordkonvention ein. Der Gerichtshof nahm das Verfahren an und erließ vorläufige Maßnahmen, weil ein Völkermord nicht ausgeschlossen werden könne. Die Ankündigung der Bundesregierung, Israel in diesem Verfahren zu unterstützen, ist völkerrechtlich bemerkenswert, da Deutschland in einem Verfahren gegen Myanmar noch für eine weite Auslegung des Völkermordtatbestands plädiert hatte.[8]

Hinzu kam im März 2024 die Klage Nicaraguas gegen die Bundesregierung wegen des Vorwurfs der Beihilfe zum Völkermord.[9] Vorläufige Maßnahmen lehnte der IGH zwar ab, dies jedoch vor dem Hintergrund der zeitweisen Aussetzung deutscher (letaler) Waffenlieferungen an Israel im April 2024.[10] Im Grundsatz nahm der Gerichtshof die Klage jedoch an.[11]

Außerdem erließ der Internationale Strafgerichtshof im November 2024 Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu, den damaligen israelischen Verteidigungsminister Yoav Gallant und den damaligen Oberbefehlshaber der Kassam-Brigaden der Hamas Mohammed Deif. Netanjahu und Gallant werden insbesondere das Kriegsverbrechen der Aushungerung sowie Menschheitsverbrechen vorgeworfen.[12] Die Äußerungen des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz und des damaligen Oppositionsführers Friedrich Merz, Netanjahu werde in Deutschland nicht verhaftet, sind vor diesem Hintergrund problematisch, zumal Deutschland als zentraler Unterstützer des Strafgerichtshofs den Haftbefehl gegen Wladimir Putin noch ausdrücklich begrüßt hatte. Gerade im Globalen Süden wurde Deutschland deshalb Doppelmoral vorgeworfen,[13] die im Juni 2026 wohl zur mangelnden Unterstützung des deutschen Wunschs nach einem Sicherheitsratssitz beigetragen hat.

Staatsräsonieren

In der Debatte um diese Gerichtsverfahren und auch um Waffenlieferungen an Israel steht drittens die Formel der Staatsräson im Zentrum, die durch die Verwendung von Bundeskanzlerin Angela Merkel bei ihrer Rede vor der Knesset im März 2008 öffentliche Beachtung erhielt.[14] Dort hatte Merkel erklärt:

„Jede Bundesregierung und jeder Bundeskanzler vor mir waren der besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die Sicherheit Israels verpflichtet. Diese historische Verantwortung Deutschlands ist Teil der Staatsräson meines Landes. Das heißt, die Sicherheit Israels ist für mich als deutsche Bundeskanzlerin niemals verhandelbar“.[15]

Erstmals verbunden hatte den Begriff Staatsräson mit Israel drei Jahre zuvor der damalige deutsche Botschafter in Israel und vormalige SPD-Politiker Rudolf Dreßler. Dieser hatte im Frühjahr 2005 erklärt: „Die gesicherte Existenz Israels liegt im nationalen Interesse Deutschlands, ist somit Teil unserer Staatsräson“.[16] Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Wie Dreßler später selbst klar stellte, erfolgte diese Formulierung in Reaktion auf antisemitische Tendenzen in Deutschland und bezog sich nicht auf die Entwicklungen im Nahen Osten selbst.[17] Die Staatsräson und die Frage des Antisemitismus sind in ihrer Zuspitzung und Sichtbarkeit neu in der deutschen Debatte nach dem 7. Oktober und haben zur Verknüpfung der vormals weitgehend getrennten Politikarenen – deutsche Gesellschaft hier und regionaler Konflikt dort – beigetragen. Bemerkenswert ist überdies das normative Spannungsfeld, das mit der Formulierung der Staatsräson selbst einhergeht. Während Staatsräson in aktuellen Debatten ausnahmslos mit dem deutschen Bekenntnis zur Sicherheit Israels im merkelschen Sinne assoziiert ist, zeigt eine genauere Betrachtung die inhärente Vielschichtigkeit und damit verbundene potenzielle Widersprüchlichkeit des Begriffs selbst.

