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Integration von Flüchtlingen in den deutschen Arbeitsmarkt

04.03.2018
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Dr. Wido Geis-Thöne

Grundsätzlich bietet der deutsche Arbeitsmarkt derzeit eine gute Ausgangslage für die Aufnahme zugewanderter Personen. Foto: PixabayGrundsätzlich bietet der deutsche Arbeitsmarkt derzeit eine gute Ausgangslage für die Aufnahme zugewanderter Personen. Foto: Pixabay 


Ziele der Arbeitsmarktintegration

Um fundierte Aussagen über die Integration zugewanderter Personen in den deutschen Arbeitsmarkt treffen zu können, muss zunächst geklärt werden, wann diese als erfolgreich einzustufen ist. Dies ist nicht so einfach, wie es auf den ersten Blick scheinen mag, da sich die qualifikatorischen Hintergründe der Zuwanderinnen und Zuwanderer, aber auch ihre Erwartungshaltungen und Lebensentwürfe, häufig sehr deutlich von denen der einheimischen Bevölkerung unterscheiden. Grundsätzlich zeichnet sich eine erfolgreiche Integration zugewanderter Personen in den deutschen Arbeitsmarkt durch zwei Faktoren aus: Entweder sind sie in einem Umfang erwerbstätig, wie es ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht, oder aber sie gehen einem Beruf nach, der zu ihren Fähigkeiten und Fertigkeiten passt und bei dem sie im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen nicht schlechter gestellt sind als vergleichbare Einheimische, so wie es im Kontext der Regeln zum Sozialleistungsbezug vom deutschen Staat gefordert wird. Zudem sollten sie die Möglichkeit haben, im Rahmen für sie passender Aus- und Weiterbildungen ihr arbeitsmarktrelevantes Qualifikationsniveau zu steigern.

Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration ist insbesondere bei zugewanderten Frauen nicht unbedingt mit einem möglichst großen Erwerbsumfang gleichzusetzen. So entscheiden sich viele Frauen nach der Familiengründung bewusst und unabhängig von ihrer Lage am Arbeitsmarkt dafür, ihre Erwerbstätigkeit zu unterbrechen oder ihre Arbeitszeit zu reduzieren, um sich stärker um die Aufgaben in der Familie und insbesondere die Betreuung der Kinder kümmern zu können. Wie sehr dies der Fall ist, hängt dabei stark von den Lebensentwürfen der Frauen und den in den Familien gelebten Rollenbildern ab. Lange Phasen ohne Erwerbstätigkeit oder mit einer mit geringem Stundenumfang können für die Frauen vor dem Hintergrund des institutionellen Rahmens in Deutschland insbesondere bei einer Scheidung, aber auch mit Blick auf die Alterssicherung sehr problematisch sein. Daher ist es durchaus sinnvoll, darauf hinzuarbeiten, dass in traditionellen Rollenbildern lebende Zuwanderinnen ihre Erwerbswünsche überdenken und den Gegebenheiten in Deutschland anpassen. Dennoch ist es kein Zeichen für Probleme bei der Arbeitsmarkintegration, wenn diese Frauen nicht oder nur in geringem Umfang erwerbstätig sind.

Auch bei der Frage, ob eine Beschäftigung qualifikationsadäquat ist oder nicht, gibt es Fallstricke, da die Bildungssysteme international sehr unterschiedlich ausgestaltet sind. Eine ähnlich starke betriebliche Bildung wie in Deutschland findet sich nur noch in Österreich und der Schweiz. In anderen Ländern werden Berufe, die in Deutschland Lehrberufe sind, zumeist an Schulen und/oder Hochschulen unterrichtet. Wenn eine Person mit ausländischem Hochschulabschluss in einem Beruf arbeitet, für den typischerweise ein betrieblicher Abschluss notwendig ist, heißt das vor diesem Hintergrund nicht zwangsweise, dass die Beschäftigung nicht den im Ausland erworbenen Qualifikationen entspricht. Gleichzeitig dürfte ein bedeutender Teil der Zuwanderinnen und Zuwanderer, die nach deutschen Standards über keinen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen, durchaus an einer Schule auf einen Beruf vorbereitet worden sein. Auch der Bereich der non-formalen Qualifikationen spielt in vielen anderen Ländern eine deutlich größere Rolle. Zudem unterscheiden sich viele Berufsfelder international sehr deutlich. Daher sind passgenaue Nachqualifizierungsangebote, die bei den mitgebrachten Qualifikationen der zugewanderten Personen ansetzen und diese möglichst zu einem entsprechenden (formalen) beruflichen Abschluss in Deutschland führen, für eine erfolgreiche Arbeitsintegration von zentraler Bedeutung.


