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Hans-Christof Kraus / Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg.)

Souveränitätsprobleme der Neuzeit. Freundesgabe für Helmut Quaritsch anlässlich seines 80. Geburtstages

Berlin: Duncker & Humblot 2010 (Wissenschaftliche Abhandlungen und Reden zur Philosophie, Politik und Geistesgeschichte 58); 185 S.; 58,00 €; ISBN 978-3-428-13316-1
Den Aufsätzen des Bandes ist gemeinsam, dass in ihnen spezielle Probleme staatlicher Souveränität thematisiert werden. Ganz in der Gegenwart angesiedelt sind die Ausführungen von Heinrich Amadeus Wolff. Er beschreibt die historisch begründeten Folgen einer „Souveränitätsbeschränkung“ (149) Deutschlands im Wehrbereich anhand der Einsatzmöglichkeiten der Bundeswehr zur Bekämpfung der Piraterie. Durch Beschlüsse der Vereinten Nationen und der Europäischen Union seien Auslandseinsätze der Bundeswehr auch nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts zulässig, „sofern sie innerhalb der Organisation und nach den Regeln eines Systems der kollektiven Sicherheit erfolgen“ (154). Dies gelte auch für den Einsatz vor Somalia. Es bedeute aber auch, dass Pirateriefälle, die außerhalb der Gebiete liegen, die zu Systemen kollektiver Sicherheit gerechnet werden, verfassungsrechtlich problematisch sind. Dies liege daran, erläutert Wolff, dass das Grundgesetz von zwei widerstreitenden Tendenzen geprägt sei: Einerseits solle eine aktive Rolle in der internationalen Gemeinschaft ermöglicht werden, anderseits bedürfe der Einsatz der Streitkräfte einer ausdrücklichen verfassungsrechtlichen Legitimation. Wolle man Auslandeinsätze außerhalb des Systems kollektiver Sicherheit ermöglichen, so sei dies „eine primäre verfassungspolitische Entscheidung, die dem verfassungsändernden Gesetzgeber obliegt“ (185). Dietrich Murswiek befasst sich mit der Frage, inwieweit der Grundsatz der souveränen Staatlichkeit dem europäischen Einigungsprozess Grenzen setzt. Mit dem Urteil zum Vertrag von Lissabon habe das Bundesverfassungsgericht (BVG) den Grundsatz der souveränen Staatlichkeit mit der Volkssouveränität verknüpft und es damit als „zum unabänderlichen Verfassungskern gehörendes Prinzip“ (95) anerkannt. Sensible Bereiche wie das Strafrecht dürfen also nur noch begrenzt europäisiert werden und das BVG behält sich das letzte Wort für übertragene Kompetenzen vor.
Timo Lüth (TIL)
Student, Institut für Politische Wissenschaft, Universität Hamburg.
Rubrizierung: 2.21 | 2.32 | 5.41 | 4.42 Empfohlene Zitierweise: Timo Lüth, Rezension zu: Hans-Christof Kraus / Heinrich Amadeus Wolff (Hrsg.): Souveränitätsprobleme der Neuzeit. Berlin: 2010, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/32536-souveraenitaetsprobleme-der-neuzeit_38831, veröffentlicht am 19.07.2010. Buch-Nr.: 38831 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken