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Markus Ludwigs / Stefanie Schmahl (Hrsg.): 30 Jahre Deutsche Einheit

09.11.2021
1 Ergebnis(se)
Autorenprofil
Dr. Michael Kolkmann
Recht und Politik. Beihefte (BH RUP), Band 8, 2021
Duncker & Humblot 2021

„Wir sind ‚noch längst nicht so weit, wie wir sein sollten. Aber zugleich sind wir viel weiter, als wir denken‘“. Diese Aussage des Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier im Herbst 2020 diene als übergeordnetes Motto des von Markus Ludwigs und Stefanie Schmahl edierten Themenheftes, so Rezensent Michael Kolkmann. Letzterer hält die Publikation für ein „wichtiges Kompendium wissenschaftlicher Perspektiven auf das Erbe von 30 Jahren deutsch-deutscher Transformationsgeschichte“. Innerdeutsche Angleichungsprozesse sowie fortbestehende Divergenzen in vielen Bereichen werden analysiert und diskutiert. (ste)

Eine Rezension von Michael Kolkmann

Mehr als 30 Jahre sind seit der deutschen Wiedervereinigung vergangen. Jüngst sind nicht nur zu nahezu allen denkbaren Themenschwerpunkten Neuerscheinungen veröffentlicht worden, sondern sie stammen zudem aus ganz unterschiedlichen Wissenschaftsdisziplinen. Genau an der Grenze zwischen Rechts- und Politikwissenschaft bewegt sich dabei ein Themenheft der Reihe „Recht und Politik“, das auf einer interdisziplinären Ringvorlesung an der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg im Wintersemester 2020/21 basiert und von Markus Ludwigs und Stefanie Schmahl herausgegeben wurde. Was auf den ersten Blick mit „Recht und Politik – Beiheft 8“ der Zeitschrift für deutsche und europäische Rechtspolitik recht unspektakulär klingt, erweist sich bei näherem Hinsehen als ein wichtiges Kompendium wissenschaftlicher Perspektiven auf das Erbe von 30 Jahren deutsch-deutscher Transformationsgeschichte. Gerade die unterschiedliche Herangehensweise der einzelnen Autorinnen und Autoren an den jeweiligen Gegenstand trägt zu einer produktiven Spannung bei.

In ihrer Einführung schreibt das Herausgeberduo, dass das Jubiläumsjahr 2020 „Impuls und Anreiz [bot], sich sowohl innerdeutsche Angleichungsprozesse als auch fortbestehende Divergenzen vor Augen zu führen und kritisch aus juristischer, politikwissenschaftlicher sowie zeitgeschichtlicher Perspektive zu analysieren“ (9). Die zentralen Leitfragen der Vorlesung (und damit der Beiträge) verbinden Fragen nach Homogenität und Diversität gleichermaßen und skizzieren die zahlreichen Verflechtungen von Recht, Politik, Wirtschaft, Kultur und Gesellschaft.

Vorweggeschickt kann die Einschätzung von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier aus dem Herbst des Jahres 2020 als unausgesprochenes, übergeordnetes Motto des Bandes dienen: Wir sind „noch längst nicht so weit, wie wir sein sollten. Aber zugleich sind wir viel weiter, als wir denken“ (vgl. 24).

In einen größeren zeitlichen wie inhaltlichen Rahmen stellt Christoph Safferling seinen Beitrag: Er greift auf den Begriff der „Transitional Justice“ zurück und beleuchtet Gemeinsamkeiten, Unterschiede und Wirkungen der jeweiligen Vergangenheitsbewältigung, inzwischen auch unter den Begriffen der Geschichts- beziehungsweise der Vergangenheitspolitik diskutiert, nach 1945 und 1990. Mit dem Begriff der „Transitional Justice“ wurde gegen Ende der 1990er-Jahre auch über die Bundesrepublik Deutschland hinaus ein neues Wissenschaftsfeld konstituiert. Erfasst werden dabei Praktiken und Organisationsformen, die darauf abzielen, Verbrechen der gewaltsamen Vergangenheit eines Gemeinwesens nach einem gesellschaftspolitischen Umbruch aufzuarbeiten. Damit ist neben der individuellen und kollektiven Vergangenheitsbewältigung auch der Prozess des Übergangs von einer Diktatur in eine rechtsstaatlich abgesicherte Demokratie gemeint. Für die Systemtransformationen 1945 ff. und 1990 ff. ist dieser Begriff von entscheidender Bedeutung, auch wenn er in den erwähnten Phasen selbst (noch) nicht bekannt war beziehungsweise berücksichtigt wurde.

