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Viola Teubert

Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen. Der Fall Darfur

Berlin: Duncker & Humblot 2015 (Schriften zum Völkerrecht 213); 289 S.; 79,90 €; ISBN 978-3-428-14569-0
Rechtswiss. Diss. Marburg; Begutachtung: M. Böhm, C. Safterling. – Viola Teubert widmet sich der Frage der Rechte und Pflichten von nichtstaatlichen Gewaltakteuren gegenüber Binnenflüchtlingen am Beispiel des Konflikts im sudanesischen Darfur. Aus völkerrechtlicher Perspektive werde zwischen Flüchtlingen und Binnenvertriebenen unterschieden, stellt sie fest. Zwar würden lediglich Erstere tatsächliche Staatsgrenzen überschreiten und somit zum offensichtlichen Gegenstand völkerrechtlicher Fragen werden. Nach Teubert müssen aber „[t]rotz des Verbleibs im Herkunftsstaat [...] Binnenflüchtlinge der Völkerrechtsgemeinschaft zugänglich sein, müssen weitere gerade internationale Schutz‑ und Hilfsakteure anerkannt werden“ (54). Entsprechend verringere sich die ‚domain reservé‘ eines Staates, der Schutz der Binnenvertriebenen durch die internationale Gemeinschaft trete jedoch in diesem Falle lediglich unterstützend neben die des Heimatlandes. Der Bindung von nichtstaatlichen Gewaltakteuren an völkerrechtliche Normen komme vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu. Die Frage der sich hieraus ergebenden konkreten Schutzpflichten für die Zivilbevölkerung, also auch innerhalb eines Staates Vertriebener, prüft Teubert am Beispiel des Sudans für das humanitäre Völkerrecht (Vertragsrecht und Völkergewohnheitsrecht), die relevanten Menschenrechtsnormen, im Falle des Sudans geltende besondere bi‑ beziehungsweise multilaterale Abkommen und unilaterale Erklärungen sowie das Völkerstrafrecht. Die hierbei entscheidende Frage, über welche Mechanismen diese verschiedenen Normenkataloge auch nichtstaatliche Gewaltakteure binden, beantwortet die Autorin im Einzelnen. Die Bindung nichtstaatlicher bewaffneter Gruppen an die Genfer Konvention sei eindeutig. Die Akteure seien an das Völkergewohnheitsrecht inklusive des ihm zugehörigen Großteils des Kriegsrechts gebunden und dabei durch die entsprechenden Menschenrechtsnormen „in gleicher Weise wie der Staat verpflichtet“ (252) – falls dieser seinen Schutzpflichten nicht nachkomme. Dabei ergebe sich für sie allerdings keine völkerstrafrechtliche Verantwortung, auch wenn diese theoretisch möglich wäre. Für den im Mittelpunkt ihrer Analyse stehenden Fall des Sudans kommt Teubert auf dieser Grundlage zu dem Ergebnis, dass alle relevanten Oppositionsgruppen die Anforderungen von nichtstaatlichen Gewaltakteuren erfüllten, partikulare Völkerrechtssubjekte darstellten und an die hier als einschlägig festgestellten Normen zum Schutz der binnenvertriebenen Zivilbevölkerung – wie im Übrigen der sudanesische Staat selbst – gebunden seien.
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Rubrizierung: 4.14.414.422.252.67 Empfohlene Zitierweise: Christian Patz, Rezension zu: Viola Teubert: Völkerrechtliche Verpflichtungen nichtstaatlicher Gewaltakteure gegenüber Binnenvertriebenen. Berlin: 2015, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/39199-voelkerrechtliche-verpflichtungen-nichtstaatlicher-gewaltakteure-gegenueber-binnenvertriebenen_47417, veröffentlicht am 17.12.2015. Buch-Nr.: 47417 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken