Rechtliche Rahmenbedingungen für die Weiterentwicklung von Europol. Perspektiven im EU-Vertrag und in der Verfassung von Europa
Rechtswiss. Diss. Gießen; Gutachter: T. Marauhn. – Seit Jahren vollzieht sich der Prozess der europäischen Integration vor allem im Bereich der „Inneren Sicherheit“ (OLAF, Europol, Eurojust, Grenzschutzagentur, Vertrag von Prüm usw.); dabei werden die hierfür zentralen Fragen demokratischer Legitimation und bürgerrechtlicher Kontrolle von supranationalen bzw. internationalen Sicherheitsbehörden aufgeworfen. Srocks Arbeit ist aus politikwissenschaftlicher Sicht von Interesse, weil er die Möglichkeiten der Entwicklung von Europol auf der Grundlage des geltenden EU-Vertrags mit den zukünftigen Regelungen der EU-Verfassung vergleicht. Dabei bietet er auch einen nützlichen Überblick über die bisherigen Formen der Zusammenarbeit einschließlich der Entstehung und Kompetenzen von Europol. Vor dem Hintergrund der polarisierten Diskussion zwischen Befürwortern und Gegnern eines Ausbaus von Europol kommt Srock zu dem Ergebnis, dass „mit einer Änderung der Rechtsinstrumente nicht zwangsläufig ein inhaltlicher Fortschritt verbunden sein muss“ (250). Mit Blick auf Europol mache „die Verfassung im Vergleich zum EU-Vertrag insgesamt einen Schritt zurück“, da sie lediglich den „Status quo weitgehend fest[schreibt]“; ohne dessen dynamische Offenheit setzen gravierende „Änderungen [...] dagegen eine Verfassungsrevision voraus“ (251). Die „Mitgliedstaaten [sind] nicht bereit, ohne Absicherung in nationaler Hinsicht auszukommen“ (252). So wird auch bei „der parlamentarischen Kontrolle Europols [...] mehrfach ausdrücklich auf die Rolle der Parlamente der Mitgliedstaaten hingewiesen“ und der „große Schritt einer vollständigen Verlagerung [...] auf die europäische Ebene nicht vollzogen“ (249). „Einen enormen Fortschritt“ stelle dagegen „die Möglichkeit dar, vor dem EuGH direkt gegen Handlungen von Europol vorzugehen“ (250).