Für die erste Transformation sind die Nürnberger Kriegsverbrecherprozesse, die Auschwitz-Prozesse, die Entnazifizierungsbemühungen sowie die Entschädigung von Zwangsarbeitern und -arbeiterinnen sowie die Rehabilitierung der Opfer von Bedeutung. Für die zweite Transformation sind – unter anderem – die Mauerschützenprozesse, die Enquete-Kommissionen des Deutschen Bundestages für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, die Entschädigungen für Enteignungen nach der sozialistischen Bodenreform und die Gründung der Behörde des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der DDR (ehemalige Gauck-Behörde) zu nennen. Safferling betont, dass die schwerwiegenden Verbrechen des deutschen Volkes in der Zeit des Nationalsozialismus keinesfalls relativiert werden dürfen, aber umgekehrt das DDR-Unrecht auch nicht zu bagatellisieren sei.

Roland Czada greift anschließend eine zentrale Institution des Transformationsprozesses nach der Wiedervereinigung heraus, indem er die Arbeit der Treuhandanstalt thematisiert und dabei knapp zusammengefasst die Organisation sowie die Arbeitsweise dieser Institution beschreibt. Darüber hinaus diskutiert er die Wirkungen der Treuhandanstalt „in den Netzwerken der Vereinigungspolitik“ (48), die er später als „Abbild der deutschen Verhandlungsdemokratie“ (56) identifiziert. So ist nicht überraschend, dass Czada an zentraler Stelle seines Artikels auch die Frage der demokratischen Legitimation der Treuhandanstalt aufgreift und diskutiert. Die öffentlichen Einschätzungen der Arbeit dieser Behörde, die für die Privatisierung und Verwertung des volkseigenen Vermögens der DDR nach den Prinzipien der Sozialen Marktwirtschaft verantwortlich war, changieren zwischen der Charakterisierung als „Erfolgsgeschichte“ (Bruno Kahl) sowie einem „Totengräber der ostdeutschen Wirtschaft“ (Petra Köpping).

Czada verweist darauf, dass die Arbeit der Treuhandanstalt gerade in Ostdeutschland äußerst kritisch bewertet wird. 77 Prozent der Befragten antworteten dort laut einer repräsentativen Umfrage auf die Frage, ob die Anstalt genug für den Erhalt möglichst vieler Arbeitsplätze getan habe, mit „Nein“. 71 Prozent bescheinigten ihr, ihre Arbeit alles in allem eher nicht gut gemacht zu haben. Dabei ist im Hinterkopf zu behalten, dass die Aufgabe der Treuhandanstalt in der Historie moderner Industriegesellschaften ohne Beispiel ist und, wie Czada selbst schreibt, ein „Balanceakt“ (56) war. Offensichtlich ist auch, dass die Forschung zur Treuhandanstalt noch lange nicht abgeschlossen ist: Die Erschließung der einschlägigen Akten durch das Bundesarchiv wird für das Jahr 2031 erwartet.

