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Mit Monitoring die Ziele erreichen. Die Umsetzung der Agenda 2030 muss abgesichert werden

03.05.2017
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Claudia Schwegmann, Entwicklungspolitische Gutachterin und Aktivistin

Quelle: www.un.org/sustainabledevelopment/news/communications-material/Quelle: www.un.org/sustainabledevelopment/news/communications-material/

 

Nur was gemessen wird, wird auch gemanagt. Daher spielen Indikatoren und Daten bei der Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen, der SDGs, eine wichtige Rolle. Die Open Knowledge Foundation Deutschland – ein gemeinnütziger Verein, der sich nach eigenen Angaben für offenes Wissen, offene Daten, Transparenz und Beteiligung einsetzt – hat ein Online-Tool zum Monitoring der SDGs entwickelt und arbeitet auch in anderen Zusammenhängen, um die Nutzung von Daten und offenem Wissen für mehr Nachhaltigkeit zu fördern.

 

1. Nachhaltigkeit geht alle an

Wurde Nachhaltigkeit früher vor allem im Kontext von Umweltfragen thematisiert, so werden spätestens seit der Existenz der SDGs fast alle gesellschaftlichen Belange auch unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit betrachtet. Insgesamt 17 Oberziele und 169 Unterziele haben die Vereinten Nationen im September 2015 festgelegt und 193 Länder haben sich dazu verpflichtet, diese bis 2030 zu erreichen. Die Nachhaltigkeitsziele umfassen die Themen Armutsbekämpfung, Gesundheit, Bildung, Ernährung, Geschlechtergerechtigkeit, Energie, Klimaschutz, gerechte Arbeit und den klassischen Umweltschutz, aber auch die Gleichheit innerhalb von Gesellschaften sowie zwischen Ländern, Migration, Korruptionsbekämpfung, Transparenz und internationale Zusammenarbeit sowie den Frieden. Im Hintergrund dieser Ziele steht die Vision, dass sich bis 2030 eine Welt entwickelt, die sozial, wirtschaftlich, politisch und ökologisch zukunftsfähig ist. Sie betreffen nicht nur fast alle Lebensbereiche, sondern auch alle gesellschaftlichen Akteure. Multilaterale Organisationen und Staatenbünde wie die EU sind ebenso gefordert wie nationale Regierungen, Bundesländer, Gemeinden, Wirtschaftsunternehmen sowie die Bürger*innen.

Zyniker haben bei diesen umfassenden Zielen ein leichtes Spiel. So verwundert es nicht, dass die Agenda 2030 intensiv kritisiert wird: Sie umfasse zu viele Themen, sei zu ambitioniert, die Selbstverpflichtung der Staaten rechtlich unverbindlich und insgesamt die Gefahr groß, dass sie nichts weiter sei als ein Papiertiger! Zwar ist die Kritik verständlich, allerdings nicht sehr hilfreich. Aus historischer Perspektive betrachtet, handelt es sich tatsächlich um einen großen Wurf. Fast alle Staaten der Erde haben sich auf umfassende und teils sehr ambitionierte Ziele geeinigt, um die Welt für alle Menschen überall und für kommende Generationen lebenswert zu gestalten. Diese Selbstverpflichtung gilt es nun zu nutzen, um in sämtlichen Politikbereichen konkrete Schritte einzufordern, damit die Nachhaltigkeitsziele tatsächlich erreicht werden.

2. What gets measured, gets done

Wenn ambitionierte Ziele erreicht werden sollen, dann hilft es, diese zu messen. Wirtschaftsunternehmen legen beispielsweise quartalsweise ihre Berichte vor, Schüler*innen erhalten durch die Zeugnisse regelmäßig eine Bewertung ihres Leistungsstandes und Ähnliches gilt für die Politikbereiche. Insbesondere auf internationaler Ebene werden viele politische Vereinbarungen mit konkreten Indikatoren unterlegt, um die Erreichung von vereinbarten Zielen messen und Rechenschaft für deren Umsetzung einfordern zu können. Nicht ohne Grund ist die Festlegung der Indikatoren für die Zielerreichung unter den beteiligten Akteuren ein höchst strittiger Prozess. Und auch Organisationen der Zivilgesellschaft bewerten ein politisches Abkommen oft danach, ob es Zähne hat und anhand von klar definierten Indikatoren einzufordern ist.