In seiner ersten Regierungserklärung erklärte Bundeskanzler Helmut Kohl am 13. Oktober 1982 das „Nordatlantische Bündnis und die Freundschaft und Partnerschaft mit den Vereinigten Staaten von Amerika“ zum „Kernpunkt deutscher Staatsräson“.[18] Im Folgejahr legte er wiederum den Fokus auf Demokratie und Rechtstaatlichkeit, als er die deutsche Staatsräson damit verband, „ein freies Land mit freien Institutionen im Bündnis mit den Nationen bewährter demokratischer Verfassung“[19] zu sein. Dieser universalistischen Orientierung folgend findet sich im Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr die Erklärung, „Bündnissolidarität ist Teil deutscher Staatsräson“.[20] Und in den Leitlinien der Bundesregierung „Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern“ von 2017 wird festgestellt:

„Deutschland bekennt sich zu der besonderen Verantwortung, die ihm aus seiner Geschichte erwächst. Die Vermeidung von Krieg und Gewalt in den internationalen Beziehungen, das Verhindern von Völkermord und schweren Menschenrechtsverletzungen und das Eintreten für bedrohte Minderheiten sowie für die Opfer von Unterdrückung und Verfolgung gehören zur deutschen Staatsraison“.[21]

Entsprechend erfolgte sowohl im Falle Kohls als auch im Weißbuch und den Leitlinien eine Verknüpfung von Staatsräson mit universalistischen Normen.

Dass der Formel der Staatsräson ein Potenzial zur autoritären, diskursiven Schließung innewohnt, wird begriffsgeschichtlich allein schon daran deutlich, dass es sich um ein machiavellistisches und damit vordemokratisches Konzept handelt, das rechtstaatlich nicht zu fassen ist.[22] Aus der Perspektive der kritischen Normenforschung handelt es sich bei der Staatsräson um eine „dormant norm which has been brought to life through contestations that were uttered in reaction to German representatives of government. This normative awakening was an unintended consequence of norm agents’ strategic norm use“.[23]

Dieser Lesart zufolge priorisierte die Bundesregierung in Fällen, in denen es wie bei den Haftbefehlen gegen Netanjahu und Gallant zu einer Kollision zwischen den Normen des Völkerrechts und der Staatsräson kam, letztere.[24] Dies hatte zur Folge, dass Räume der gesellschaftlichen Kontestation geschlossen wurden. Eine vorherige Einladung zur Kontestation hätte diese unbeabsichtigte Folge hingegen vermeiden und zu politischem Lernen der verantwortlichen Akteure führen können.

Genozid in Gaza?

Viertens verdeutlichten die Debatten infolge des 7. Oktobers 2023: Die gesellschaftlichen Debatten sind maßgeblich von diskursiven Hegemonien geprägt – mit Folgen für Ermöglichungs- und Schließungsbedingungen diskursiver Positionen und deren (Un-)Sichtbarkeit. Angesichts der Gräueltaten, die sowohl mit dem Anschlag des 7. Oktobers 2023 als auch mit der israelischen Kriegführung im Gazastreifen einhergingen, hat sich der Nahostkonflikt als Auseinandersetzung um „righteous victimhood“[25] erheblich verschärft. In der Folge ließen sich in öffentlichen Debatten vielfach Formen der selektiven Sichtbarkeit und Empathie von Opferschaft beobachten, in Deutschland insbesondere gegenüber der palästinensischen Bevölkerung im Gazastreifen.[26] In diesem Kontext bestehen noch nicht ausgeschöpfte Potenziale der Außenpolitikforschung zur Praxis des Beschweigens von Massenverbrechen.[27]

