/ 22.06.2013
Matthias Mahlmann (Hrsg.)
Gesellschaft und Gerechtigkeit. Festschrift für Hubert Rottleuthner
Baden-Baden: Nomos Verlagsgesellschaft 2011; 531 S.; 128,- €; ISBN 978-3-8329-6167-1In den deutschen Sozial-, aber auch Rechtswissenschaften ist die Rechtssoziologie – von kurzen Phasen – abgesehen ein Randgebiet geblieben. Das ist insofern erstaunlich, als sie doch etwa von Marx über Weber und Ehrlich bis hin zur „Klassenjustiz-Studie“ des jungen Fraenkel hierzulande nahezu entdeckt worden ist und das Austragen von Konflikten in juristischen Formen und Verfahren generell in modernen Gesellschaften, vor allem aber in der deutschen, eine herausragende Rolle spielt. Die Festschrift spiegelt nun die Breite des Werkes von Hubert Rottleuthner (FU Berlin) wider, der vor allem durch seine frühe Kritik an der marxistischen Rechtstheorie und seine vielen sozialwissenschaftlich ausgerichteten Studien zur Rechtstatsachenforschung auch international bekannt ist. Die rund 30 Beiträge schließen daher Rechtstheorie und -philosophie (hier u. a. Radbruch; Kelsen) sowie juristische Zeitgeschichte mit ein. Gute Festschriften ermuntern zum Stöbern und in diesem Sinne seien mit Blick auf politikwissenschaftliche Interessen hervorgehoben: Jutta Limbach erörtert am Beispiel des Streits um die Fortgeltung der Beamtenverhältnisse nach 1945, wie das Bundesverfassungsgericht sich im Gegensatz zum Bundesgerichtshof schon früh „soziologischen Erkenntnissen“ (221) geöffnet habe. Monika Frommel beleuchtet die Rolle des Bundesgerichtshofes dabei, Ende der 60er-Jahre mittels „taktischer“ Auslegung strafrechtlicher Begriffe eine „verdeckte Amnestie von NS-Schreibtischtätern“ (458) herbeizuführen. Erhard Blankenberg diskutiert anhand dreier Modelle („bürokratisch“, „demokratisch“, „ständisch“ [263]) die Bedingungen richterlicher Unabhängigkeit. Susanne Baer problematisiert die „Wirkung von Recht“ (245) am Beispiel der ideologischen Kontroversen um das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. Schließlich macht Brun-Otto Bryde auf einen eigentümlichen deutschen Befund aufmerksam: Das Bundesverfassungsgericht werde immer dann am „heftigsten“ (217) kritisiert, wenn es nicht in den demokratischen Gesetzgebungsprozess eingreife, während es z. B. in den USA gerade umgekehrt sei. Hier zeigt sich subkutan wohl genau wieder der obrigkeitsstaatliche Affekt vom unpolitischen Recht, der auch die Rechtssoziologie selbst in den Fachwissenschaften oft als nebensächlich erscheinen lässt.
Robert Chr. van Ooyen (RVO)
Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
Rubrizierung: 1.3 | 2.21 | 5.2 | 5.41 | 5.44 | 5.46 | 2.314 | 2.323 | 2.325 | 2.35 | 2.61
Empfohlene Zitierweise: Robert Chr. van Ooyen, Rezension zu: Matthias Mahlmann (Hrsg.): Gesellschaft und Gerechtigkeit. Baden-Baden: 2011, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/34139-gesellschaft-und-gerechtigkeit_40946, veröffentlicht am 18.08.2011.
Buch-Nr.: 40946
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Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
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