Monitoring auf internationaler Ebene
Von Anfang an wurde betont, dass das Monitoring, also die Messung der Zielerreichung, für den Erfolg der SDGs von großer Bedeutung ist. Bereits 2013 präsentierte das vom Generalsekretär der Vereinten Nationen berufene High Level Panel of Eminent Persons (HLPEP) einen Bericht, der das Monitoring der SDGs anhand von quantitativen Daten für die Erreichung der Ziele als essenziell einstufte. Auch in der Vereinbarung der SDGs selbst wird dem Monitoring ein großer Stellenwert beigemessen. Die Vereinten Nationen haben festgelegt, dass alle Staaten bis 2030 mindestens zweimal über die Erreichung der SDGs auf nationaler Ebene in der Generalversammlung Bericht erstatten. Darüber hinaus hat eine Gruppe von internationalen Organisationen und Regierungsvertretern eine Liste von 231 Indikatoren festgelegt, zu denen jedes Land idealerweise jährlich Bericht erstattet.

Monitoring auf nationaler Ebene
Noch wichtiger als diese internationale Rechenschaftslegung ist jedoch das Monitoring auf nationaler Ebene. Jedes Land, so auch die Bundesrepublik, ist aufgefordert, einen nationalen Umsetzungsplan für die SDGs zu erarbeiten und dessen Einhaltung anhand von quantitativen Indikatoren zu messen. Einen solchen hat die Bundesregierung mit der überarbeiteten Fassung der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie im Dezember 2016 vorgelegt. Diese Nachhaltigkeitsstrategie umfasst 64 Indikatoren, die entsprechend den 17 SDG-Zielen sortiert sind. Ein Großteil dieser Indikatoren wurde aus einer früheren Fassung übernommen. Auf der Basis dieser Indikatoren erstellt das Statistische Bundesamt einen Indikatorenbericht, der in der Vergangenheit alle zwei Jahre veröffentlicht wurde.

Monitoring auf lokaler Ebene
Eines der Ziele der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie ist die Verringerung der Feinstaubbelastung. Allerdings werden die politischen Entscheidungen zu deren Realisierung vor allem auf lokaler Ebene getroffen. Auch die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder die Verringerung der Anzahl Jugendlicher ohne Schulabschluss obliegt nicht in erster Linie der Bundesregierung, sondern den Bundesländern, Städten und Gemeinden. Daher tragen politische Entscheidungsträger auf lokaler Ebene auch einen Teil der Verantwortung für die Erreichung der SDGs. Bereits in der Vergangenheit hatten zahlreiche deutsche Städte eigene Nachhaltigkeitsindikatoren und -berichte formuliert – insbesondere im Zuge der Förderung der Lokalen Agenda 21. Zu beobachten ist, dass seit 2016 Verantwortliche auf lokaler Ebene entsprechende Nachhaltigkeitsstrategien entwickeln, die sich an den SDGs orientieren – wie beispielsweise Nordrhein-Westfalen. Auch viele Städte und Gemeinden befassen sich gegenwärtig damit, die Nachhaltigkeitsziele auf die lokale Ebene zu übertragen. Außerdem arbeiten aktuell einzelne Akteure wie die Bertelsmann Stiftung oder die Open Knowledge Foundation Deutschland (OKF) an Pilotprojekten zum Monitoring der SDGs auf lokaler Ebene.

Monitoring bei anderen gesellschaftlichen Akteuren
Wie bereits ausgeführt, betreffen die Ziele nicht nur die politischen Entscheidungsträger, sondern auch andere Akteure der Gesellschaft. So wäre es beispielsweise sinnvoll, zugleich ein SDG-Monitoring oder einen SDG-TÜV für Unternehmen, Krankenhäuser, Universitäten, Nichtregierungsorganisationen oder Schulen zu entwickeln. Konkrete Fragen, die bei einem solchen TÜV relevant sein könnten, sind die faire Bezahlung von Mitarbeiter*innen, Gleichstellung von Männern und Frauen, Inklusion von Minderheiten bei den Beschäftigten und in Führungspositionen, Fortbildungsmöglichkeiten für Mitarbeiter*innen, das Aufkommen und die Entsorgung von Müll, der Energieverbrauch sowie eine naturnahe Gestaltung von Außenanlagen. Zu vielen dieser Themen gibt es bereits zahlreiche Ansätze in Form von Zertifizierungen und Nachhaltigkeitsberichten, allerdings werden bisher soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte nur selten zusammengedacht. Vor diesem Hintergrund stellt die Agenda 2030 eine Chance dar, auch bei diesen gesellschaftlichen Akteuren eine ganzheitliche Betrachtung der Nachhaltigkeit zu befördern.