Überdies fiel gerade in der deutschen öffentlichen und akademischen Debatte eine pauschale Ablehnung der Auseinandersetzung mit dem Genozid-Begriff im Kontext des Gazakrieges auf,[28] trotz beispielsweise des einmütigen Urteils der International Association of Genocide Scholars.[29] In ähnlicher Weise ließ sich bereits eine diskursive Schließung im Zuge des unter anderem von Amnesty International formulierten Apartheid-Vorwurfs gegenüber Israel konstatieren.[30] Derartige Formen einer „normative foreclosure“[31] sind insbesondere vor dem Hintergrund der identitätsstiftenden Bedeutung des Bekenntnisses zu Israels Sicherheit für die Bundesrepublik Deutschland zu verstehen, wenngleich deren Präzedenzwirkung für andere gesellschaftliche und politische Fragen bislang unterbelichtet bleibt.

Die Schließungen gehen übrigens nicht nur in eine Richtung. So wird desgleichen nicht diskutiert, ob Waffenlieferungen ausreichen, um Israels Sicherheit zu garantieren, oder Deutschland nicht Truppen entsenden sollte, um die israelischen Streitkräfte zu entlasten. Dass das Dilemma der Kollision von partikularer Staatsräson und universalistischem Völkerrecht für die Bundesregierung jedenfalls nur schwer aufzulösen scheint, ließ sich Anfang Juni 2026 beobachten, als Deutschland mit seiner Bewerbung um einen Sitz im UN-Sicherheitsrat scheiterte.


Anmerkungen:

[1] Dies ist ein Ausschnitt aus der Einleitung zum 2026 erschienenen Sonderheft der ‚Zeitschrift für Internationale Beziehungen‘ zu „Der Nahe Osten und regionale Eskalationsdynamiken“, online unter:  https://doi.org/10.5771/0946-7165-2026-1-5.

[2] Vgl. Karadağ, Roy (2026): For Better Knowledge. Scientific Work on Israel-Palestine in Germany After October 2023, in: Zeitschrift für Friedens- und Konfliktforschung (online first), https://doi.org/10.1007/s42597-026-00172-x.

[3] Vgl. Berenskötter, Felix / Mitrani, Mor (2022): Is It Friendship? An Analysis of Contemporary German–Israeli Relations, in: International Studies Quarterly 66: 1, online unter https://doi.org/10.1093/isq/sqac001; Busse, Jan (2026): Germany’s Identity Trap. Historical Responsibility, International Law, and the Vanishing Two-State Mirage, Vortrag bei der Tagung ‚At a Crossroads: German Foreign Policy Towards Israel / Palestine’ am Kling’s College London; Lintl, Peter (2025): Ontologische Dissonanz. Die deutsche Überforderung mit dem Israeldiskurs seit dem 07.10., in: GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik 74: 1, S. 5-14; Tkocz, Maximilian / Stritzel, Holger (2025): Articulating a Delicate Balancing Act. Identity and Ontological Insecurity in Germany’s Narrative Responses to Israel 1993–2023, in: German Politics 34: 3, S. 407-448.

[4] Vgl. z. B. Ambos, Kai (2024): Apartheid in Palästina? Eine historisch-völkerrechtliche Untersuchung, Neu-Isenburg: Westend Verlag.

[5] Die EU selbst hatte Verstöße gegen die im Abkommen enthaltene Menschenrechtsklausel festgestellt. Vgl. Rankin, Jennifer (2025): EU cites ‘indication’ Israel is breaching human rights obigations over conduct in Gaza, in: The Guardian, online unter https://www.theguardian.com/law/2025/jun/20/eu-israel-human-rights-obligations-gaza-document [letzter Zugriff: 01.11.2026].

[6] Vgl. Asseburg, Muriel / Busse, Jan (2016): Das Ende der Zweistaatenregelung? Alternativen und Prioritäten für die Regelung des israelisch-palästinensischen Konflikts, in: Stiftung Wissenschaft und Politik, online unter: https://www.swp-berlin.org/fileadmin/contents/products/aktuell/2016A27_ass_Busse.pdf [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[7] Barnett, Michael et al. (Hg.) (2023): The One State Reality: What Is Israel/Palestine?, Ithaca: Cornell University Press; vgl. auch Azoulay, Ariella / Ophir, Adi (2013): The One-State Condition. Occupation and Democracy in Israel/Palestine, Stanford: Stanford University Press; Lustick, Ian S. (2019): Paradigm Lost. From Two-State Solution to One-State Reality, Philadelphia: University of Pennsylvania Press.

[8] Vgl. Ambos, Kai / Bock, Stefanie (2025): Genocide in Gaza? Some Preliminary Deliberations from an International (Criminal) Law Perspective, in: Verfassungsblog, online unter: https://verfassungsblog.de/genocide-in-gaza/ [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[9] Deutschland hatte ursprünglich angekündigt, Israel im Zuge einer Nebenintervention beizuspringen, sich aber 2026 von der Unterstützung Israels zurückgezogen und dies mit dem eigenen Verfahren wegen Beihilfe zum Völkermord begründet. Vgl. Auswärtiges Amt (2026): Erklärungen des Auswärtigen Amts in der Regierungspressekonferenz vom 18.03.2026, online unter:  https://www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/regierungspressekonferenz-2760384#content_1 [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[10] Vgl. Pfeifer, Hanna / Goldmann, Matthias (2025): Political and Legal Assessment of German Arms Deliveries to Israel Since 7 October 2023, in: MPIL Research Paper Series, online unter: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=5390330 [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[11] Vgl. Talmon, Stefan (2024): Why the Provisional Measures Order in Nicaragua v. Germany Severely Limits Germany’s Ability to Transfer Arms to Israel, in: Verfassungsblog, online unter: https://verfassungsblog.de/why-the-provisional-measures-order-in-nicaragua-v-germany-severely-limits-germanys-ability-to-transfer-arms-to-israel/ [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[12] Vgl. Jorgensen, Malcolm (2024): A “Democratic Exception” to ICC Jurisdiction. The Law and Politics of Double Standards, in: Verfassungsblog, online unter: https://verfassungsblog.de/exception-to-icc-jurisdiction/ [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[13] Vgl. Grimm, Jannis Julien / Schneider, Marcus (2025): Staatsräson vs. Weltordnung: Gaza als Feuerprobe wertebasierter Außenpolitik im Globalen Süden, in: Zeitschrift für Außen- und Sicherheitspolitik 18, S. 115-143.

[14] Schult, Christoph / Wiegrefe, Klaus (2024): Die wahre Geschichte von Merkels Israel-Vermächtnis, in: Der Spiegel vom 19.01.2024, online unter: https://archive.is/Wa1Ov [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[15] Merkel, Angela (2008): Rede von Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel vor der Knesset am 18. März 2008 in Jerusalem, online unter: https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/rede-von-bundeskanzlerin-dr-angela-merkel-796170 [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[16] Dreßler, Rudolf (2005): Gesicherte Existenz Israels - Teil der deutschen Staatsräson, in: Aus Politik und Zeitgeschichte 55: 15, S. 3-8.

[17] Dreßler, Rudolf (2024): „Wenn eine Bundeskanzlerin bei mir klaut, will ich mich nicht beschweren (Interview), in: Der Spiegel, online unter: https://www.spiegel.de/panorama/rudolf-dressler-ueber-israel-politik-wie-ihm-angela-merkel-die-formel-der-staatsraeson-klaute-a-e9bb3a79-5271-4b49-99d4-fd0d1eeceb1d [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[18] Kohl, Helmut (1982): Regierungserklärung von Bundeskanzler Kohl in der 121. Sitzung des Deutschen Bundestages am 13. Oktober 1982, online unter: https://www.bundeskanzler-helmut-kohl.de/seite/erklaerungen-1/ [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[19] Kohl, Helmut (1983): Mahnung und Verpflichtung des 30. Januar 1933: Ansprache im Reichstagsgebäude in Berlin, 30.01.1983, online unter: https://www.bundeskanzler-helmut-kohl.de/seite/30-januar-1983-1/ [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[20] Bundesministerium für Verteidigung (2016): Weißbuch 2016 zur Sicherheitspolitik und zur Zukunft der Bundeswehr, Berlin, S. 49, online unter: https://www.bmvg.de/resource/blob/13708/015be272f8c0098f1537a491676bfc31/weissbuch2016-barrierefrei-data.pdf [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[21] Bundesregierung (2017): Krisen verhindern, Konflikte bewältigen, Frieden fördern. Leitlinien der Bundesregierung, Berlin, S. 47, online unter: https://www.auswaertiges-amt.de/resource/blob/283636/d98437ca3ba49c0ec6a461570f56211f/leitlinien-krisenpraevention-konfliktbewaeltigung-friedensfoerderung-dl-data.pdf [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[22] Vgl. Ambos, Kai (2026): Staatsräson nach Gaza. Das deutsch-israelische Verhältnis und das Völkerrecht, Weinheim: Campus, S. 21.

[23] Wiener, Antje (2025): The Contested Use of Staatsräson. An Assessment Against the Backdrop of the Gaza Conflict, Vortrag an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen am 29.10.2025, S. 2 (Hervorhebungen im Original); vgl. auch Wiener, Antje et al. (2025): Contested Compliance of Obligations Under International Law. A Take from Global Constitutionalism, in: Global Constitutionalism 14: 1, S. 1-12.

[24] Vgl. ebd., S. 4.

[25] Vgl. Caplan, Neil (2020): The Israel-Palestine Conflict. Contested Histories, 2. Aufl., Hoboken: John Wiley & Sons; Morris, Benny (2001): Righteous Victims. A History of the Zionist-Arab Conflict, 1881-2001, Westminster: Vintage.

[26] Vgl. Grimm, Jannis J. / Könneker, Justus M. / Salehi, Mariam (2026): Hierarchies in Death. Coverage of Palestinian and Israeli Victims in the Context of October 7 and the War on Gaza, in: Peacebuilding 14: 3, S. 273-288, online unter: https://doi.org/10.1080/21647259.2025.2569080.

[27] Vgl. Hering, Robin / Stahl, Bernhard (2022): When Mass Atrocities Are Silenced. Germany and the Cases of Yemen, South Sudan, and Myanmar, in: Journal of International Relations and Development 25: 3, S. 608-634.

[28] Vgl. Pfeifer, Hanna (2025): Zur Unmöglichkeit eines israelischen Genozids im deutschen Kriegsdiskurs. Varianten der Zurückweisung, in: Portal für Politikwissenschaft, online unter: https://www.pw-portal.de/das-fach-politikwissenschaft/zur-unmoeglichkeit-eines-israelischen-genozids-im-deutschen-kriegsdiskurs-varianten-der-zurueckweisung [letzter Zugriff: 23.10.2026]; Shlaim, Avi (2025): Genocide in Gaza. Israel, Hamas, and the Long War on Palestine, Belfast: The Irish Pages Press.

[29] Vgl. International Association of Genocide Scholars (2025): IAGS Resolution on the Situation in Gaza, https://genocidescholars.org/wp-content/uploads/2025/08/IAGS-Resolution-on-Gaza-FINAL.pdf [letzter Zugriff: 23.10.2026].

[30] Vgl. Asseburg, Muriel (2022): Amnesty International und der Apartheid-Vorwurf gegen Israel. Politische und rechtliche Relevanz, in: Stiftung Wissenschaft und Politik Aktuell, online unter: https://www.swp-berlin.org/publikation/amnesty-international-und-der-apartheid-vorwurf-gegen-israel [letzter Zugriff: 23.10.2026]; Ambos (2024): Apartheid in Palästina?

[31] Busse (2026): Germany’s Identity Trap.



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