Im Interesse des Gemeinwohls. Regionale Gemeinschaftsgüter in Geschichte, Politik und Planung
Mit diesem Band werden die Ergebnisse des Leitprojektes „Regionale Governance-Muster in der Kulturlandschafts- und Infrastrukturpolitik in Geschichte und Gegenwart“ präsentiert, das vom Januar 2006 bis Dezember 2008 am Leibniz-Institut für Regionalentwicklung und Strukturplanung bearbeitet wurde. Ziel war es, sozial-, geschichts- und raumwissenschaftliche Diskurse über die beiden Konzepte Gemeinwohl und Gemeinschaftsgüter zusammenzuführen und deren Relevanz für die Praxis der Regionalentwicklung zu prüfen. Dem Projekt lag die Annahme zugrunde, dass Diskussionen über Gemeinwohl und Gemeinschaftsgüter Ausdruck von Situationen des Umbruchs sind, in denen das Verhältnis von öffentlichen und privaten Interessen sowie die Rolle des Staates einer Neubestimmung bedürfen. Vor diesem Hintergrund ging es in dem Projekt darum, „die Anforderungen an die institutionellen Regelungen der ausgewählten Gemeinschaftsgüter theoretisch herauszuarbeiten und die Eignung der in der Praxis vorgefundenen institutionellen Arrangements und Governanceformen zur Verfolgung regionalpolitischer Ziele in Geschichte und Gegenwart zu bewerten“ (21). Für den empirischen Teil wurden zwei ganz unterschiedliche und für die Regionalenwicklung besonders bedeutsame Gemeinschaftsgüter ausgewählt: die Wasserversorgung aus dem Bereich der technischen Infrastruktursysteme und die Kulturlandschaften. Beide Güter wurden hinsichtlich ihrer Eigenschaften, Ziele, der sie betreffenden politischen Auseinandersetzungen, Konfliktlinien und Akteurskonstellationen in historischer und aktueller Perspektive am Beispiel Berlin-Brandenburgs untersucht. Externe Beiträge, wie z. B. über die Europäisierung des Gemeinwohlbegriffs, wurden ergänzend aufgenommen. Für die Analyse gesellschaftlicher Auseinandersetzungen über öffentliche Güter und Gemeinwohlbelange ist die „Verbindung von sozial- und raumwissenschaftlichen Zugängen [...] fruchtbar und notwendig“ (371). Dies zeigt sich etwa im Hinblick auf ein erweitertes Verständnis des Gemeinschaftsgutsbegriffs oder auf die Grenzen eines prozeduralen Gemeinwohlparadigmas.