Seit der Verabschiedung der SDGs hat sich hierzulande schon einiges entwickelt; gerne wird die Bundesrepublik im Ausland als Vorreiterin in Sachen Nachhaltigkeit und SDGs dargestellt. Das heißt aber nicht, dass hier alles zum Besten steht. Um die SDGs auf internationaler, nationaler und lokaler Ebene umzusetzen, sind gute Indikatoren und gute Daten erforderlich. Bei beiden Aspekten besteht noch erheblicher Verbesserungsbedarf. Darüber hinaus ist es essenziell, dass eine so komplexe Agenda verständlich, übersichtlich und interessant dargestellt und verbreitet wird, damit sich die Bürger*innen mit den großen Versprechen der Politik vertraut machen und Rechenschaft einfordern können. Schließlich müssen Prozesse entwickelt werden, um das Monitoring von Indikatoren in die politische Entscheidungsfindung einfließen zu lassen. Im Folgenden werden diese vier Bedingungen erfolgreichen Monitorings näher dargestellt.

3. Vier Zutaten für ein Monitoring mit Zähnen: Indikatoren, Daten, Datentools und Prozesse

Gute Indikatoren
Auf internationaler Ebene war die Inter-Agency and Expert Group on Sustainable Development Goal Indicators (IAEG-SDGs) unter der Federführung der UN-Abteilung für Statistik verantwortlich für die Entwicklung der Indikatoren. Auf der Basis eines internationalen Konsultationsprozesses hat die IAEG-SDG 231 Indikatoren vorgeschlagen, die von der Generalversammlung angenommen wurden. Bisher sind nicht alle so weit entwickelt, dass sie angewendet werden können. Für viele liegen auch keine Daten vor, die qualitativ, vollständig und aktuell genug sind, um sie für das Monitoring zu nutzen. Bereits jetzt ist aber klar, dass diese 231 Indikatoren nicht ausreichen, um die Umsetzung der SDGs sinnvoll zu messen. Sie haben zum Teil erhebliche methodische Schwächen, wie etwa eine unpräzise Formulierung oder das Fehlen von Zielwerten. Für ein Monitoring auf nationaler Ebene in Deutschland sind folgende drei Mängel von besonderer Bedeutung.


1. Eine Reihe von Indikatoren bezieht sich nicht auf die nationale Ebene.
2. Wichtige Themen in den Zielen fehlen auf Indikatorebene.
3. Die Verantwortung der reichen Länder wird bei vielen Indikatoren nicht ausreichend berücksichtigt.

 

ad 1. Ein Problem ist, dass viele Indikatoren auf nationaler Ebene gar nicht anwendbar sind. Bei 22, also immerhin circa zehn Prozent aller Indikatoren, geht es um die Anzahl aller Länder, die eine bestimmte Politik verfolgen oder eine Maßnahme umgesetzt haben. Weitere zehn Indikatoren erlauben ebenfalls keine Rückschlüsse auf die Verantwortung einzelner Länder, zum Beispiel der Indikator 17.11.1., der den Gesamtanteil der Entwicklungsländer am Welthandel messen soll. Solch ein Indikator erlaubt es nicht, von einem bestimmten Akteur Rechenschaft einzufordern.

ad 2. Viele der Unterziele umfassen mehrere komplexe Themen, etwa das Unterziel 16.4., bei dem es um die Bekämpfung illegaler Finanz- und Waffenströme, um die Rückgabe gestohlener Vermögenswerte und um alle Formen der organisierten Kriminalität geht. Für diese vier Themen schlägt die IAEG-SDG insgesamt nur zwei Indikatoren vor. Ein anderes Beispiel ist das Unterziel 7.1. Es betrifft die Sicherung von bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen. Auf der Indikatorebene fällt der Aspekt der Bezahlbarkeit weg.

ad 3. Ein weiteres wesentliches Problem der IAGE-SDG-Indikatoren besteht darin, dass sie sich oftmals in erster Linie auf Entwicklungsländer beziehen und die Verantwortung der reichen Länder nicht berücksichtigen. Ein Beispiel dafür ist das Unterziel 3.b. zur Bereitstellung von bezahlbaren Medikamenten und Einführung von Patentrechtsregelungen für Medikamente, die eine günstige Produktion von Medikamenten erlauben. Der offizielle Indikator für dieses Unterziel ist der Anteil der Bevölkerung mit Zugang zu bezahlbaren Medikamenten. Dieser ist für Entwicklungsländer relevant, verschleiert aber, ob ein Industrieland eine Patentrechtspolitik betreibt, die günstige Medikamente fördert oder behindert. Die Verantwortung der Industrieländer bleibt somit unsichtbar.