Rahmenbedingungen für Arbeitsmarktintegration verschiedener Zuwanderergruppen

Bei einer Betrachtung der Arbeitsmarktintegration sollte man im Blick behalten, dass sich die Rahmenbedingungen deutlich unterscheiden, je nachdem, in welchem Kontext die Zuwanderung erfolgt. Zu nennen sind hier die Erwerbs- und Bildungsmigration, der Familiennachzug, die Aufnahme von Personen aus humanitären Gründen aus Drittstaaten sowie die Personen- und Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU, Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz.

Bei der Erwerbsmigration aus Drittstaaten ist ein Arbeitsvertrag Grundvoraussetzung für die Erteilung und Verlängerung von Visum und Aufenthaltstitel. Zudem muss es sich abgesehen von Sonderregelungen für einzelne Tätigkeitsbereiche, wie Saisonarbeitskräfte, und Herkunftsländer, wie den Westbalkan, grundsätzlich um eine qualifizierte Beschäftigung handeln. Das bedeutet, dass eine zumindest zu wesentlichen Teilen erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt in diesem Kontext letztlich bereits Voraussetzung für den Zugang nach Deutschland ist. Dies kann sich theoretisch ändern, sollte Deutschland vor dem Hintergrund zunehmender Engpässe am Arbeitsmarkt in Zukunft Fachkräften aus dem Ausland auch eine Einreise ohne bestehenden Arbeitsvertrag ermöglichen, zum Beispiel im Rahmen eines Punktesystems. Derzeit ist mit Blick auf die Arbeitsmarktintegration jedoch vor allem relevant, wie viele der Zuwanderer in diesem Kontext nach Deutschland kommen. Im Jahr 2016 entfielen rund 40.000 der 240.000 Aufenthaltstitel, die an im selben Jahr eingereiste Drittstaatenangehörige erteilt wurden, in diese Kategorie (BAMF, 2017).

Drittstaatenangehörige, die im Kontext der Bildungsmigration nach Deutschland kommen, haben nur in beschränktem Umfang Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. So dürfen Studierende etwa maximal einer Nebenerwerbstätigkeit im Umfang von 120 ganzen oder 240 halben Tagen nachgehen (§ 16 Abs. 3 AufenthG). Haben sie ihre Ausbildung in Deutschland erfolgreich abgeschlossen, können sie einen Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit erhalten, wofür allerdings, wie bei Neueingereisten, ein Arbeitsvertrag in einer qualifizierten Tätigkeit notwendig ist. Eine Betrachtung der Arbeitsmarktintegration von Bildungsmigranten macht wenig Sinn, da das Ziel ihres Aufenthalts die Ausbildung und nicht eine Erwerbstätigkeit ist. Nach Abschluss der Ausbildung gelingt es im Land bleibenden Studierenden aus dem Ausland in den meisten Fällen sehr gut, am deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, wie eine Untersuchung (Geis, 2017a) zeigt.

