/ 05.06.2013
Lothar Fritze
Täter mit gutem Gewissen. Über menschliches Versagen im diktatorischen Sozialismus
Köln/Weimar/Wien: Böhlau Verlag 1998 (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung 6); 436 S.; geb., 78,- DM; ISBN 3-412-04398-2Das Zentrum der Argumentation von Fritze lässt sich anhand der folgenden Überlegungen veranschaulichen: Was ist zu tun, um Diktaturen wie in den ehemaligen sozialistischen Regimen Mittel- und Osteuropas zu verhindern? Man muss wissen, was die Menschen falsch gemacht haben. Um zu wissen, was sie falsch gemacht haben, muss man sich vor voreiligen moralischen Vorwürfen hüten. Falsches Handeln muss nicht allein auf moralischer Verwerflichkeit, sondern kann auch auf falschem Denken beruhen. Wer meinte, richtig zu denken, aber das Falsche getan hat, der ist für Fritze ein Täter mit gutem Gewissen. Er hat sich die Verletzung "kognitiver Pflichten" zuschulden kommen lassen - nach Auffassung des Autors "Unterlassungsdelikte, die wir in der Regel vergleichsweise milde beurteilen, die aber im Raum des politischen Handelns gefährlich sind und daher mehr Aufmerksamkeit als bisher beanspruchen dürfen" (391). Nur eben moralisch vorwerfbar ist ein solches Verhalten nach Meinung von Fritze nicht. Und weil die Täter mit gutem Gewissen im Zweifel auch gar nicht verstehen, was man ihnen vorzuwerfen hat, kann sich ein solches Verhalten trotz politischer Aufklärung etc. immer wieder wiederholen. Das sei zwar niederschmetternd im Ergebnis, aber nicht zu ändern.
Fritze kann für sich in Anspruch nehmen, mit vielen seiner Aussagen Recht zu haben; so etwa, wenn er darauf verweist, dass es keinen Sinn mache, moralische Forderungen zu erheben, die eine "übertriebene Selbstopferung" (392) zur Folge hätten. Aber wer verlangt denn überhaupt so etwas? So rennt der Autor gelegentlich offene Türen ein, bei seinem Versuch die Bürger der DDR moralisch davon entlasten zu wollen, sich mit dem System arrangiert zu haben. Das eigentliche Unbehagen an dem Buch resultiert aber aus einem anderen Grund: Die Konstruktion des Täters mit gutem Gewissen erinnert stark an die juristische Kunstfigur der Fahrlässigkeit, denn der Fahrlässige handelt auch ohne Vorsatz zum Übel, aber unter Verletzung kognitiver Pflichten. Aber taugt ein solcher Ansatz für die historische Beurteilung und geschichtsphilosophische Auseinandersetzung mit den Handlungen unter den Bedingungen einer Diktatur? Kaum: Denn für die Feststellung fahrlässigen Handelns genügt, dass der Handelnde die Geschwindigkeitsbegrenzung etwa hätte sehen müssen. Mit anderen Worten: die Rechtsgemeinschaft in Person des Richters legt fest, ob es sich um Fahrlässigkeit handelte oder nicht. Für einen Historiker, der sich um ein differenziertes moralisches Urteil bemüht, genügt eine solche Perspektive wohl nicht; sie erscheint bereits im Ansatz zu grob.
Inhaltsübersicht: I. Der Mensch im diktatorischen Sozialismus: 1. Deutungen der Herrschafts- und Lebenswirklichkeit; 2. Anziehungskraft und Stärke von Weltanschauungsdiktaturen; 3. Herrschaft und Konsens. II. Das gute Gewissen der Täter: 1. Mangelhaftes Schuldbewußtsein; 2. Die Möglichkeit des guten Gewissens; 3. Kompetenzgrenzen moralischer Intuitionen; 4. Der moralische Vorwurf; 5.
Spezielle Täterprofile. III. Das Versagen der Täter: 1. Dogmatismus und Selbstwidersprüchlichkeit; 2. Verantwortungslose Verantwortungsübernahme; 3. Fahrlässige Zielsetzungen; 4. Ungerechtfertigte Rechtfertigungen; 5. Fehlerhafte Selbstlegitimierung; 6. Linientreue und Selbsttäuschungen; 7. Fehlanpassungen und Ideologiegläubigkeit; 8. Apologetik und Lernunfähigkeit; 9. Falsches Handeln mit gutem Gewissen. IV. Opportunisten - Konformisten - Kooperateure: 1. Die Moral der Anpassung; 2. Unkalkulierbarkeit der Diktatur; 3. Autonomie und Gesinnung; 4. Die Moral des Konformismus; 5. Zumutbarkeit und Schuld; 6. Die Moral der Kooperation. V. Kognitive Pflichten und Erkenntnisschwierigkeiten: 1. Grenzen einer rationalen Urteilsbildung; 2. Der Zwang zur praktischen Vernunft; 3. Erkenntnisschwierigkeiten in der Weltanschauungsdiktatur; 4. Spielräume der Rationalität. VI. Pragmatische Skepsis: 1. Zweifeln und Denken; 2. Wissen des Nichtwissens; 3. Nichtwissen und Handeln.
Oliver Lembcke (OL)
Dr., Politikwissenschaftler.
Rubrizierung: 2.22 | 2.62 | 2.314 | 2.312
Empfohlene Zitierweise: Oliver Lembcke, Rezension zu: Lothar Fritze: Täter mit gutem Gewissen. Köln/Weimar/Wien: 1998, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/7295-taeter-mit-gutem-gewissen_9725, veröffentlicht am 01.01.2006.
Buch-Nr.: 9725
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Dr., Politikwissenschaftler.
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