Bisher hat die Bundesregierung die internationalen Indikatoren nur sehr punktuell in die nationale Nachhaltigkeitsstrategie aufgenommen. Von den 169 Unterzielen der Agenda 2030 sind nur 45 in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie wenigstens teilweise abgebildet, 124 Unterziele sind auf der Ebene der Indikatoren einfach weggefallen. Darüber hinaus weisen sie auch weitere Schwächen auf: Es werden teilweise Indikatoren gewählt, die als wenig sinnvoll erscheinen und in mancher Hinsicht sind die Zielwerte nicht ambitioniert genug. So sind beispielsweise die Indikatoren zu SDG 11.2. zum Thema Mobilität im Vergleich zur alten Nachhaltigkeitsstrategie verschlimmbessert worden. Der bisherige Indikator maß den Anteil des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene im Vergleich zum gesamten Personen- und Güterverkehr. Der neue Indikator bezieht sich lediglich auf den Energieverbrauch im Verkehr und lässt damit andere relevante Aspekte des Verkehrs wie Schadstoffemissionen weg. Ein anderes Beispiel ist der Indikator für das Unterziel 10.2., bei dem es um die Ungleichverteilung von Einkommen geht. Die Bundesregierung misst dieses Unterziel mit dem Ginikoeffizient, der vor allem die Ungleichverteilung in der Mitte der Gesellschaft erfasst. Das eigentliche Problem betrifft in Deutschland aber vor allem die Diskrepanz zwischen dem einkommensstärksten Zehntel der Gesellschaft und den einkommensschwächsten Personen in Deutschland, was besser mit dem Palma-Index zu erfassen wäre, der beispielsweise in den SDG-Indikatorenkatalog von Nordrhein-Westfalen aufgenommen wurde.

Grafik 1: Visualisierung der Indikatoren

10 Schwegmann Grafik 1b10 Schwegmann Grafik 1a

 Quelle: https://2030-watch.de/

 

Diese Beispiele zeigen deutlich, dass es durchaus von großer Bedeutung sein kann, welche Indikatoren ausgewählt werden und was gemessen wird. Die Festlegung von Indikatoren ist keine technokratische Nebensache, sondern kann hochpolitisch sein. Daher sollten sich auch alle gesellschaftlichen Akteure in die Diskussion darüber einbringen, woran die Umsetzung der SDGs gemessen wird.

Gute Daten
Die Auswahl der Indikatoren ist nur ein erster Schritt. Um ein wirksames Monitoring durchführen zu können, sind gute Daten unerlässlich. Bisher ist jedoch die Verfügbarkeit von Daten vor allem auf internationaler Ebene noch sehr lückenhaft. Das oben erwähnte HLPEP hat in seinem Bericht an den Generalsekretär der Vereinten Nationen daher auch angeregt, die Agenda 2030 mit einer Datenrevolution zu verknüpfen. Um genau zu definieren, was eine Datenrevolution konkret bedeuten könnte, berief der UN-Generalsekretär 2015 eine Expertengruppe ein. In ihrem Bericht „A World that Counts” empfiehlt diese unter anderem höhere Investitionen in die Arbeit statistischer Ämter, um den Umfang und die Häufigkeit der Datenerhebung und die -qualität, die Veröffentlichung von Daten als Open Data, die Nutzung nicht-statistischer Daten zur Messung der SDGs und die Förderung der Data Literacy bei Behörden und zivilgesellschaftlichen Organisationen zu verbessern. Mit Letzterem bezeichnen die Autoren des Berichts die Fähigkeit, Daten für die eigene Arbeit zu finden, zu analysieren, aufzubereiten und zu kommunizieren.

Investitionen in statistische Daten
Man könnte meinen, höhere Investitionen in statistische Daten sind nur ein Problem von Entwicklungsländern, doch das wäre eine Fehleinschätzung. Zwar verfügen wir im Vergleich zu vielen anderen Ländern über sehr gute statistische Daten, aber auch bei uns gibt es Lücken in Bezug auf die Abdeckung wichtiger Themen und die Häufigkeit der Datenerhebung. Ein Beispiel, das in der Diskussion zur Agenda 2030 häufiger erwähnt wird, ist das Thema Obdachlosigkeit. Vor dem Hintergrund von Unterziel 11.1. zu angemessenem, sicherem und bezahlbarem Wohnraum wäre die Ermittlung der Anzahl wohnungsloser Menschen ein sinnvoller Indikator. Allerdings existieren für einen solchen Indikator bundesweit keine verfügbaren, einheitlichen Daten. Vor allem auf der lokalen Ebene fehlen oft die Ressourcen, um neue Daten zu erheben.