Bei den im Rahmen des Familiennachzugs ins Land kommenden Drittstaatenangehörigen handelt es sich zumeist um Ehefrauen und minderjährige Kinder. Dabei ist zu den Ehefrauen zu sagen, dass einer Erwerbstätigkeit aus rechtlicher Sicht grundsätzlich nichts im Wege steht, sie diese aber im Kontext ihrer Lebensentwürfe und familiären Rollenbilder, wie oben bereits erörtert, nicht immer anstreben. Die Kinder müssen in aller Regel zunächst ihren Bildungsweg in Deutschland abschließen, bevor sie am Arbeitsmarkt aktiv werden. Bei ihnen ist für den Erfolg der späteren Arbeitsmarktintegration entscheidend, wie gut die Integration in das deutsche Bildungssystem gelingt.

Kommen Personen aus Drittstaaten als Asylsuchende nach Deutschland, so haben sie in den ersten drei Monaten nach ihrer Einreise keinen Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Danach können sie mit kleineren Einschränkungen erwerbstätig werden, tun sich aber insbesondere aufgrund der Unsicherheit über den Verbleib häufig sehr schwer, einen passenden Arbeitsplatz zu finden. Erst wenn der Asylantrag positiv beschieden ist, haben sie eine klare Perspektive in Deutschland und Zugang zu allen Förderinstrumenten für die Arbeitsmarktintegration. Dabei handelt es sich bei den erwachsenen Flüchtlingen zum großen Teil um junge Männer, die arbeiten wollen (Brücker et al., 2016) und von denen dies nach Gewährung von Asyl, Flüchtlingsschutz oder subsidiärem Schutz im Kontext der Regeln zur Gewährung von staatlicher Unterstützung auch erwartet wird. Gleichzeitig ist es für sie vor dem Hintergrund ihrer mitgebrachten Qualifikationen häufig nicht leicht, am deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Da der Flüchtlingszuzug in den vergangenen Jahren zudem einen großen Teil der Zuwanderung nach Deutschland ausgemacht hat, soll die Integration der Flüchtlinge in den Arbeitsmarkt im Folgenden etwas detaillierter betrachtet werden.

Anders als bei den eben betrachteten Drittstaatenangehörigen ist bei EU-Zuwanderern keine Differenzierung nach dem Zweck des Aufenthalts in Deutschland möglich. Im Rahmen der Arbeitnehmer- und Personenfreizügigkeit können sie, ohne einen Aufenthaltstitel beantragen zu müssen, nach Deutschland kommen, sich hier niederlassen und eine Arbeit aufnehmen. Dabei sind sie Inländern am Arbeitsmarkt komplett gleichgestellt. Eine Zuwanderung aus den anderen EU-Ländern nur zum unmittelbaren Bezug von Sozialleistungen ist nach Paragraf 4 FreizügG nicht zulässig. Da die Zuwanderung nach Deutschland in den vergangenen Jahren abgesehen vom Flüchtlingszuzug zu wesentlichen Teilen von Bürgern der in den Jahren 2004 und 2011 der EU beigetretenen Ländern getragen wurde, soll auch ihre Integration in den Arbeitsmarkt etwas näher betrachtet werden.


Stand der Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern aus den neuen EU-Ländern

Wie stark die Zuwanderung aus den neuen EU-Mitgliedsländern Bulgarien, Estland, Kroatien Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, der Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn war, lässt sich an der Entwicklung der Zahl an Personen mit Staatsbürgerschaften dieser Länder ablesen. Lag diese am 31.12.2010 noch bei 1,03 Millionen, waren es am 31.12.2016 mit 2,33 Millionen über eine Million mehr und damit mehr als doppelt so viele (Statistisches Bundesamt, 2017a). Gleichzeitig ist die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus diesen Ländern zwischen September 2011 und September 2017 von rund 385.000 auf 1,21 Millionen gestiegen und hat sich damit mehr als verdreifacht. Stellt man die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ins Verhältnis zur Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter, ist die Erwerbstätigenquote bei Personen aus den neuen EU-Mitgliedsländern in diesem Zeitraum von 35,6 Prozent auf 51,3 Prozent gestiegen (Bundesagentur für Arbeit, 2017a). Damit liegt sie noch um rund zehn Prozentpunkte niedriger als bei Inländern, was allerdings zu bedeutenden Teilen auf eine strukturell niedrigere Erwerbsbeteiligung von EU-Zuwanderinnen aufgrund einer stärkeren Verbreitung von Familien mit jüngeren Kindern zurückzuführen sein dürfte (Geis, 2017b).

Die Arbeitslosenquote von Personen aus den neuen EU-Mitgliedsländern ist zwischen September 2011 und September 2017 von 10,2 Prozent auf 7,8 Prozent gesunken und liegt damit noch um rund 2,5 Prozentpunkte höher als für Inländer, aber um 6,3 Prozentpunkte niedriger als für alle Ausländer (Bundesagentur für Arbeit, 2017a). Trotz der großen Zahl an Neuzuwanderern ist es Personen aus den neuen EU-Mitgliedsländern in den zurückliegenden Jahren also zunehmend besser gelungen, am deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die erste Anforderung an eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration, dass die Zuwanderinnen und Zuwanderer in dem Maße erwerbstätig sind, wie es ihren Bedürfnissen und Wünschen entspricht, erscheint damit weitestgehend erfüllt.

Differenziert man nach dem Anforderungsniveau der Stellen, so übten im Mai 2017 rund 48 Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den neuen EU-Ländern einfache Helfertätigkeiten aus, 44 Prozent Fachkrafttätigkeiten, für die typischerweise eine betriebliche Ausbildung notwendig ist, und 8 Prozent eine Spezialisten- oder Expertentätigkeit, die in der Regel einen Hochschul- oder Fortbildungsabschluss wie den Meister voraussetzen. Dabei verfügten allerdings auch nur 9 Prozent dieser Beschäftigten eindeutig über einen Hochschulabschluss und 35 Prozent über eine betriebliche oder schulische Ausbildung. Bei 38 Prozent waren die Angaben zum Bildungsabschluss nicht vorhanden oder ließen sich nicht zuordnen (Bundesagentur für Arbeit, 2017b). Damit lässt sich derzeit nur schwer abschätzen, wie viele der Zuwanderer aus den neuen EU-Mitgliedsländern aktuell qualifikationsadäquat beschäftigt sind.

Zudem muss es nicht unbedingt auf Probleme bei der Arbeitsmarktintegration hindeuten, wenn zugewanderte Personen direkt nach ihrer Einreise zunächst eine Tätigkeit ausüben, die nicht ihrem eigentlichen Qualifikationsniveau entspricht. Der Grund hierfür kann auch sein, dass sie nicht alle in ihrem eigentlichen Beruf notwendigen Qualifikationen, insbesondere ein ausreichendes Sprachniveau, mitbringen und diese zunächst im Land erwerben müssen. Vor diesem Hintergrund ist es sehr wahrscheinlich, dass ein bedeutender Teil der Zuwanderer aus den neuen EU-Mitgliedsländern, die derzeit in Helfertätigkeiten arbeiten, in den nächsten Jahren in qualifizierte Beschäftigung wechseln wird. Nimmt man die große Zahl und zumeist kurze Aufenthaltsdauer der Zuwanderinnen und Zuwanderer aus den neuen EU-Mitgliedsländern in den Blick und macht sich bewusst, dass im Kontext der Freizügigkeit keine gezielte Auswahl anhand der Arbeitskräftebedarfe in Deutschland erfolgt, sind sie ein Musterbeispiel für gelingende Arbeitsmarktintegration.


Stand der Arbeitsmarktintegration von Zuwanderern aus den Asylherkunftsländern

In den meisten offiziellen Statistiken wird der Aufenthaltsstatus von Zuwanderern nicht erfasst. Insbesondere gilt dies auch für die Zahlen zur sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung. Daher lassen sich keine treffsicheren Aussagen zur Arbeitsmarktintegration von tatsächlich im Kontext einer Asylsuche ins Land gekommenen Personen machen. Allerdings kann man sich dem Thema über eine Betrachtung von Personen, die die Staatsangehörigkeiten von Kriegs- und Krisenländern haben, aus denen besonders viele Flüchtlinge nach Deutschland kommen, annähern. Daher weist die Bundesagentur für Arbeit auch Zahlen zu den acht Asylherkunftsländern Afghanistan, Eritrea, Irak, Iran, Nigeria, Pakistan, Somalia und Syrien aus. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Zahl der Personen aus diesen Ländern zwischen dem 31.12.2010 und dem 31.12.2016 von rund 280.000 um über eine Million auf 1,43 Millionen gestiegen (Statistisches Bundesamt, 2017a).

Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten aus den Asylherkunftsländern lag im September 2017 mit 195.000 rund dreimal so hoch wie im September 2011 mit rund 60.000 (Bundesagentur für Arbeit, 2017a). Allerdings bedeutet das – vor dem Hintergrund des starken Zuzugs der vergangenen Jahre – eine Verschlechterung der Beschäftigungssituation von Personen aus diesen Ländern. Während der Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten an der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter im September 2011 noch 25,9 Prozent betrug, lag er im September 2017 nur noch bei 17,8 Prozent. Gleichzeitig ist die Arbeitslosenquote von 33,0 auf 44,9 Prozent gestiegen. Das zeigt deutlich, dass die Integration der neuzugewanderten Personen aus den Asylherkunftsländern noch komplett am Anfang steht. Allerdings sind auch hier erste Erfolge zu verzeichnen. So lagen die Beschäftigungsquote im September 2016 mit 11,6 Prozent noch deutlich niedriger und die Arbeitslosenquote mit 52,3 Prozent deutlich höher als im September 2017 (Bundesagentur für Arbeit, 2017a).

Betrachtet man das Anforderungsniveau der Stellen der sozialversicherungspflichtig Beschäftigen, handelte es sich im Mai 2017 bei rund 49 Prozent um einfache Helferstellen, bei 37 Prozent um Fachkraft- und bei 14 Prozent um Spezialisten- oder Experten-Tätigkeiten (Bundesagentur für Arbeit, 2017b). Dabei hatten allerdings auch nur 15 Prozent der Beschäftigten aus diesen Ländern eindeutig eine akademische und 16 Prozent eindeutig eine schulische oder betriebliche Ausbildung. Bei 36 Prozent war das Qualifikationsniveau unbekannt und bei 34 Prozent lag eindeutig kein berufsqualifizierender Abschluss vor. Die Helferstellen dürften also in den meisten Fällen qualifikationsadäquat sein. Betrachtet man die Arbeitslosen aus den acht Asylherkunftsländern, lag im Mai 2017 der Anteil derer, die eindeutig über eine akademische Ausbildung verfügen, sogar nur bei rund acht Prozent, und derer, die eindeutig eine berufliche Ausbildung haben, bei rund vier Prozent. Hingegen haben 61 Prozent von ihnen eindeutig keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Vor diesem Hintergrund muss konstatiert werden, dass es letztlich nicht so sehr die Frage gelingender Arbeitsmarktintegration ist, ob längerfristig ein größerer Teil der Zuwanderinnen und Zuwanderer aus diesen Ländern in eine qualifizierte Tätigkeit einmündet. Entscheidend ist vielmehr, wie viele von ihnen in Deutschland noch eine Ausbildung durchlaufen, wofür nicht nur ein passender institutioneller Rahmen, sondern auch eine entsprechende Motivation der betroffenen Personen notwendig ist.


Stand der Arbeitsmarktintegration von Personen mit Migrationshintergrund insgesamt

Betrachtet man die Bevölkerung in Deutschland mit Migrationshintergrund insgesamt – dazu zählen sowohl selbst zugewanderte Personen und Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit als auch deren Kinder –, lag der Anteil der Erwerbstätigen an allen Personen zwischen 25 und 44 Jahren im Jahr 2016 bei 72 Prozent (Statistisches Bundesamt, 2017b). Bei den Personen ohne Migrationshintergrund waren es mit 87 Prozent rund 15 Prozentpunkte mehr. Dabei sind die Unterschiede bei den Frauen mit 63 Prozent gegenüber 83 Prozent viel größer als bei den Männern mit 80 Prozent gegenüber 89 Prozent. Das bedeutet, dass hier auch unterschiedliche Lebensentwürfe von Frauen mit und ohne Migrationshintergrund eine bedeutende Rolle spielen können. So ist die Erwerbstätigenquote bei im Inland geborenen Frauen zwischen 25 und 44 Jahren mit Migrationshintergrund mit 69 Prozent deutlich höher als bei im Ausland geborenen mit 62 Prozent. Bei den Männern sind die Anteile mit 81 Prozent und 80 Prozent hingegen nahezu identisch (Statistisches Bundesamt, 2017b).

Nimmt man das Anforderungsniveau der Tätigkeiten von sozialversicherungspflichtig beschäftigten Ausländern in den Blick – zu den Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund insgesamt liegen keine entsprechenden Zahlen vor –, so waren im Mai 2017 rund 38 Prozent in einfachen Helfertätigkeiten beschäftigt. Bei den Inländern waren es nur 13 Prozent. 46 Prozent der Ausländer arbeiteten in Fachkrafttätigkeiten, die üblicherweise eine berufliche Ausbildung voraussetzen, im Vergleich zu 58 Prozent der Inländer. 16 Prozent waren in Spezialisten- oder Expertentätigkeiten, für die in der Regel ein akademischer oder Fortbildungsabschluss wie der Meistertitel notwendig ist, beschäftigt, im Vergleich zu 28 Prozent der Inländer (Bundesagentur für Arbeit, 2017b).

Obschon ein bedeutender Teil der ausländischen Erwerbstätigen nur in Helfertätigkeiten beschäftigt ist, lässt sich nicht sagen, dass in Deutschland ein größeres Problem bei der qualifikationsadäquaten Beschäftigung von zugewanderten Personen besteht. So verfügen 33 Prozent der 25- bis 44-Jährigen mit Migrationshintergrund im Vergleich zu nur neun Prozent der Personen ohne Migrationshintergrund in diesem Alter über keinen berufsqualifizierenden Abschluss. Nur 40 Prozent der Personen zwischen 25 und 44 Jahren mit Migrationshintergrund verfügen über einen beruflichen Abschluss im Vergleich zu 62 Prozent derer ohne Migrationshintergrund und 23 Prozent im Vergleich zu 26 Prozent über einen akademischen Abschluss. Betrachtet man nur in Deutschland geborene Personen mit Migrationshintergrund in diesem Alter, die in der Regel ihren gesamten Bildungsweg im Land durchlaufen haben, haben 25 Prozent keinen berufsqualifizierenden, 54 Prozent einen beruflichen und 15 Prozent einen akademischen Abschluss (Statistisches Bundesamt, 2017b). Auch die Qualifikationsstruktur von Migrantinnen und Migranten der zweiten Generation ist also deutlich ungünstiger als die von Einheimischen.

Vor diesem Hintergrund lässt sich schlussfolgern, dass die Hauptursache für die schlechtere Positionierung von Personen mit Migrationshintergrund am deutschen Arbeitsmarkt vorwiegend auf Probleme bei der Integration in das deutsche Bildungssystem und nicht bei der Arbeitsmarktintegration zurückgeht. Von Letzterer kann nämlich nur erwartet werden, dass sich zugewanderten Personen die gleichen Chancen am Arbeitsmarkt bieten wie Einheimischen mit einem ähnlichen qualifikatorischen Hintergrund – und das ist den verfügbaren Daten zufolge bereits heute weitgehend der Fall.