Den Debatten um die Regulierung des Schwangerschaftsabbruches in den Jahren 1990 bis 1993 wendet sich Ulrike Lembke zu. Unter dem Untertitel „kulturelle Differenzen oder westdeutsche Hegemonie“ beschreibt sie in einem ersten Schritt die Regelung des Schwangerschaftsabbruchs als nicht zu unterschätzendes Hindernis auf dem Weg zur deutschen Einheit. Ausführlich stellt sie die unterschiedlichen Regelungen in der DDR sowie in der Bundesrepublik Deutschland dar und beleuchtet die Rolle dieses Themas im Transformationsprozess rund um die Verhandlungen am Runden Tisch sowie über den Einigungsvertrag, gipfelnd in der gesamtdeutschen Fristenregelung des Jahres 1992. Eine stärker rechtswissenschaftliche Perspektive wählt Lembke im zweiten Teil ihres Artikels, in dem sie auf den (westdeutschen) Rechtsdiskurs zum Schwangerschaftsabbruch eingeht. Der dritte Abschnitt schließlich widmet sich der Frage „Kulturelle Differenzen oder westdeutsche Hegemonie“ (69)? Lembke konstatiert: „Die Vorgeschichte zeigt immerhin deutlich, dass es um einen spätestens in den 1960er-Jahren begonnenen und in den 1980er-Jahren intensivierten Kulturkampf in der Bundesrepublik ging, der nach 1990 mit ostdeutschen Disziplinierungsobjekten weitergeführt wurde“ (ebd.). Und sie fährt fort: „Letztlich konnten die gleichstellungspolitischen Anfechtungen der ‚Deutschen Einheit‘ trotz hohen Modernisierungsdrucks in eine Konsolidierung des westdeutschen Status quo umgewandelt werden“ (ebd.; Hervorhebung im Original).

Benjamin Höhne unternimmt einen Ost-West-Vergleich mit Blick auf Einstellungen von Parteimitgliedern und der jeweiligen Partizipation bei Bundestagswahlen (vgl. 75). Dabei rekurriert er unter Zuhilfenahme einschlägiger Daten eines Forschungsprojekts des Instituts für Parlamentarismusforschung (IParl), dessen stellvertretender Leiter Höhne ist, zur Kandidierendenaufstellung vor der Bundestagswahl 2017 vor allem auf die Entwicklung des Parteiensystems in Ost- und Westdeutschland und diskutiert die Frage, ob das bundesrepublikanische Modell der politischen Partei vor dem Hintergrund der wachsenden Parteien- beziehungsweise Politikverdrossenheit und des Mitgliederschwunds eine Zukunft hat. So sehr Parteien und ihre Mitglieder seit Langem im Zentrum des politikwissenschaftlichen Interesses stehen, so wenig ist laut Höhne über die politischen Einstellungen von Parteimitgliedern im Ost-West-Vergleich bekannt (vgl. 77). Im Rahmen seines Beitrages präsentiert der Autor eine Fülle an empirischen Befunden zu seinem Untersuchungsgegenstand, einschließlich mehrerer Abbildungen. In wichtigen Punkten können die berücksichtigten Daten am Ende weder die Divergenz- noch die Konvergenzthese des Zusammenwachsens zwischen Ost und West eindeutig bestätigen: „[W]eder haben sich Ost-West-Unterschiede gänzlich abgeschliffen noch ist ein Auseinanderstreben zu beobachten. Vielmehr lassen sich die empirischen Befunde als Verstetigung einer abgeschwächten Differenz zwischen neueren und älteren Bundesländern lesen. Wahrscheinlich wird sie auch in näherer und mittlerer Zukunft fortbestehen“ (90). So ließe sich, meint Höhne, mit Verweis auf den Soziologen Steffen Mau die Schlussfolgerung ziehen, „dass nicht mehr abgewartet zu werden braucht, bis sich der politische Osten dem politischen Westen angeglichen hat, sondern vielmehr Unterschiedlichkeit anerkannt wird“ (ebd.). Abschließend fordert er politische Maßnahmen zum Abbau eklatanter Repräsentationsdefizite von Ostdeutschen in ost- und gesamtdeutschen Elitenpositionen.

Den unitarisch-kooperativen Föderalismus und seine Herausforderungen nimmt Florian Meinel in den Blick. Damit schreibt er zudem eine (Erfolgs-)Geschichte des bundesdeutschen Föderalismus seit der Wiedervereinigung. Meinel betont: Mit der Wiedervereinigung im Jahre 1990 kam es nicht nur zu einer territorialen Vergrößerung des deutschen Bundesstaates, sondern auch zur nachhaltigen Veränderung seiner Charakteristika. Gemeint ist dabei das Modell des „asymmetrischen Föderalismus“. Bei gleichen verfassungsrechtlichen Kompetenzen unterscheiden sich die einzelnen Bundesländer hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit mitunter erheblich. Im Mittelpunkt des Beitrags stehen nicht nur Versuche, diese Unterschiede verringern zu helfen (etwa durch den Solidarpakt), sondern auch grundlegende Reformen wie die beiden Föderalismusreformen vor gut anderthalb Dekaden. Der schlussendliche Befund Meinels ist klar: Die unitarische Prägung des bundesrepublikanischen Föderalismus ist „im Schatten der Kontinuität“ (100) im Kern erhalten geblieben.