Bereitstellung von Verwaltungsdaten als Open Data
Um ein verbessertes Monitoring der SDGs durchführen zu können, empfiehlt der Bericht „A World that counts” auch die Bereitstellung von Open Data. Damit werden Daten bezeichnet, die in maschinenlesbaren Formaten und unter offenen Lizenzen bereitgestellt werden, damit sie von Dritten weiterverwendet werden können. Open Data werden in der Regel von Behörden gesammelt und unterliegen keinen Datenschutzbestimmungen. Beispiele für Open Data sind die staatlichen Haushalts-, Geo- und Umweltdaten, Daten von Verkehrsbetrieben oder solche zu staatlicher Infrastruktur (zum Beispiel Listen von Krankenhäusern oder Schulen). Wenn staatliche Daten als Open Data bereitgestellt werden, eröffnen sich viele Möglichkeiten der Weiternutzung, auch für die Messung der SDG-Umsetzung in Deutschland. Beispielsweise könnte man mithilfe von Infrastrukturlisten, Angaben zu Verkehrsbetrieben und demografischen Daten Indikatoren zur Versorgung der Bevölkerung mit Kitas, mit Schulen und Krankenhäusern konstruieren. Mit offenen Haushaltsdaten lässt sich berechnen, welcher Anteil der öffentlichen Mittel einer Kommune in Fahrradwege, in Straßen oder in den öffentlichen Nahverkehr investiert wird.

Datenstandards
Es wurde weiter oben bereits darauf hingewiesen, dass einige Aspekte der Agenda 2030 vor allem auf lokaler Ebene entschieden werden. Dazu zählt das Beispiel der Investitionen in Fahrradwege. Noch interessanter als die Investition einer Gemeinde in Fahrradwege ist ein Überblick der ausgegebenen Mittel aller Gemeinden einer Region in Fahrradwege. Solche Vergleiche erlauben es, politische Entscheidungen besser einzuschätzen, von guten Beispielen zu lernen und gegebenenfalls auch Druck auf Politiker auszuüben. Dies ist aber nur möglich, wenn Daten einem einheitlichen Datenstandard folgen und aggregiert werden können.

Datenstandards sind nicht nur relevant für staatlich erhobene Daten. Auch nicht-staatliche Akteure können einen sinnvollen Mehrwert bei der Erhebung von Daten leisten, wenn diese standardisiert und Aspekte der Datenqualität beachtet werden. Beispielsweise können karitative Einrichtungen, die sich für wohnungslose Menschen einsetzen, Daten über die Anzahl der Männer und Frauen sammeln, die nicht für eine Nacht in einer Notunterkunft aufgenommen oder die mit Mittagessen versorgt wurden. Wenn solche Daten in einheitlicher Form von allen karitativen Einrichtungen gesammelt würden, könnten diese einen Anhaltspunkt zur Erfassung des Problems Wohnungslosigkeit in Deutschland bieten.

