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Jens Petersen

Max Webers Rechtssoziologie und die juristische Methodenlehre

Tübingen: Mohr Siebeck 2014; XIV, 181 S.; 2. Aufl.; brosch., 54,- €; ISBN 978-3-16-153159-0
Max Weber zählt – ungeachtet der Tatsache, dass er juristisch ausgebildet war und in seinen Schriften immer wieder und intensiv Methodenfragen behandelte – nicht zu den klassischerweise der juristischen Methodenlehre zugerechneten und/oder dort behandelten Autoren. Die einfache Erklärung, seine der Methodik der Sozial‑ als Tatsachenwissenschaft(en) gewidmeten Ausführungen seien auf die Normwissenschaft der Jurisprudenz nicht übertragbar, ist ersichtlich ebenso grundsätzlich stimmig wie prinzipiell unzureichend. Das somit aufscheinende Bedürfnis nach einer vertieften Auseinandersetzung gerade aus Sicht der juristischen Methodenlehre zeigt sich klar an der Tatsache, dass die vorliegende Schrift die leicht erweiterte zweite Auflage des erstmals 2008 erschienenen Buches ist. Die Erweiterungen beziehen sich dabei vor allem auf die Fußnoten, und insoweit kann den vom Autor im Vorwort selbst geäußerten Bedenken nur zugestimmt werden: Hier wäre weniger mehr gewesen; ein Großteil der teils sehr umfangreichen Nachweise erscheint entbehrlich oder doch kürzungsbedürftig. Von dieser Petitesse abgesehen handelt es sich aber (nach wie vor) um ein wichtiges, gut lesbares und ungemein lesenswertes Buch. Es ist klar gegliedert und in sechs Paragraphen unterteilt: In § 1 parallelisiert der Autor die Weber‘sche Beschäftigung mit der Rechts‑ und der Wirtschaftsordnung und thematisiert in diesem Kontext auch schon die grundlegenden methodischen und wissenschaftstheoretischen Schriften. In den §§ 2 und 3 geht es um zwei – nicht nur, aber namentlich auch für Weber – grundlegende Charakteristika des Rechts: dessen Rationalität einer‑ und seine Systematisierung(sleistung) andererseits. In § 4 wird sodann die „Logik und Berechenbarkeit des Rechts“ behandelt und dabei unter anderem auch auf die Verbindungen zwischen Rechtssoziologie und Rechtsphilosophie eingegangen. § 5 bezieht schließlich den für Webers Denken zentralen Begriff des Idealtypus auf die Rechtsordnung. Der abschließende § 6 fasst unter dem Titel „Rechtswissenschaft als Beruf“ noch einmal in knapper Form zusammen, warum die juristische Methodenlehre einerseits von Weber lernen kann, andererseits aber dessen Werk sich besser verstehen lässt, wenn man es mit einem durch die Brille der juristischen Methodenlehre geschärften Blick betrachtet.
Steffen Augsberg (AU)
Prof. Dr., Professur Öffentliches Recht, Justus-Liebig-Universität Gießen.
Rubrizierung: 5.445.46 Empfohlene Zitierweise: Steffen Augsberg, Rezension zu: Jens Petersen: Max Webers Rechtssoziologie und die juristische Methodenlehre Tübingen: 2014, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/37439-max-webers-rechtssoziologie-und-die-juristische-methodenlehre_45791, veröffentlicht am 21.08.2014. Buch-Nr.: 45791 Inhaltsverzeichnis Rezension drucken