Der Frage „Sind wir ein Volk?“ geht Peter Fäßler nach, indem er gesellschaftliche Befunde und zeitgeschichtliche Reflexionen miteinander verbindet. Eine der zentralen Fragen des Beitrages ist, wie sich die Herausbildung einer ausgeprägten Ost- und weniger profilierten West-Identität erklären lässt (vgl. 108). Eine weitere wichtige Frage, der Fäßler nachspürt, lautet: „Warum vermögen das gemeinsame kulturelle Erbe bzw. die demographische Entwicklung nach 1990 eine wünschenswerte Konvergenz beider kollektiver Identitäten und damit den gesamtdeutschen gesellschaftlichen Zusammenhalt nur bedingt zu generieren?“ (111) Graduelle Divergenzen zwischen ost- und westdeutscher Gesellschaft hinsichtlich kollektiver Identitäten, politischer Einstellungen, mentaler Prägungen und kultureller Praktiken lassen sich bis heute nachweisen. Für den Autor sind dafür „unterschiedliche Sozialisationserfahrungen aus der Zeit vor 1990, aber auch die sozioökonomische Deprivation nach der Deutschen Einheit“ (114) verantwortlich. Die Überlegung, dass aufgrund der demografischen Veränderungen der Ost-West-Unterschied geringer werde, lässt sich laut Fäßler „nur teilweise bestätigen“ (ebd.). Trotz einer Binnenmigration und eines Generationswechsels steht dabei „die Abwanderung von mehrheitlich jungen, weiblichen und gebildeten Menschen dafür, dass sich im ländlichen Osten Deutschlands eine Gesellschaft herausbildet, die um den Anschluss an eine gebildete, urbane und weltoffene Gesellschaft ringt“ (114 f.). Indem Fäßler auf in vielen Ländern zu beobachtende Entwicklungen von Polarisierung und Instabilität verweist, erweitert er am Ende seines Beitrages den Blick über Deutschland hinaus: „Demokratie bleibt eine Dauerbaustelle, um eine lebendige demokratische Kultur muss sich die Gesellschaft zu allen Zeiten aktiv bemühen. Denn erst alltäglicher Austausch, Streit und Konsens erfüllt die politischen Strukturen mit jener Kraft, die das gesamte System stabilisieren“ (115).

Eine eher verfassungsrechtlich relevante Frage stellt Rainer Wernsmann in den Mittelpunkt seines Beitrages, indem er nach der Verfassungswidrigkeit der (Teil-)Weitererhebung des Solidaritätszuschlags nach 30 Jahren Deutsche Einheit fragt. Oliver Dörr schließlich diskutiert möglicherweise offene Vermögensfragen zwischen Deutschland und Polen. Im Mittelpunkt stehen hier der Warschauer Vertrag sowie der deutsch-polnische Nachbarschaftsvertrag.

Entstanden ist mit dem „Beiheft 8 – Recht und Politik“ zum Untersuchungsgegenstand „30 Jahre Deutsche Einheit“ ein Werk, das gerade durch die breite, doch zugleich spezifische Schwerpunktsetzung besticht. Einerseits werden bisherige Ergebnisse aus Wissenschaft und Forschung zusammenfassend referiert, andererseits wichtige Teilaspekte herausgegriffen und aus aktueller Perspektive problemorientiert diskutiert. Natürlich kann man sich andere zentrale Herausforderungen aus 30 Jahren deutscher Einheit vorstellen – aber dafür ist womöglich in einer zukünftigen Ringvorlesung Platz und Zeit. 

 

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