
Staatstechnik. Perspektiven auf Rechtsstaat und Ausnahmezustand
Der Professor für Öffentliches Recht in Frankfurt a. M. Frankenberg versteht unter Staatstechnik „die Art und Weise, wie politische Macht ausgeübt wird“ (12). Dies umfasst die Gesamtheit aller Verfahren, Normen und Strategien. Er kritisiert das Sicherheitsinteresse staatlicher Akteure, die aus Angst vor Terrorismus oder anderen neuartigen Bedrohungsformen den demokratischen Rechtsstaat als solchen und die Grundrechte seiner Bürger aushöhlen und einschränken. Im Grunde versucht Frankenberg eine kritische Bestandsaufnahme der Sicherheitsdiskurse von einem Denken des Ausnahmezustands her, ohne jedoch eine Lösung aufzeigen zu können. Der Argumentationsfaden enthält mehrere Stränge: Im Anschluss an einen ideengeschichtlichen Überblick zur Legitimation des Staates und zum Verständnis von Machtstrukturen, der von Hobbes bis Foucault reicht, bietet Frankenberg in einem zweiten Schritt einen historischen Abriss über das Denken der Ausnahme in der deutschen Verfassungsschreibung bis in die Gegenwart. Gerade in der Debatte um präventive Eingriffe des Staates spielt die folgende psychologische Dimension von Angst und Sicherheitsinteressen eine wichtige Rolle. Frankenberg konzentriert sich im Kern aber auf aktuelle rechtswissenschaftliche Diskurse um die Wehrhaftigkeit des Staates gegen mögliche Feinde, was er beispielhaft am Luftsicherheitsgesetz oder der Legitimation von Folter umreißt. Die spezifische Sicherheitstechnik des Staates ist in seinen Augen die Normalisierung des Ausnahmezustands, welche in einem Bekämpfungsrecht gipfelt, das die Freiheitsrechte der Bürger missachtet. Mit seinem kritischen Postulat trägt der Autor jedoch selbst zur Mystifizierung des Ausnahmezustands und des Feindes, im Besonderen bei Carl Schmitt bei. Frankenberg plädiert abschließend für eine Neuannäherung an das Staatsverständnis John Lockes als Entwurf einer Rechtsordnung. Sie sei aufgrund von legislativer Kraft in der Lage, eine normative Normalität zu erzeugen.