„Nicht-statistische“ Daten
„A World that counts“ betont die Notwendigkeit, dass zur Messung der SDGs auch nicht-statistische Daten heranzuziehen sind. Vor allem auf internationaler Ebene wird diese Forderung häufig wiederholt, allerdings scheint es für alle Akteure schwierig zu sein, diese Empfehlung umzusetzen. Ein Problem ist, dass der Begriff „nicht-statistische Daten” ein sehr breiter ist, hinter dem sich Vieles verbergen kann. Damit können Nutzerdaten aus sozialen Netzwerken oder von Telekomunternehmen gemeint sein oder solche, die von zivilgesellschaftlichen Organisationen erhoben werden, zum Beispiel der Corruption Perception Index von Transparency International. Das letztgenannte Beispiel ist insofern besonders interessant, als dieser Indikator und die dazugehörigen Daten die einzigen in der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie sind, die aus nicht-amtlichen Quellen stammen. Andere Beispiele sind der Transparency Tracker von Saferworld, der die Transparenz von Waffenexporten in Europa bewertet. Schließlich gibt es auch Daten von zivilgesellschaftlichen Organisationen, die Policies quantifiziert bewerten. Beispielsweise evaluieren Expert*innen im internationalen Tax Justice Network die Steuerpolitik von über 90 Ländern im Financial Secrecy Index. Diese Arbeit beruht auf 15 Teilbewertungen der Steuerpolitik, beispielsweise im Hinblick auf staatliche Richtlinien zur Veröffentlichung von Unternehmenseignern oder auf Maßnahmen gegen Geldwäsche. Insbesondere bei quantifizierten Bewertungen politischen Handelns, wie im letztgenannten Beispiel, wird von offizieller Seite oft eingewendet, dass eine solche Bewertung nicht objektiv ist und nicht für die offizielle Messung der SDG-Umsetzung genutzt werden kann. Dem ist entgegenzuhalten, dass zivilgesellschaftliche Organisationen wie das Tax Justice Network ihre Daten auf der Basis umfangreicher wissenschaftlicher Recherchen erheben und ihre Methoden detailliert beschreiben. Eine Kritik solcher Daten sollte daher inhaltlich begründet sein und sich nicht darauf beschränken, eine interessengeleitete (Ab-)Wertung vorzunehmen.

Wie die Beispiele zu den Indikatoren gezeigt haben, ist auch die Auswahl von offiziellen statistischen Indikatoren zumindest teilweise interessengeleitet. Darüber hinaus werden auch auf internationaler Ebene inhaltliche Policybewertungen vorgenommen und in Peer Reviews beispielsweise der OECD genutzt.

Informationsfreiheit
Um eine Bewertung der Politikfelder zu ermöglichen, die für die SDGs relevant sind, ist es grundsätzlich wichtig, dass politisches Handeln transparent ist. Solch eine Transparenz geht über die Bereitstellung von offenen Daten beispielsweise zu Finanzflüssen hinaus und muss auch die Veröffentlichung von Dokumenten beinhalten, die von öffentlichem Interesse sind. Vor diesem Hintergrund sollten in Deutschland und in anderen Ländern die gesetzliche Grundlage und die Umsetzung von Informationsfreiheit weiter gestärkt werden. Beispielsweise haben in Deutschland einige Bundesländer noch immer kein Informationsfreiheits- beziehungsweise Transparenzgesetz und auch die Umsetzung des Informationsfreiheitsgesetzes bedarf hierzulande noch einer erheblichen Verbesserung. In dem internationalen Ranking der Informationsfreiheit in 111 Ländern steht Deutschland auf Platz 105 und hinter Ländern wie Simbabwe, Ungarn, Kasachstan oder Burkina Faso. Transparenz und Zugang zu Informationen werden in SDG 16 explizit als ein Ziel der globalen Nachhaltigkeitsagenda betont. Ein Ansatz, um dieses Ziel auch in Deutschland zu erreichen, ist das Projekt Frag den Staat der Open Knowledge Foundation, das ein Online-Tool für Bürgeranfragen anbietet, aber auch Kampagnen zu besserem Zugang zu Informationen beispielsweise vom Wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages durchführt.

Wissen zugänglich machen – Datentools
Nicht alle Menschen begeistern sich für Datentabellen und nicht jede(r) hat Zeit, die Zusammenhänge in Daten zu analysieren. Damit aber Indikatoren und Daten für eine breite Öffentlichkeit interessant und verständlich werden, sollten diese ansprechend aufbereitet werden. Und weil die meisten Menschen es bevorzugen, sich anhand von Visualisierungen statt durch das Lesen von Texte zu informieren, ist es wichtig, dass komplexe Zusammenhänge und Daten visuell verständlich dargestellt werden. Viele Zeitungen haben dies längst erkannt und beschäftigen in ihren Redaktionen Expert*innen für Datenvisualisierung.

