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Andreas Lach

Umgekehrte Diskriminierungen im Gemeinschaftsrecht. Eine Analyse der Rechtsprechung des EuGH zum Merkmal des grenzüberschreitenden Bezugs unter besonderer Berücksichtigung der Unionsbürgerschaft. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik der Grundfreiheiten

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2008 (Studien zum Öffentlichen Recht, Völker- und Europarecht 15); LXII, 405 S.; brosch., 74,50 €; ISBN 978-3-631-57517-8
Rechtswiss. Diss. Potsdam; Gutachter: E. Klein. – Der Autor stellt einleitend fest, dass die Unionsbürgerschaft nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen grundlegenden Status der Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten begründet, der einen umfassenden Gleichbehandlungsgrundsatz nach sich zieht. Aber dennoch existiere nach wie vor das Phänomen umgekehrter Diskriminierungen. Diese, so der Autor, seien Anomalien des Gemeinschaftsrechts, die vor allem im grundfreiheitlichen Bereich auftreten und zur Folge hätten, dass ein Mitgliedstaat den eigenen Staatsangehörigen schlechter behandelt als die Bürger anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Lach führt aus, dass diese Entwicklung in der Weiterentwicklung der Grundfreiheiten begründet liege. Denn diese seien durch den EuGH von Diskriminierungs- zu Beschränkungsverboten weiterentwickelt worden. Somit wird von den Mitgliedstaaten nicht mehr allein die Gleichbehandlung von EU-Ausländern mit Inländern verlangt, sondern zusätzlich die Gewährung bestimmter Rechte für EU-Ausländer und dies unabhängig davon, ob diese Rechte auch Inländern zustehen. Deren Rechte wiederum stehen in der Regelungskompetenz des Mitgliedstaates. Der Diskriminierungsschutz greife in diesen Fällen nicht, führt der Autor aus, da dieser einen grenzüberschreitenden Bezug verlange. Das heißt, möchte ein Unionsbürger sich auf seine Grundfreiheiten berufen, muss er zuvor seine Freizügigkeit ausgenutzt haben. Vor diesem Hintergrund ist es das Ziel Lachs, zu klären, ob die Irrelevanz sogenannter rein innerstaatlicher Sachverhalte für die Gemeinschaftsrechtsordnung noch mit deren Zielsetzung übereinstimmt. Diese Frage verneint der Autor zum Schluss der Arbeit, wenn er festhält: „Umgekehrte Diskriminierungen passen [...] nicht in eine Gemeinschaft, die sich von einem rein wirtschaftlichen Zweckverbund [...] weit entfernt hat und den Status einer politischen und sozialen Union anstrebt“ (394).
Timo Lüth (TIL)
Student, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 3.3 | 3.2 | 2.21 | 2.32 | 2.4 | 2.61 Empfohlene Zitierweise: Timo Lüth, Rezension zu: Andreas Lach: Umgekehrte Diskriminierungen im Gemeinschaftsrecht. Frankfurt a. M. u. a.: 2008, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/29626-umgekehrte-diskriminierungen-im-gemeinschaftsrecht_35070, veröffentlicht am 25.11.2008. Buch-Nr.: 35070 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken