
Process of Legal Integration in the East African Community
Der Integrationsprozess der Ostafrikanischen Gemeinschaft (East African Community, EAC) gilt als einer der schnellsten weltweit. Die zwischenstaatliche Organisation wurde im Jahr 2000 von Kenia, Tansania und Uganda gegründet. 2007 schlossen sich Burundi und Ruanda an, die Demokratische Republik Kongo sowie die Republik Südsudan streben ebenfalls eine Mitgliedschaft an. Bereits fünf Jahre nach der Gründung schufen die Mitgliedstaaten eine Zollunion und 2010 wurde das Protokoll über einen gemeinsamen Markt verabschiedet. Zudem verfügt die EAC über drei permanente Institutionen: das Sekretariat, die gesetzgebende Versammlung und den Gerichtshof. Ihr größtes Defizit besteht indes darin, dass die Bevölkerung ihren Institutionen trotz oder gerade wegen des zügigen Integrationsprozesses mehrheitlich mit Skepsis begegnet. Bis heute hat sich die EAC hauptsächlich auf die ökonomische Integration konzentriert. Mit den ersten Schritten hin zur Entstehung einer politischen Föderation rücken Fragen der Menschenrechte und der guten Regierungsführung jedoch in den Mittelpunkt. Die Autoren der Beiträge dieses Bandes, der aus zwei an der Universität von Dar es Salaam im Herbst 2009 abgehaltenen Konferenzen des Tansanisch-Deutschen Fachzentrums für Rechtswissenschaft hervorging, diskutieren die Errungenschaften und Herausforderungen auf dem Gebiet der rechtlichen Integration der EAC. Sie suchen nach Wegen, die Akzeptanz und die Effizienz ihrer Institutionen zu verbessern. Harold R. Nsekela und John E. Ruhangisa beschäftigen sich eingehend mit der Position des Gerichtshofes. Seine Rechtsprechung beschränkte sich zu Beginn auf die Interpretation des Vertrages, hat sich jedoch mit der Zeit auf Menschenrechtsfragen ausgeweitet, sodass das supranationale Gericht in zunehmendem Maße mit den Souveränitätsansprüchen der Mitgliedsstaaten in Konflikt geraten könnte.