Kontrollbefugnisse des Bundesverfassungsgerichts bei Verfassungsbeschwerden gegen gerichtliche Entscheidungen. Zu einem Kooperationsverhältnis von Fach- und Verfassungsgerichtsbarkeit
Rechtswiss. Diss. FU Berlin; Gutachter: P. Kunig, A. Randelzhofer. - Jeder Bürger, der sich in seinen Grundrechten verletzt sieht, kann sich mit der Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht wenden - jedoch erst, nachdem der Rechtsweg erschöpft ist. Deswegen richtet sich die Verfassungsbeschwerde regelmäßig gegen das letztinstanzliche Urteil eines so genannten Fachgerichts. Bei der Urteilsprüfung legt das Verfassungsgericht allein die Grundrechte beziehungswiese die grundrechtsgleichen Rechte als Maßstab zu Grunde. Dabei haben sich jedoch in der Praxis der fünfzigjährigen Rechtsprechungspraxis eine Reihe von Abgrenzungsproblemen ergeben. Diese werden von Düwel aufgearbeitet. Der Autor leistet eine Systematik der theoretisch wie praktisch schwierigen Fragen der Kontrollbefugnis des Verfassungsgerichts und bemüht sich um eine transparente Darstellung der entscheidungserheblichen Kriterien.
Inhaltsübersicht: 1. Die Ausgangssituation des Bundesverfassungsgerichts bei der Bestimmung seiner Kontrollbefugnis; 2. Die "grundsätzlich unrichtige Anschauung von der Bedeutung der Grundrechte" - Erster Begründungsansatz des Bundesverfassungsgerichts; 3. Die "Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung"; 4. "Willkürliche" Rechtsauslegung und Rechtsanwendung durch die Fachgerichte - Zweiter Begründungsansatz des Bundesverfassungsgerichts; 5. Überschreitung der verfassungsrechtlichen Grenzen fachgerichtlicher Rechtsfortbildung - Dritter Begründungsansatz des Bundesverfassungsgerichts; 6. Die Kontrollfunktion des Bundesverfassungsgerichts im Verfassungsbeschwerdeverfahren; 7. Konsequenzen für die Bestimmung der verfassungsgerichtlichen Kontrollbefugnis.