"Legale Revolution"? Zu den Grenzen verfassungsändernder Rechtssetzung und der Haltbarkeit eines umstrittenen Begriffs
Rechtswiss. Diss. HU Berlin; Gutachter: B. Schlink, V. Neumann. – Der Entstehungs- und (Weiter-)Geltungsgrund der obersten Normen eines Gemeinwesens gehört zu den basalen Kernfragen der Jurisprudenz. Der Autor untersucht in diesem Kontext die verfassungsdogmatische und -historische „Haltbarkeit“ des Begriffs der „legalen Revolution“. Beispielhaft greift er hierfür auf die jüngere deutsche Geschichte zurück, nämlich auf die nationalsozialistische Machtergreifung einerseits und die sogenannte friedliche Revolution in der DDR andererseits. Beide Ereignisse bieten sich für die Untersuchung auch deshalb an, weil sowohl in der Weimarer Reichsverfassung wie in der DDR-Verfassung (1974) explizite Beschränkungen der Verfassungsänderungskompetenz fehlten, wie sie Art. 79 GG enthält. Ausgehend von dem mehrfach wiederholten rechtstheoretischen Grundaxiom, dass das Recht aus Rechtsnormen und nur aus Rechtsnormen besteht, werden die entsprechenden Verfassungsnormen einer vergleichenden Untersuchung unterzogen. Im Ergebnis ergibt sich zwar nicht die prinzipielle Unzulässigkeit der unbeschränkten Verfassungsänderung, wohl aber sollen die einschlägigen Normtexte durch Auslegung zu ermittelnde Vorgaben enthalten, die der „Legalität“ revolutionärer Rechtsetzung Schranken setzen. Die Schrift besitzt daher Bedeutung nicht nur im Rahmen von Rechtstheorie und Verfassungsgeschichte, sondern auch als Beitrag zu einem besseren Verständnis des aktuell geltenden Rechts und den Grenzen seiner Veränderbarkeit.