Auch in der Zivilgesellschaft wächst langsam das Verständnis dafür, dass sich viele Menschen eher von einer Visualisierung angesprochen fühlen denn von einem PDF-Dokument. Zivilgesellschaftliche Organisationen verfügen jedoch oft noch nicht über die Ressourcen, um Daten zu recherchieren, zu analysieren und so aufzubereiten, dass sie öffentlichkeitswirksam dargestellt werden können. In dem oben genannten Bericht „A World That Counts“ wird daher auch gefordert, dass die Fähigkeit, mit Daten umzugehen, die Data Literacy, vor allem in zivilgesellschaftlichen Organisationen, aber auch in staatlichen Institutionen gefördert wird, damit die von der UN beanspruchte Datenrevolution erreicht werden kann. Um die Data Literacy in Deutschland und insbesondere in NROs zu fördern, bietet das Projekt Datenschule der Open Knowledge Foundation Deutschland Vereinen ein kostenloses Datentraining an. Die Datenschule hat beispielsweise mit dem Verein Bildungscent über mehrere Monate zusammengearbeitet und im März 2017 die Online-Datenvisualisierung zur Schullandschaft in Deutschland Jede Schule veröffentlicht. Diese Zusammenarbeit wird von Google finanziert und steht allen interessierten Vereinen offen. Den Umgang mit Daten und digitalen Tools fördert die OKF auch bei Kindern und Jugendlichen im Projekt Jugend hackt und mit Familien im Projekt Familienlabore.

Claudia Schwegmann in HamburgClaudia Schwegmann als Referentin bei einer Veranstaltung der Europa-Union Hamburg.
Foto: Bettina Thöring
Neben diesen Projekten, die die Nutzung von Daten und digitalen Tools für eine bessere Welt fördern, hat die OKF auch ein Projekt entwickelt, das sich explizit mit dem Monitoring der SDGs befasst. Auf der Website https://2030-watch.de/ werden über 80 Indikatoren dargestellt, um die Umsetzung der SDGs in Deutschland und anderen OECD-Ländern zu messen. Der Fokus des Projektes ist die Darstellung der Politikbereiche, in denen in Deutschland und vergleichbaren Ländern besonderer Handlungsbedarf besteht. So gibt es keinen Indikator für die Anzahl der Malariatoten pro Tausend Einwohner, wohl aber einen zur Transparenz des deutschen Finanzmarktes. Wo es sinnvoll ist, nutzt 2030-Watch offizielle Indikatoren, zum Beispiel die Arbeitslosenrate oder den Anteil der ökologischen Landwirtschaft an der gesamten landwirtschaftlich genutzten Fläche. Wenn die offiziellen Indikatoren Lücken aufweisen, greift 2030-Watch auf andere Indikatoren zurück. Diese stammen teilweise auch aus offiziellen Quellen, wie zum Beispiel der Anteil des Schienenverkehrs am gesamten Personenverkehr. Dieser Indikator wird von Eurostat erhoben und ist einer der Indikatoren, der von der EU zur Messung der SDGs vorgeschlagen wird. Er ist aber kein offizieller Indikator der UN-Abteilung für Statistik oder der Bundesregierung.

Gibt es für einen Politikbereich, der für die Umsetzung der SDGs bei uns von großer Bedeutung ist, keine offiziellen Indikatoren, greift 2030-Watch auf Indikatoren aus der Zivilgesellschaft zurück. Beispielsweise werden der oben genannte Financial Secrecy Index zur Messung der Transparenz der Finanzmärkte und der Climate Change Performance Index von Germanwatch genutzt.

Teilweise verwendet 2030-Watch auch Daten aus offiziellen Quellen, die von zivilgesellschaftlichen Expertenorganisationen bewertet werden. Ein Beispiel ist ein Indikator, mit dem die Verringerung des Anteils der Raucher*innen in der Gesellschaft gemessen werden kann. Die Daten hierfür stammen von der Weltgesundheitsorganisation; deren Bewertung wurde von Unfair Tobacco auf der Basis einer internationalen Vereinbarung zur Verringerung des Tabakkonsums vorgenommen.

Selbstverständlich kann die OKF nicht über Expertise zu allen 169 Unterzielen der Agenda 2030 verfügen. Allerdings gibt es auch keine anderen zivilgesellschaftlichen oder wissenschaftlichen Einrichtungen, die Expert*innen für solch ein breites Themenspektrum haben. Daher ist die Zusammenarbeit unterschiedlicher Akteure bei dem Monitoring der SDGs wie auch bei deren Umsetzung unerlässlich. 2030-Watch organisiert diese Zusammenarbeit so, dass zu einzelnen Unterzielen der Agenda Datenpaten gesucht werden. Datenpaten sind Organisationen, die zu einem Unterziel über sehr viel Expertise verfügen und ein Interesse daran haben, das Monitoring dieses Unterzieles für OECD-Länder zu fördern. Bisher hat 2030-Watch zwölf Datenpaten für unterschiedliche Themen, darunter Germanwatch, das Tax Justice Network, den Deutschen Frauenring, Transparency International und den Paritätischen Wohlfahrtsverband.

