Parlamentarische Opposition in den Landesverfassungen. Eine verfassungsrechtliche Analyse der neuen Oppositionsregelungen
Rechtswiss. Diss. Tübingen; Gutachter: H. von Mangoldt, W. Graf Vitzthum. - Cancik analysiert die in den letzten Jahren zunehmend in Landesverfassungen eingeführten Regelungen zur Definition von parlamentarischer Opposition, ihre Rechte und Aufgaben. Die Autorin geht von der These aus, dass "ihre Anwendung Konflikte mit anderen Verfassungsregelungen, ja Widersprüche, verursachen kann" (18). Als Kategorien für die Analyse der Rechtsvorschriften über die parlamentarische Opposition unterscheidet Cancik eine "organisatorische Sichtweise", derzufolge es sich bei der Opposition um einen "Träger von Rechten und Pflichten" handelt, "dem öffentliche Aufgaben zugewiesen werden" (20), und ein "funktionales Verständnis" (20), das auf ein bestimmtes parlamentarisches Verhalten Bezug nimmt. Cancik kommt zu dem Ergebnis, dass sich die mit der Einführung von Regelungen zur Opposition verbundenen Zielsetzungen nicht erfüllt haben. Vielmehr seien, wie in der Ausgangsthese vermutet, zum Teil verfassungsrechtlich fragwürdige Regelungen entstanden. Probleme wirft dabei insbesondere die (verfassungsrechtliche) Definition von Opposition auf, wie auch das Urteil des Landesverfassungsgerichts Sachsen-Anhalt zum Status der die Landesregierung tolerierenden PDS-Fraktion als Oppositionsfraktion gezeigt hat.
Inhaltsübersicht: A. Die Grundlagen: I. Gegenstand und normativer Rahmen der Untersuchung; II. Der Forschungsstand: Ausdifferenzierung von Idealtypen von Opposition; III. Herrschende Begrifflichkeit: Analyse und Kritik; IV. Die Entstehung der Regelungen in den Landesverfassungen. B. Die verfassungsrechtliche Analyse: I. Definition von Opposition; II. Vereinheitlichung von "Opposition"; III. Verbot bestimmter Formen der Regierungsbildung - Pflicht zur Opposition?; IV. Die Funktionen von Opposition; V. Chancengleichheit; VI. Das Recht auf Ausstattung: Der Oppositionsbonus; VII. Das Amt der "Oppositionsführung"; VIII. Prozessuale Fragen: "Opposition" im Verfassungsgerichtsverfahren.