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Nicoletta Kröger

Europol. Europäisches Polizeiamt und Individualrechtsschutz. Vereinbarkeit mit Grundgesetz und Europäischer Menschenrechtskonvention?

Frankfurt a. M. u. a.: Peter Lang 2004 (Europäische Hochschulschriften: Reihe II, Rechtswissenschaft 3985); 230 S.; brosch., 42,50 €; ISBN 3-631-52757-8
Rechtswiss. Diss. Bielefeld; Gutachter: R. Harzer. - Im Rahmen der Europäisierung von Institutionen gibt es nicht nur das viel beschworene „Demokratiedefizit“, sondern auch ein „Rechtsstaatsdefizit“, das eher selten thematisiert wird. Europol, als zwischenstaatliche Einrichtung der EU-Staaten gegründet, greift mit seiner Tätigkeit der Datenanalyse in Bürgerrechte ein. Die Betroffenen können sich - soweit sie davon überhaupt erfahren - jedoch bloß an einen speziell eingerichteten Beschwerdeausschuss wenden. Kröger prüft nun, ob dieses Verfahren den verfassungs- und völkerrechtlichen Standards genügt - und zwar insbesondere dem Grundsatz der Gewaltenteilung sowie den Grund- und Menschenrechten auf Datenschutz und effektiven Rechtsschutz. Sie kommt zu dem Ergebnis, dass vor allem wegen des fehlenden Individualrechtsschutzes vor einer unabhängigen, richterlichen Instanz „die Europol-Konvention [...] weder den Vorgaben des deutschen Grundgesetzes noch denen der Europäischen Menschenrechtskonvention genügt“ (191).
Robert Chr. van Ooyen (RVO)
Dr., ORR, Hochschullehrer für Staats- und Gesellschaftswissenschaften, Fachhochschule des Bundes Lübeck; Lehrbeauftragter am OSI der FU Berlin sowie am Masterstudiengang "Politik und Verfassung" der TU Dresden.
Rubrizierung: 3.3 | 3.5 Empfohlene Zitierweise: Robert Chr. van Ooyen, Rezension zu: Nicoletta Kröger: Europol. Frankfurt a. M. u. a.: 2004, in: Portal für Politikwissenschaft, http://pw-portal.de/rezension/22869-europol_26115, veröffentlicht am 01.01.2006. Buch-Nr.: 26115 Rezension drucken