Rahmenbedingungen für die zukünftige Entwicklung der Arbeitsmarktintegration

Der deutsche Arbeitsmarkt bietet derzeit eine sehr gute Ausgangslage für die Aufnahme zugewanderter Personen. So hat die Zahl der Erwerbstätigen im Jahr 2016 mit 43,6 Millionen den bisher höchsten Wert in der Bundesrepublik erreicht und die Arbeitslosenquote mit 6,1 Prozent den niedrigsten seit der Wiedervereinigung (Statistisches Bundesamt, 2017c, d). Zudem ist absehbar, dass sich die Situation für Arbeitssuchende in den nächsten Jahren sogar noch weiter verbessern dürfte. Wenn die geburtenstarken Jahrgänge 1955 bis 1969 sukzessive aus dem Arbeitsmarkt ausscheiden, stehen bereits rein rechnerisch bei Weitem nicht genügend Nachwuchskräfte zur Verfügung, um die am Arbeitsmarkt entstehenden Lücken zu schließen.

Allerdings unterscheiden sich die Arbeitskräftebedarfe und damit Beschäftigungschancen je nach Berufsfeld und Anforderungsniveau sehr stark. Besonders starke Engpässe bestehen derzeit vor allem bei den Gesundheits-, Pflege- sowie technischen Berufen, wobei diese nicht nur die hochqualifizierten Expertentätigkeiten, sondern auch die Fachkraftstellen betreffen, die typischerweise einen beruflichen Abschluss voraussetzen. Hingegen betrug das Verhältnis zwischen Arbeitslosen und gemeldeten offenen Stellen im Helferbereich im März 2017 noch mehr als zehn zu eins. Dabei ist mit Blick auf die Zukunft anzumerken, dass der technische Fortschritt nach wie vor dazu führt, dass immer mehr einfachere Tätigkeiten von Maschinen übernommen werden, wohingegen für ihren Einsatz und ihre Wartung zunehmend höherqualifizierte Fachkräfte benötigt werden. Daher dürften An- und Ungelernte nur vergleichsweise wenig von den zu erwartenden positiven Entwicklungen am Arbeitsmarkt profitieren (Geis, 2017c).

Wie gut es zugewanderten Personen gelingt, am deutschen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen, dürfte vor diesem Hintergrund in Zukunft noch stärker als bereits heute davon abhängen, ob sie über Qualifikationen verfügen, die einem berufsqualifizierenden Abschluss in Deutschland entsprechen. Ist dies der Fall und reichen ihre Sprachkenntnisse aus, dürften sie immer weniger Probleme haben, eine passende Stelle zu finden. Dabei ist anzumerken, dass bessere Sprachkursangebote für zugewanderte Personen sehr wünschenswert wären, Sprachkenntnisse mit der Zeit aber auch im Beruf und Alltag erworben werden. Verfügen die Zuwanderinnen und Zuwanderer über keinen entsprechenden Abschluss, dürfte ihre Integration in den deutschen Arbeitsmarkt nach wie vor eine große Herausforderung darstellen. Daher muss darauf hingearbeitet werden, dass niedrigqualifizierte Zuwanderinnen und Zuwanderer soweit wie möglich noch eine Ausbildung in Deutschland durchlaufen. Insbesondere gilt das im Hinblick auf die Flüchtlinge, deren Bildungswege häufig mit den Kriegen und Krisen sowie der Flucht unterbrochen worden sind.


Literatur

BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (2017): Wanderungsmonitoring: Erwerbsmigration nach Deutschland, Bericht für das Jahr 2016, Nürnberg.

Brücker, Herbert / Rother, Nina / Schupp, Jürgen (2016): IAB-BAMF-SOEP-Befragung von Geflüchteten: Überblick und erste Ergebnisse, BAMF Forschungsbericht Nr. 29, Nürnberg.

BA – Bundesagentur für Arbeit (2017a): Migrations-Monitor Arbeitsmarkt – Eckwerte (Monatszahlen), November 2017, Nürnberg.

BA – (2017b): Migrations-Monitor Arbeitsmarkt – Prozess- und Strukturkennzahlen (Monatszahlen), November 2017, Nürnberg.

Geis, Wido (2017a): Fachkräftesicherung durch die Ausbildung von Bildungsausländern an deutschen Hochschulen, in: IW-Trends Nr. 2/2017, Köln, S. 83-100.

Geis, Wido (2017b): Arbeitskräftemobilität in der EU – Ein Gewinn für den deutschen Arbeitsmarkt, IW-Report Nr. 19/2017, Köln.

Geis, Wido (2017c): Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen. Antwort auf den Fachkräftemangel?, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, Nr. 27-29/2017, S. 27-33.

Statistisches Bundesamt (2017a): GENESIS-Online Datenbank: Ausländerstatistik, https://www-genesis.destatis.de/genesis/online [5.12.2017].

Statistisches Bundesamt (2017b): Bevölkerung und Erwerbstätigkeit: Bevölkerung mit Migrationshintergrund – Ergebnisse des Mikrozensus 2016 , Fachserie 1 Reihe 2.2, Wiesbaden.

Statisches Bundesamt (2017c): Erwerbstätigenrechnung, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/TabellenErwerbstaetigenrechnung/InlaenderInlandskonzept.html [5.12.2017].

Statistisches Bundesamt (2017d): Arbeitsmarkt, https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/Indikatoren/LangeReihen/Arbeitsmarkt/lrarb001.html [5.12.2017].

 

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Essay

Bildung im Wartezustand. Strukturelle Einbindung neu Zugewanderter in Bildungsinstitutionen

Bildung sei zwar ein besonderer Motor für die Teilhabe neu zugewanderter Menschen, aber noch immer sei nicht abschließend geklärt, wie sich die komplexe Situation von Zuwanderung, Teilhabe, Bildung und Erwerbsarbeit in Deutschland aktuell empirisch abgesichert verstehen lasse, schreibt Anselm Böhmer. Auf der Grundlage der verfügbaren Daten und der bisherigen integrationspolitischen Prozesse diskutiert er einige Gesichtspunkte, die sich aus der Bildungssituation neu Zugewanderter in Deutschland ergeben. Abschließend plädiert er für eine konsistente Bildungspolitik auf allen Ebenen, vor allem auch zum Wohle der Kinder.
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Literatur

Stefan Bach / Herbert Brücker / Peter Haan / Agnese Romiti / Kristina van Deuverden / Enzo Weber:
Investitionen in die Integration der Flüchtlinge lohnen sich,
DIW Wochenbericht 3 / 2017.

"Die Zuwanderung von Flüchtlingen verursacht zunächst erhebliche fiskalische Kosten. Mit zunehmender Integration in den Arbeitsmarkt verringern sich die laufenden Kosten und es entstehen zusätzliche Einnahmen für die öffentlichen Haushalte. Vor diesem Hintergrund haben IAB und DIW Berlin gemeinsam in einem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales finanzierten Forschungsprojekt untersucht, wie sich Investitionen in die Arbeitsmarktintegration der 2015 zugewanderten Flüchtlinge gesamtwirtschaftlich und fiskalisch auswirken können. Es zeigt sich, dass Investitionen in Sprachkompetenz und Bildungsabschlüsse der Flüchtlinge langfristig hohe Renditen erwarten lassen." (Abstract)

 

René Böhme:
Ausbildungsintegration von Geflüchteten zwischen politischen Rahmenbedingungen und professionellen Erfordernissen. Eine vergleichende Analyse von policy gaps
Zeitschrift für Vergleichende Politikwissenschaft, Jahrgang 12, Heft 1/2018, S. 1-15.

"Zahlreiche der zuletzt nach Deutschland gekommenen Flüchtlinge sind zwischen 18 und 25 Jahre alt und damit in einer Lebensphase, in der hierzulande der Eintritt in die berufliche Ausbildung stattfindet. Das duale System kann somit eine Möglichkeit zur Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt darstellen. Die entsprechende Ausgestaltung der Rahmenbedingungen der beruflichen Bildung ist eine Herausforderung, die im föderalen Mehrebenenstaat zu leisten ist. In diesem Beitrag wird exemplarisch und vergleichend untersucht, inwieweit die Flüchtlingspolitik diesen Aufgaben nachkommt und inwiefern sich dabei lokale Unterschiede von policy gaps zeigen." (Abstract)


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