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/ 11.06.2013
Johannes Raschka

Justizpolitik im SED-Staat. Anpassung und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers

Köln/Weimar/Wien: Böhlau Verlag 2000 (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung 13); 375 S.; geb., 34,77 €; ISBN 3-412-06700-8
Diss. TU Dresden; Gutachter: K.-D. Henke, C. Kleßmann. - Raschka stellt die DDR-Strafrechtspolitik in den Mittelpunkt, die als Gradmesser für politische Veränderungen im SED-Staat diente. Er fragt, "welche Instabilitäten und Verwerfungen des realen Sozialismus in der DDR in ihrer Justizpolitik sichtbar werden, aber auch welchen Beitrag Strafrecht und Justiz zur relativen Stabilität des SED-Staats in den siebziger und achtziger Jahren leisten konnten" (7). Welche politischen Ziele verfolgte die S...
Johannes Raschka

Justizpolitik im SED-Staat. Anpassung und Wandel des Strafrechts während der Amtszeit Honeckers

Köln/Weimar/Wien: Böhlau Verlag 2000 (Schriften des Hannah-Arendt-Instituts für Totalitarismusforschung 13); 375 S.; geb., 34,77 €; ISBN 3-412-06700-8
Diss. TU Dresden; Gutachter: K.-D. Henke, C. Kleßmann. - Raschka stellt die DDR-Strafrechtspolitik in den Mittelpunkt, die als Gradmesser für politische Veränderungen im SED-Staat diente. Er fragt, "welche Instabilitäten und Verwerfungen des realen Sozialismus in der DDR in ihrer Justizpolitik sichtbar werden, aber auch welchen Beitrag Strafrecht und Justiz zur relativen Stabilität des SED-Staats in den siebziger und achtziger Jahren leisten konnten" (7). Welche politischen Ziele verfolgte die SED mit Gesetzesänderungen? Welche Auskunft über Machtverteilung und Herrschaftsmechanismen in der DDR geben Rechtsetzung und Rechtspraxis? Der Autor konzentriert sich in seiner chronologisch aufgebauten Studie auf die Änderungen des politischen Strafrechts; er gelangt zu dem Ergebnis, dass Honeckers Amtszeit nicht "von einem einheitlichen Prozess innenpolitischer Milderung gekennzeichnet [war]. Während sich die siebziger Jahre durch erhebliche Verschärfungen auszeichneten, brachten die achtziger Jahre schrittweise Lockerungen. [...] Das erste Jahrzehnt der Amtszeit Honeckers war durch Verhärtungen sowohl bei der strafrechtlichen Verfolgung der allgemeinen Kriminalität wie im Bereich politischer Repression geprägt. In den achtziger Jahren vollzog die DDR dagegen einen Wandel zu einer gemäßigteren Politik, die ihren Ausdruck sowohl in einer Modernisierung und tendenziellen Liberalisierung des Strafrechts als auch in einer Rücknahme politischer Verfolgung und einer Beschränkung der politischen Justiz fand." (297) Inhaltsübersicht: II. Bedingungen der Strafrechtspolitik in den siebziger und achtziger Jahren; III. Straferlass und Strafverschärfung: Justizpolitik nach dem Machtwechsel von Ulbricht zu Honecker; IV. Rechtspolitik nach Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte: Die Bekämpfung der Ausreisebewegung und das 2. Strafrechtsänderungsgesetz von 1977; V. Die Militarisierung der Gesetzgebung: Das 3. Strafrechtsänderungsgesetz von 1979; VI. Das "verhinderte" 4. Strafrechtsänderungsgesetz und die Rücknahme politischer Repression; VII. Honecker in Bonn: Die Amnestie und das 4. Strafrechtsänderungsgesetz von 1987; VIII. Letzte Stabilisierungsversuche durch Rechtsetzung: Justizpolitik im Jahr 1988.
Sabine Steppat (STE)
Dipl.-Politologin, Redakteurin pw-portal.de.
Rubrizierung: 2.314 Empfohlene Zitierweise: Sabine Steppat, Rezension zu: Johannes Raschka: Justizpolitik im SED-Staat. Köln/Weimar/Wien: 2000, in: Portal für Politikwissenschaft, https://www.pw-portal.de/rezension/13015-justizpolitik-im-sed-staat_15594, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 15594 Rezension drucken
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