
Zivilreligion und Aufklärung. Der zivilreligiöse Strang der Aufklärung und die Frage nach einer europäischen Zivilreligion
Diss. Potsdam; Begutachtung: H. Kleger, P. Morandi. – Mit dieser Dissertation steckt sich der Autor ein allzu großes Ziel: Zunächst soll gezeigt werden, dass in Europa eine Zivilreligion entwickelt wurde, die sowohl christlich wie kritisch sei –, aber immanent kritisch, sodass die Grundannahmen des Christentums nicht ausgehöhlt, sondern gereinigt und angepasst wurden. Dazu wird die Geistesgeschichte von der Bibel bis Kant im Schnelldurchlauf vorgestellt. Dieser religionsfreundliche Strang der Aufklärung wird gegen einen religionsfeindlichen Strang profiliert, der auf Epikur zurückgehe und bis Freud ausgedehnt wird. Wenn aber beide Stränge Europa beeinflusst haben, besteht normativer Klärungsbedarf, warum man sich besser auf den erstgenannten beziehen solle. Nix antwortet: Die Vernunft bedürfe einer „Letztverankerung, die sie vor dem Abgleiten in den Relativismus bewahrt“ (353). Die Zivilreligion wird im zweiten Hauptteil ethisch profiliert: sie biete einen normativen Rahmen und eine eschatologische Einbindung. Gott als Richter begründe sowohl den Kampf für Gerechtigkeit wie die Ablehnung von Absolutismen. Schließlich will Nix nachweisen, dass die Politik besser auf die Zivilreligion zurückgreifen sollte als auf andere Konzepte, weil nur hier die Bürger als freie Subjekte anerkannt würden. Am Ende will er zeigen, dass es ein Fehler war, keinen Gottesbezug in den Vertrag von Lissabon aufgenommen zu haben und damit nicht der Tradition der religionsfreundlichen Aufklärung gefolgt zu sein. Dazu hätte Nix deutlicher argumentieren müssen, warum ein zivilreligiöser Rahmen notwendig sei und eine Letztbegründung bieten müsse; nur am Rand wird auf Charles Taylor rekurriert, der seine Darlegungen unserer „Quellen des Selbst“ mit hermeneutischen und gesellschaftspolitischen Erwägungen verbunden hatte, die bei Nix zu kurz geraten sind.