Neue Instrumente der Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten. Geltung, Rang und Reichweite des Trennungsgebots
Rechtswiss. Diss. Mannheim; Gutachter: H.-J. Cremer, W.-R. Schenke. – Wie weit darf der Staat bei der Reform der Sicherheitsarchitektur gehen? Dürfen aufgrund der neuen sicherheitspolitischen Herausforderungen auch bewährte Strukturen der Kompetenzverteilung zwischen den Sicherheitsbehörden aufgegeben werden? Insbesondere: Kann das Trennungsgebot, das auf eine institutionelle und funktionelle Trennung zwischen Polizei und Nachrichtendiensten zielt, nach dem 11. September 2001 noch Gültigkeit beanspruchen? Von diesen Fragen handelt Klees Studie, die aufgrund der Materialfülle auch für Politikwissenschaftler einen guten Einstieg in die Thematik bietet. Zunächst beleuchtet Klee die sicherheitspolitische Weichenstellung der Siegermächte nach 1945 vor dem Hintergrund der Erfahrungen des NS-Regimes, bevor er in einem systematischen Zugriff das Verhältnis von Polizei und Nachrichtendiensten in der Ordnung des Grundgesetzes erläutert. Den Hauptteil der Arbeit macht aber die Analyse der jüngeren gesetzlichen und institutionellen Entwicklungen nach dem 11. September 2001 aus: die neu entstandenen Zentren der Bund-Länder-Kooperation (z. B. Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum, Internetzentrum), die Antiterrordatei sowie die projektbezogenen Dateien, die zwischen verschiedenen Behörden (Polizeien und Nachrichtendienste) errichtet werden. Das Urteil von Klee lautet: Das Trennungsgebot ist keineswegs überholt, und der Gesetzgeber tut gut daran, die bewährte Trennung auch künftig beizubehalten. Die von bürgerrechtlicher Seite scharf kritisierten Schritte nach 2001 sind für Klee allerdings keine Durchbrechungen des Trennungsgebots: Sie seien neue Instrumente der Zusammenarbeit von Polizei und Nachrichtendiensten, die einen Sicherheitsgewinn erwarten lassen, „ohne die historisch gewachsenen Grenzziehungen unter Zugrundelegung der zu diesen Instrumenten vorhandenen Informationen zu verletzen“ (170). Der Autor dürfte wissen, wovon er schreibt, denn im Hauptberuf ist er Abteilungsleiter im Innenministerium Baden-Württemberg. Hilfreich ist schließlich, dass Klee im Anhang zu seiner Studie die einschlägigen Dokumente zur Geschichte und zum materiellen Gehalt des Trennungsgebots zusammengetragen hat.