Alle Indikatoren bieten zusammen einen Überblick darüber, wie groß der Handlungsbedarf der Bundesregierung bei der Umsetzung der SDGs ist, auch im Vergleich zu anderen Ländern wie Großbritannien, Frankreich oder Österreich. Je mehr rote oder orangefarbene Indikatoren ein Land hat, desto größer ist der Handlungsbedarf. Die Indikatoren können auch nach SDGs oder danach gefiltert werden, ob man nur offizielle oder auch inoffizielle Indikatoren sehen will.

Grafik 2: Bildschirmausschnitt des Online Tools 2030-Watch

10 Schwegmann Grafik 2

 Quelle: https://2030-watch.de/

 

Zusätzlich zur übersichtlichen Darstellung aller Indikatoren visualisiert 2030-Watch auch jeden einzelnen Indikator und vermittelt Informationen darüber, woher der Indikator kommt, was genau er beinhaltet, woher die Daten stammen und wie alt sie sind. Die Auswahl und Operationalisierung der Indikatoren und die Beschreibung der Metadaten obliegt idealerweise den Datenpaten. Diese Arbeitsteilung erlaubt es auch, das Monitoring der SDGs in einer finanziell nachhaltigen Weise zu gestalten, da die Arbeit der Aktualisierung der Daten auf viele Schultern verteilt wird.

Grafik 3: Einzelindikatoren, SDG 16: Intransparenz der Finanzmärkte: Beitrag eines Landes an der weltweiten Schattenfinanzwirtschaft

10 Schwegmann Grafik 3

Quelle: https://2030-watch.de/monitoring/einzelindikatoren/?id=34

 

2030-Watch befindet sich derzeit in der Pilotphase – noch sind nicht alle für Deutschland relevanten Themen abgedeckt, für viele Indikatoren fehlen Datenpaten, das Design ist verbesserungsbedürftig und die Visualisierung noch nicht ausreichend übersichtlich und verständlich. Parallel zur Weiterentwicklung der nationalen Monitoringplattform arbeitet die OKF aber ab April 2017 auch an einem weiteren Pilotprojekt, um das Monitoring der SDGs in vier deutschen Kommunen anhand von Indikatoren und Daten auszutesten. Mehr Informationen werden ab Mai 2017 auf der Webseite von 2030-Watch zu finden sein.

Prozesse
Deutschland hat unterschiedliche Institutionen, die über die Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie wachen sollen: der Staatssekretärsausschuss in der Bundesregierung, der parlamentarische Beirat für Nachhaltigkeit im Bundestag und der Rat für Nachhaltigkeit, der die Bundesregierung berät. Zwar ist die Existenz dieser Institutionen positiv, aber dennoch muss gefragt werden, ob diese und die Prozesse, die mit ihnen verbunden sind, ausreichen, um tatsächlich die großen gesellschaftlichen Umwälzungen voranzutreiben, die die SDGs erfordern. In der Vergangenheit hat das Statistische Bundesamt alle zwei Jahre die Bewertung der Nachhaltigkeitsindikatoren zur deutschen Nachhaltigkeitsstrategie in einem umfangreichen Bericht veröffentlicht. In diesen Indikatorenberichten wird deutlich, dass Deutschland in der Vergangenheit viele der selbstgesteckten Ziele nicht erreicht hat, beispielsweise im Bereich der Mobilität oder der Landwirtschaft.

Welche Prozesse sind also erforderlich, um Chancengleichheit, nachhaltigen Konsum und radikalen Klimaschutz durchzusetzen – entgegen die großen gesellschaftlichen Widerstände? Ist es notwendig, die Nachhaltigkeitsziele im Grundgesetz zu verankern? Sollte der parlamentarische Beirat im Hinblick auf die Verabschiedung des Bundeshaushalts ein Vetorecht erhalten? Die Diskussion um das Monitoring der SDGs befindet sich in dieser Hinsicht noch ganz am Anfang. Klar ist, ein SDG-Monitoring mit Zähnen muss am Ende in Prozesse, Institutionen und Sanktionsmechanismen mit Zähnen münden.

 

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Literatur

Kerstin Wichmann
Länderworkshop für nachhaltige Entwicklung 2017. Teil II, Nachhaltigkeit messen
DeStatis, hrsg. vom Statistischen Bundesamt, Monetäre Umweltökonomische Gesamtrechnung, Materialflussrechnung, Nachhaltigkeitsindikatoren


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